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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11593
OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.04.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. April 2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung vor 20 Jahren hergestellter Kugellager für Kraftfahrzeuge als "neu"

  • kanzlei.biz

    Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als "neu"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; UWG § 3; UWG § 8 Abs. 1
    Zur irreführenden Werbung mit als "neu" angebotenen Kugellagern, die tatsächlich vor mehr als 20 Jahren hergestellt und zwischenzeitlich unter unbekannten Bedingungen gelagert wurden.

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neu"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ungebrauchte Lagerware, die über 5 Jahre alt ist, darf nicht als "neu" beworben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    5 Jahre alte Kugellager dürfen nicht als "neu" beworben werden, auch wenn diese ungebraucht sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ungebraucht ist nicht gleich neu

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radlager jahrelang neu - Irreführende Werbung eines Internethändlers für lange gelagerte Kugellager

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager dürfen nicht als "neu" bezeichnet werde

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ist Lagerware gleich Neuware?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Über 5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager für Kraftfahrzeuge dürfen nicht als "neu" beworben werden - Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann bei langer Lagerdauer auch bei Produkten in Originalverpackung nicht ausgeschlossen werden kann

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, wann ein Produkt noch als "neu" beworben werden darf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

  • LG Saarbrücken, 19.12.2012 - 7 O 127/12
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

  • LG Aachen, 13.01.2015 - 41 O 60/14

    20 Jahre alte Ware ist nicht neu

    Als fabrikneu kann eine Ware jedoch nur gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird (OLG Saarbrücken, v. 2.04.2014 - 1 U 11/13; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, § 5 UWG, Rn. 4.61, 32. Aufl. 2014).

    Gerade bei einem technisch sensiblen Ersatzteil wie einem Kugellager gebietet der nicht auszuräumende Verdacht von entstandenen Schäden bei längerfristiger Lagerung der Kugellager, dass der Verkäufer diesbezüglich einen klarstellenden Zusatz in die Artikelbeschreibung aufnimmt (OLG Saarbrücken, v. 2.04.2014 - 1 U 11/13).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26253
OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Werklohn; Urkundenprozess; Beweisbarkeit durch Urkunden; Klage auf Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann Werklohn im Urkundenprozess eingeklagt werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Urkundenprozess über Werklohnanspruch müssen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen durch Urkunden bewiesen werden können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Urkundenprozess über Werklohnanspruch müssen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen durch Urkunden bewiesen werden können

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenprozess bei Werklohnforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann der Werklohn im Urkundenprozess eingeklagt werden? (IBR 2013, 722)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 945
  • NZBau 2013, 764
  • NZM 2014, 41
  • BauR 2014, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nach der einen Auffassung ist es nicht erforderlich, dass unbestrittene Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden könnten, weil diese nach den allgemeinen Beweisregeln keines Beweises bedürften (BGHZ 62, 286, 289; BGH NJW 2008, 523; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 592, Rn. 11, § 597, Rn. 4).

    Dies soll sich nach einer Variante nur auf Lücken in der Beweisführung beziehen, wobei damit recht großzügig verfahren werden soll (BGHZ 62, 286, 292 - Preisabsprache; BGH NJW 2008, 523 - Vertragsschluss und Zahlung des Kaufpreises).

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nach der einen Auffassung ist es nicht erforderlich, dass unbestrittene Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden könnten, weil diese nach den allgemeinen Beweisregeln keines Beweises bedürften (BGHZ 62, 286, 289; BGH NJW 2008, 523; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 592, Rn. 11, § 597, Rn. 4).

    Dies soll sich nach einer Variante nur auf Lücken in der Beweisführung beziehen, wobei damit recht großzügig verfahren werden soll (BGHZ 62, 286, 292 - Preisabsprache; BGH NJW 2008, 523 - Vertragsschluss und Zahlung des Kaufpreises).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2010 - 4 U 67/10

    Werkvertragsrecht: Vertrag über Lieferung und Montage von Rolltoren für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Die Erklärung der Abnahme gegenüber der Klägerin kann auch nicht in eine Abnahme gegenüber der Beklagten umgedeutet werden (zu dieser Möglichkeit OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 669, 670).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nimmt man dagegen an, dass bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung der Werklohn sofort fällig wird (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1609, 1610; zum alten Schuldrecht BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • LG Itzehoe, 18.12.2012 - 5 O 84/12
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Dezember 2012 verkündete Urteil des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe (5 O 84/12) wie folgt geändert:.
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Die Vollmacht folgt entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht aus § 1357 Abs. 1 BGB, weil Erklärungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses nicht zu Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehören (vgl. BGH FamRZ 1989, 35).
  • OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 231/95

    Wirkung der Abnahme gegenüber dem Subunternehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Soweit vertreten wird (OLG Köln NJW-RR 1997, 756), dass die Abnahme des Dritten gegenüber dem Subunternehmer den Hauptunternehmer binde, überzeugt dies mangels Begründung nicht.
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10

    Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Dies folge aus dem Wortlaut des § 597 Abs. 2 ZPO, nach dem die Klage auch dann als unstatthaft abzuweisen sei, wenn der Beklagte zwar säumig sei oder er den Klagegründen nicht widerspreche, sondern andere Einwendungen gegen den Anspruch vorbringe, die Anspruchsvoraussetzungen aber nicht durch Urkunden vollständig belegt seien (MK/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592, Rn. 14; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO, 3. Aufl., § 592, Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 592, Rn. 11; OLG München MDR 2012, 186).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nimmt man dagegen an, dass bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung der Werklohn sofort fällig wird (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1609, 1610; zum alten Schuldrecht BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 40/15

    Anforderungen an die Beweisführung im Urkundenverfahren

    Mit dieser Argumentation vermag die Beklagte nicht durchzudringen:Soweit die Beklagte sich zu ihrer Auffassung, dass für die Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruches im Urkundsprozess auch unbestrittene Tatsachen vom Kläger durch Urkunden unterlegt werden müssen, auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 30.8.2013 - 1 U 11/13 - NJW 2014, 945, 946 beruft, handelt es sich um eine (vom Senat nicht geteilte) Mindermeinung.
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Nach der Gegenauffassung soll erforderlich sein, dass sämtliche anspruchsbegründenden, also auch unstreitige Tatsachen durch Urkunden beweisbar sind (OLG Schleswig, Urt. v. 30.08.2013 - 1 U 11/13, NJW 2014, 945, 946; MünchKomm-ZPO/Braun, 4. Aufl. 2012, § 592 Rn. 14; Leidig/Jöbges, NJW 2014, 892, 893 ff.; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 592 Rn. 30 f.; s. ferner die Nachweise bei BGH, Urt. v. 24.04.1974 - VIII ZR 211/72, BGHZ 62, 286 = NJW 1974, 1199).
  • OLG München, 21.11.2019 - 23 U 4170/18

    Begründete Klage auf Kaufpreiszahlung von Diesellieferungen im Urkundenverfahren

    Das erfordert indes nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, keinen lückenlosen Urkundenbeweis; nicht beweisbedürftige, weil etwa unstreitige Tatsachen brauchen, von dem Fall der Säumnis gemäß § 597 Abs. 2 ZPO abgesehen, nicht urkundlich belegt zu werden (BGH NJW 2015, 475 Rn. 14; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 7922 Rn. 37; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 592 Rn. 6; Saenger/Siebert, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 592 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 592 Rn. 11; Tunze JuS 2017, 1073, 1075; aA OLG Schleswig NJW 2014, 945, 946).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 22 U 156/13

    Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Einwendungen im Urkundenprozess

    Die Gegenauffassung, wonach sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen stets urkundlich nachzuweisen sind (vgl. OLG München , Beschluss vom 23. Dezember 2011, 7 U 3385/11 BeckRS 2012, 00732, OLG Schleswig , Urteil vom 30. August 2013, 1 U 11/13, NZBau 2013, 764 m.w.N.), verweist u.a. auf § 597 Abs. 2 ZPO, wonach im Fall der Säumnis des Beklagten die Klage abzuweisen ist, wenn der Kläger die Beweise nicht in der erforderlichen Form angetreten und geführt hat.
  • OLG Köln, 10.06.2014 - 11 U 74/14

    Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen im Urkundenverfahren

    Dies entspreche zwar der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, werde mittlerweile aber durch obergerichtliche Entscheidungen (OLG Schleswig NJW 2014, 945 = NZBau 2013, 764 mit Anm. Dötsch; zust. Leidig/Jöbges NJW 2014, 892; OLG München ZIP 2012, 178 = BeckRS 2012, 29041) infrage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    A.A. OLG Schleswig NJW 2014, 945).
  • OLG Schleswig, 03.11.2015 - 3 U 10/15

    Energieertrag garantiert: Zahlung kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden!

    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses voraussetze, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, auch zugestandene und nicht bestrittene Tatsachen durch Urkunden beweisbar sein müssen (OLG Schleswig, 1. Zivilsenat, NJW 2014, 945; OLG München MDR 2012, 186; MüKo/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rn. 14; vermittelnd: Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 592 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11816
OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11816)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGHZ 123, 126; 191, 119).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126; 178, 149; 191, 119; WM 2000, 1441; WM 2009, 1647).

    Der Anleger muss informiert sein, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin das angelegte Kapital vollständig verliert (BGHZ 191, 119).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGHZ 123, 126; 191, 119).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126; 178, 149; 191, 119; WM 2000, 1441; WM 2009, 1647).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126; 178, 149; 191, 119; WM 2000, 1441; WM 2009, 1647).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126; 178, 149; 191, 119; WM 2000, 1441; WM 2009, 1647).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 U 11/13
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126; 178, 149; 191, 119; WM 2000, 1441; WM 2009, 1647).
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