Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 1100/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus einem Unfall mit Inline-Skates wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ; Anforderungen an einen Überprüfungs- und Reinigungsturnus eines Weges; Verkehrssicherungspflicht auf Geh- und Radwegen; Unbeachtlichkeit des erhöhten ...
- Judicialis
BGB § 839; ; GG Art. 34; ; LandesstraßenG § 48 Abs. 2; ; StVG § 1 Abs. 1; ; StVO § 24 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GG Art. 34; LStrG RP § 48
Keine besonderen Verkehrssicherungspflichten gegenüber Inlineskatern auf Geh- und Radwegen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Ersatzpflicht eines Bundeslandes für einen Unfall mit Inline-Skates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrbahnverschmutzung - Inline-Skater muß Vorsicht walten lassen!
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Der Straßenunterhaltspflichtige muss auf einem ausdrücklich für Fußgänger und Radfahrer eröffneten Weg nicht den besonderen Sicherheitsbedürfnissen von Inline-Skatern Rechnung tragen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.06.2002 - 5 O 481/01
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 1100/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1592
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 1100/02
Der Senat hat bereits durch Urteil vom 10. Januar 2001 (NJW-RR 2001, 1392) entschieden, dass der Straßenunterhaltspflichtige auf einem ausdrücklich für Fußgänger und Radfahrer eröffneten Weg nicht den besonderen Sicherheitsbedürfnissen von Inline-Skatern Rechnung tragen muss.