Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-1 U 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage des Kaufvertrages eines Pkws und des Fahrzeugbriefes; Kein ersatzfähiger Fahrzeugmindestschaden wegen einer teilweise vielfachen Schadensüberlagerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.05.2009 - 6 O 353/07
- OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-1 U 111/09
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens …
Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 6. Mai 2014, Az.: I-1 U 160/13, Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114; Senat, Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14).
Dies gilt auch für den Fall, dass Lichtbilder von dem reparierten Fahrzeug vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 25. November 2014, Az. I - 1 U 6/14; Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14
Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven …
Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagen, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 02.03.2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rn. 49 - zitiert nach juris). - OLG Köln, 04.06.2018 - 15 U 7/18
Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem unfallgeschädigten …
Eine von Amts wegen erfolgende Ermittlung der sicher unfallursächlichen Schäden findet nicht statt (…vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 8.5.2014 - 4 U 393/11, juris Rn. 53 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.2.2015 - 1 U 32/14, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.3.2010 - 1 U 111/09, juris Rn. 53).
- OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14
Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs
Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragende Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde" (Senat, Urteil 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Rnr. 52 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216 sowie BGH NJW 1987, 909, 910). - OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 1 U 50/14
Anforderungen an die Feststellung eines unfallbedingten Sachschadens an einem …
Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeugs des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss danach deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rdnr. 51 - zitiert nach juris;… Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12 mit Hinweis auf Senat DAR 2008, 344, 345 sowie auf Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 11, dort mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).Fehlt es an einer ausreichenden Schätzgrundlage und ist eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens - wie hier - aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09 Rdnr. 52 - zitiert nach Juris mit Hinweis auf Senat Schaden-Praxis 1994, 239).
Werden bei einem Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall massive Vorschäden mit Schadensüberlagerungen festgestellt, so muss der Unfallgeschädigte zu der erforderlichen hinreichend substantiierten Begründung seines Ersatzbegehrens im Einzelnen spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der massiven Vorschäden durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09 Orientierungssatz 1 sowie Rdnr. 49 - jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19
Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich …
Dies gilt auch für den Fall, dass Lichtbilder von dem reparierten Fahrzeug vorgelegt werden (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.11.2014, Az.: I-1 U 6/14; Urt. v. 02.03.2010, Az.: I-1 U 111/09). - OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13
Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden …
Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden - mit teilweise mehreren Schadensüberlagerungen - betroffen, muss der Kläger zu der erforderlichen hinreichend substantiierten Begründung seines Ersatzbegehrens im Einzelnen spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rdnr. 49 - zitiert nach juris).Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss danach nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Rdnr. 51 - zitiert nach juris - mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13
Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung; …
Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09, veröffentlicht in Schaden-Praxis 2011, 114, Rdnr. 51 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf Senat DAR 2008, 344, 345 sowie auf Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 11 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragende Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde" (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09, Rdnr. 52 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216 sowie BGH NJW 1987, 909, 910).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ungewissheit über den Umfang einer …
Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat…, Urteil vom 07.03.2017, aaO.;… Urteil vom 06.05.2014 - I-1 U 160/13, juris Rn. 13; Urteil vom 02.03.2010 - I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen wurde (Senat…, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 02.03.2010, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - 1 U 125/12
Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Teilweise …
Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09, veröffentlicht in Schaden-Praxis 2011, 114, Rdnr. 51 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf Senat DAR 2008, 344, 345 sowie auf Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 11 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragende Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde" (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09, Rdnr. 52 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216 sowie BGH NJW 1987, 909, 910).
- OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
- OLG Düsseldorf, 30.06.2020 - 1 U 47/18
- OLG Celle, 20.09.2018 - 14 U 124/18
Verkehrsunfall - Abgrenzbarkeit von Neuschäden zu Vorschäden
- LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 1 O 257/16
- LG Düsseldorf, 21.03.2017 - 15 O 226/14
- OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 47/17
Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei vorhandenen Vorschäden
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.02.2010 - 1 U 111/09 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 303 O 172/07
- OLG Hamburg, 12.02.2010 - 1 U 111/09
- BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10