Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 1 U 111/10 - 29 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Unwirksame Bindungsfrist in den Geschäftsbedingungen eines Nutzfahrzeug-Verkäufers
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 147 Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 1, 310 Abs. 1 S. 2 BGB
Eine AGB-Klausel, die den Pkw-Käufer 8 Wochen an Pkw-Bestellung festhält, ist unwirksam - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Bindungsfrist von acht Wochen an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzfahrzeug: Bindungsfrist im Kaufvertrag wirksam?
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 130
Formularmäßige Vereinbarung einer Bindungsfrist von acht Wochen an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs - rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 130
Formularmäßige Vereinbarung einer Bindungsfrist von acht Wochen an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Acht Wochen Angebotsbindefrist: In AGB unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- fgvw.de (Kurzinformation)
Neues aus dem Kaufrecht: Bindungsfrist bei Kfz-Bestellungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Acht Wochen Angebotsbindefrist: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IBR 2011, 1047)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.01.2010 - 9 O 180/00
- LG Saarbrücken, 19.01.2010 - 9 O 180/09
- OLG Saarbrücken, 08.10.2010 - 1 U 111/10
- OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 1 U 111/10 - 29
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89
Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 1 U 111/10
Ist - wie hier - die in AGB vorgesehene Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärungen notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender daran ein schutzwürdiges Interesse hat, hinter dem das Interesse des Kunden am baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (vgl. BGHZ 109, 359).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 08.10.2010 - 1 U 111/10 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.01.2010 - 9 O 180/00
- LG Saarbrücken, 19.01.2010 - 9 O 180/09
- OLG Saarbrücken, 08.10.2010 - 1 U 111/10
- OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 1 U 111/10