Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.02.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31692
OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,31692)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,31692)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,31692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 90a BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 830 BGB, § 833 BGB, § 840 BGB
    Tierhalterhaftung: Anwendung des Rechtsgedankens des Mitverschuldens bei Mitverursachung des Schadens durch das Tier des Verletzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens im Rahmen der Tierhalterhaftung aufgrund Mitwirkung des eigenen Tiers an der Schadenszufügung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tierhalterhaftung und Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens im Rahmen der Tierhalterhaftung aufgrund Mitwirkung des eigenen Tiers an der Schadenszufügung

  • rechtsportal.de

    BGB § 833 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Berücksichtigung des Mitverschuldens im Rahmen der Tierhalterhaftung aufgrund Mitwirkung des eigenen Tiers an der Schadenszufügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 5 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines durch den Biss seines Hundes verletzten Hundehalters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom eigenen Hund gebissen - Nach der Attacke eines Jagdhundes verletzt Beagle-Hündin ihren Halter: zur Haftungsquote

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines durch den Biss seines Hundes verletzten Hundehalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Hierbei kam auch die spezielle Tiergefahr T. zum Tragen (vgl. zu dieser Tatbestandsvoraussetzung BGH NJW 1976, 2130).

    Grundsätzlich kann § 254 Abs. 1 BGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden sein, wenn der dem Verletzten zugefügte Schaden auch von seinem Tier mit verursacht wurde (BGH NJW 1976, 2130, 2131; 1985, 2416, 2417; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 969, 970).

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 170/98

    Haftung aufgrund spezifischer Tiergefahr

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Das Landgericht hat insoweit zutreffend hervorgehoben, dass für die Tierhalterhaftung eine Mit- oder mittelbare Verursachung des Körper-, Gesundheits- oder Sachschadens ausreichen (BGH NJW 1999, 3119, 3120; NJW-RR 2006, 813, 814; Palandt/Grüneberg, vor § 249 Rdn. 52).

    Richtigerweise hätte das Landgericht also ausschließlich prüfen müssen, ob den Kläger selbst ein Mitverschulden trifft, weil er die konkrete Gefahr erkennen und vermeiden konnten und sonach die ihm im eigenen Interesse abzuverlangende Sorgfalt zur Schadensvermeidung außer Acht ließ (BGH NJW 1999, 3119; OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLG Jena r + s 2010, 126, 128).

  • OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09

    Keine Haftung des Mittierhalters gegen den anderen Halter

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Das können die einen Familienhund mitbesitzenden Familienangehörigen sein (OLG Jena r + s 2010, 126, 127).

    Richtigerweise hätte das Landgericht also ausschließlich prüfen müssen, ob den Kläger selbst ein Mitverschulden trifft, weil er die konkrete Gefahr erkennen und vermeiden konnten und sonach die ihm im eigenen Interesse abzuverlangende Sorgfalt zur Schadensvermeidung außer Acht ließ (BGH NJW 1999, 3119; OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLG Jena r + s 2010, 126, 128).

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Das Feststellungsinteresse lässt sich nur verneinen, falls aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 1998, 160).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Liegen die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vor und kann der haftungsbegründende Eingriff mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu weiteren Schäden führen, muss die Schadensersatzpflicht festgestellt werden (BGH NJW-RR 2007, 601 f.).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Die Ersatzpflicht aus § 249 BGB erstreckt sich auch auf die Kosten des Geschädigten, die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs entstehen, wozu insbesondere Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen gehören (BGH NZV 2012, 538; Palandt/Grüneberg, § 249 Rdn. 56 f.).
  • LG Essen, 17.03.2005 - 12 O 307/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Hundebiss

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    So wurde vom Landgericht Essen (NZV 2005, 532) für eine ausgedehnte Weichteilverletzung eines Kindes im Gesicht mit verschiedenen klaffenden, tief in das Gewebe reichenden Biss- und Quetschwunden mit Beeinträchtigung des Aussehens ein Betrag von 18.000,00 EUR zuerkannt.
  • LG Wiesbaden, 01.12.1988 - 7 O 407/87

    Schadensersatz aufgrund einer durch einen Hundebiss erlittenen Verletzung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Ein siebenjähriges Mädchen bekam für die eine zwei Zentimeter lange Narbe zwischen Oberlippe und Nase zurücklassende Hundebissverletzung ein Schmerzensgeld von 4.000,00 DM (LG Wiesbaden NJW-RR 1991, 148).
  • OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96

    Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    In dem dazwischen liegenden Bereich ist die Verletzung des Klägers anzusiedeln und auch im Vergleich zur Entscheidung des OLG Celle (NJWE-VHR 1997, 138 - 20.000,00 DM) mit 6.000,00 EUR ausreichend abgegolten.
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 1/84

    Zurechnung des Schadens unter mehreren Tierhaltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
    Grundsätzlich kann § 254 Abs. 1 BGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden sein, wenn der dem Verletzten zugefügte Schaden auch von seinem Tier mit verursacht wurde (BGH NJW 1976, 2130, 2131; 1985, 2416, 2417; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 969, 970).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 64/08

    Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei Haftung des Fahrers

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05

    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2005 - 8 U 283/04

    Tierhalterhaftung: Typische Tiergefahr durch beteiligtes Hunderudel

  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Das ist Ausdruck tierischer Unberechenbarkeit, die den Grund der Gefährdungshaftung des Halters bildet (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2014 - 1 U 115/13, Rn. 13, juris).

    (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2014 - 1 U 115/13, Rn. 22, juris).

  • AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22

    Unfallregulierung: Anspruch des Geschädigten auf Freistellung von den

    Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für anderweitige Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen lehnt die Rechtsprechung ab (BGH jurisPR-VerkR 13/2012 Anm. 1 = NJW 2012, 2267; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 11668; OLG Karlsruhe VersR 2018, 544; OLG Naumburg NJW-RR 2015, 346; LG Hamburg SP 2013, 32; AG Brandenburg NJW-RR 2016, 283 mwN) und sind die in Ansatz gebrachten 30, 00 ? angesichts der derzeitigen Inflationsquote und der damit verbundenen Preissteigerungsrate nicht zu beanstanden und die Beklagte abzüglich bereits gezahlter 25, 00 ? zur Zahlung weiterer 5, 00 ? verpflichtet, §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 251 BGB.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR;

    Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen Gesichtspunkten um Indizien, deren Einschlägigkeit anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu überprüfen ist und die erforderlichenfalls gegeneinander abzuwägen sind, wobei auch mehrere Personen nebeneinander Halter sein können (Senatsbeschl. v. 12.8.2019 - 11 ME 236/19 -, V.n.b.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2013 - 5 S 10.13 -, juris, Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.4.2014 - 1 U 115/13 -, juris, Rn. 6; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 2, Rn. 4).
  • AG Augsburg, 10.07.2018 - 19 C 2923/17

    Hundebiss - Schadensersatz- und Schmerzensgeld

    Tierhalter können insoweit auch mehrere Personen seien und dabei auch die einen Familienhund mitbesitzenden Familienangehörige (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2015, 346, 347).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20569
OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,20569)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,20569)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 1 U 115/13 (https://dejure.org/2014,20569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei fehlender Unterzeichnung und ungeprüftem Versand einer Berufungsschrift durch Kanzleiangestellte

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 517 ; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt zwar ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine Anweisung an seine Angestellten dafür Vorsorge getroffen hatte, dass bei normalem Verlauf der Dinge die versäumte Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (BGH, NJW 2000, 2512; 2006, 1205; Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11 -, juris).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05

    Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt zwar ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine Anweisung an seine Angestellten dafür Vorsorge getroffen hatte, dass bei normalem Verlauf der Dinge die versäumte Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (BGH, NJW 2000, 2512; 2006, 1205; Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11 -, juris).
  • BGH, 17.10.2011 - LwZB 2/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt zwar ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine Anweisung an seine Angestellten dafür Vorsorge getroffen hatte, dass bei normalem Verlauf der Dinge die versäumte Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (BGH, NJW 2000, 2512; 2006, 1205; Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11 -, juris).
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