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   OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-1 U 121/06   

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https://dejure.org/2006,74634
OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-1 U 121/06 (https://dejure.org/2006,74634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2006 - I-1 U 121/06 (https://dejure.org/2006,74634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - I-1 U 121/06 (https://dejure.org/2006,74634)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1973 - 12 U 110/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    Auch ist von einem Straßenbahnführer zu erwarten, dass er weiß, welchen Profilraum der von ihm geführte Zug zur freien Durchfahrt benötigt und dass er sofort bremst, wenn der Verkehrsraum zu eng wird (OLG Düsseldorf - 12. Zivilsenat - VersR 1974, 1111).

    b) Allerdings steht der Umstand, dass der Straßenbahnzug der Beklagten zu 2. im Moment des Abstellens des Fahrzeuges durch den Kläger noch nicht sichtbar war, der Feststellung eines schuldhaften Verstoßes gegen die Vorschrift des § 2 Abs. 3 StVO entgegen, wonach Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, diese, soweit möglich, durchfahren lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf - 12. Zivilsenat - VersR 1974, 1111).

    3) Der Kläger beruft sich darüber hinaus ohne Erfolg auf die oben zitierte Entscheidung des 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VersR 1974, 1111), aufgrund der dem Halter eines Taxifahrzeuges dem Grunde nach zu 100 % Schadensersatz zuerkannt worden war, nachdem eine Straßenbahn mit seinem teilweise auf dem Bürgersteig abgestellten Fahrzeug kollidiert war.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    a) Einerseits gelten nach der Rechtsprechung des Senats die Regeln des Anscheinsbeweises ebenfalls für ein Verschulden des Fahrers eines Straßenbahnzuges, der auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt (Senat NZV 1994, 28; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 401).

    Er ist dann zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat NZV 1994, 28, 29 mit Hinweis auf BGH DAR 1991, 57).

  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 13 U 216/00

    Straßenbahnunfall - Haftung des Straßenbahnführers - Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    Demgegenüber kann der Bahnführer nicht aus der Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden, denn eine dem § 18 StVG entsprechende Regelung im HaftPflG fehlt (OLG Hamm DAR 2001, 402).
  • BGH, 29.06.1965 - VI ZR 33/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden PKW mit einer von hinten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    Deshalb wird, wenn auf keiner Seite eine erhöhte Betriebsgefahr zu berücksichtigen ist oder wenn jede Seite eine erhöhte Betriebsgefahr zu vertreten hat, auf hälftige Schadenteilung erkannt (Filthaut a.a.O., § 4, Rdnr. 71 mit Hinweis auf BGH VersR 65, 885 und zahlreichen weiteren obergerichtlichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89

    Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    Er ist dann zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat NZV 1994, 28, 29 mit Hinweis auf BGH DAR 1991, 57).
  • OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95

    Amtspflichten; Finanzbehörde; Untersuchungsgrundsatz; Anhörung des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06
    Im Ergebnis kann die Entscheidung der Frage dahinstehen, ob die Anscheinsbeweisgrundsätze auch zu Lasten eines Straßenbahnführers eingreifen, der auf ein stehendes Hindernis auffährt (verneinend OLG Dresden VersR 1997, 114 für den Fall des Auffahrens einer Straßenbahn auf einen in ihrem Schienenbereich befindlichen Pkw).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Zwar dürfen auch Straßenbahnen in der Regel nicht schneller als angemessen und grundsätzlich nur so auf Sicht fahren, dass sie rechtzeitig anhalten können, § 3 Abs. 1 S. 4 StVO (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2006, Az. I-1 U 121/06; König a. a. O. § 3 StVO, Rn. 31).

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen mit der Folge, dass er gegebenenfalls zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004, Az. 13 U 131/04, NZV 2005, 414 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2006, Az. I-1 U 121/06, zitiert nach beck-online).

  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, mit der Folge, dass er gegebenenfalls zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - 13 U 131/04, NZV 2005, 414; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2006 - 1 U 121/06, juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63).
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