Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 1 U 124/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 04.04.1996 - 2 O 505/95
- OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 1 U 124/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1980 - V ZR 54/79
Folgekosten bei Verlegung von Gasleitungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 1 U 124/96
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 78, 66, 71) eine ausschließliche Verursachung dann zu verneinen, wenn eine bestimmte Änderung der Gestattungsstraße zwar durch den Neubau der anderen Straße veranlaßt wird, dazu aber der Baulastträger der Gestattungsstraße nach pflichtgemäßem Ermessen deren über den neuen Kreuzungsbereich hinausgehenden Ausbau in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau der anderen Straße im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Gestattungsstraße selbst für erforderlich hält.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.03.1997 - 1 U 124/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.1997 - 1 U 124/96
So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß ein Wartepflichtiger nicht in jedem Fall schon dann entlastet werde, wenn der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60.3 überschreitet (NJW 1984, 1962).
- OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links aus einer Grundstücksausfahrt …
Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).