Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - I-1 U 125/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74344
OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - I-1 U 125/12 (https://dejure.org/2013,74344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2013 - I-1 U 125/12 (https://dejure.org/2013,74344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2013 - I-1 U 125/12 (https://dejure.org/2013,74344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,74344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Teilweise Überlagerung von Altschäden aus früheren Fahrzeugbeeinträchtigungen mit den klagegegenständlichen Unfallschäden; Feststellung von nicht mit dem Unfallgeschehen kompatiblen Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens

    Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12; Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

    Denn soweit ein Geschädigter mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung ein Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urt. v. 19.04.2016, Az.: I - 1 U 96/15 mit Hinweis auf Senat Urteil vom 16.04.2013, Az.: I - 1 U 125/12; Urteil v. 11.02.2008, Az: I - 1 U 181/07, Rn. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Jedoch muss der Geschädigte den Umfang des Vorschadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (Senat, Urteil vom 6. Februar 2006, Az.: I-1 U 148/05, Rnr. 12 - zitiert nach Juris; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13

    Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung;

    Nur soweit der nunmehr geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht auch ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I - 1 U 181/07, Leitsatz 2 - zitiert nach juris; so auch OLG München NZV 2006, 261, zuletzt Senat, Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 1 U 50/14

    Anforderungen an die Feststellung eines unfallbedingten Sachschadens an einem

    Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeugs des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss danach deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rdnr. 51 - zitiert nach juris; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12 mit Hinweis auf Senat DAR 2008, 344, 345 sowie auf Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 11, dort mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht