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   OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12   

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https://dejure.org/2013,32917
OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12 (https://dejure.org/2013,32917)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.05.2013 - 1 U 129/12 (https://dejure.org/2013,32917)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 1 U 129/12 (https://dejure.org/2013,32917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines Reisebusses für einen Unfall eines Fahrgastes beim Einsteigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BOKraft § 2
    Haftung des Halters eines Reisebusses für einen Unfall eines Fahrgastes beim Einsteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall beim Einsteigen in den Reisebus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrgast kann allein haften, wenn er beim Einsteigen in einen Reisebus stürzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrgast kann allein haften, wenn er beim Einsteigen in einen Reisebus stürzt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Einsteigen in Bus

  • bista.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11

    Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12
    Der Anscheinsbeweis kann gerade auch in Bezug auf das Mitverschulden anzuwenden sein (OLG Frankfurt NZV 2013, 77; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rdn. 72; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., vor § 284 Rdn. 30c).

    Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12
    Zur Beförderung und damit zum Betrieb des Reisebusses gehören auch das Ein- und Aussteigen (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 m.w.N.).

    Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14

    Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses

    Da Fahrgäste in Linienbussen sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen haben (§ 4 BefBedV), besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist (OLG Dresden, 7 U 1506/13; OLG Naumburg, 1 U 129/12; OLG Bremen, 3 U 19/10; OLG Frankfurt, 14 U 209/09; 1 U 75/01; KG, 12 U 95/09, 12 U 30/10; OLG Köln, 2 U 173/90).
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