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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.11.1997 - 1 U 131/97 - 41   

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OLG Saarbrücken, 05.11.1997 - 1 U 131/97 - 41 (https://dejure.org/1997,9853)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.11.1997 - 1 U 131/97 - 41 (https://dejure.org/1997,9853)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. November 1997 - 1 U 131/97 - 41 (https://dejure.org/1997,9853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1068
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05

    Eigentumsvorbehalt - Wer erwirbt Eigentum an einem vom Erblasser unter

    Als ein solches schlüssiges Verhalten kommt die Übersendung des Kraftfahrzeugbriefs in Betracht (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068).

    Die Aushändigung des Kraftfahrzeugbriefs durch einen mittelbar besitzenden Eigentümer ist regelmäßig als Abtretung des Herausgabeanspruchs zu deuten (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068 m. w. N.).

  • LAG Köln, 20.12.2001 - 10 Sa 430/01

    Eigentum am Gesellenstück, Kostentragung

    Nachdem der Beklagte das Gesellenstück zur Abwendung der Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil vorläufig an den Kläger herausgegeben hat, was keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstellt und nicht zu einer Hauptsacheerledigung geführt hat (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1068; Becker-Eberhard, JuS 1998, 884 ff.), steht damit in der Sache fest, dass der Kläger sein Gesellenstück behalten darf.
  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 5 U 247/00

    Keine Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft bei besonderer Härte für

    Dabei steht der Annahme eines erledigenden Ereignisses nicht die Ansicht entgegen, dass sowohl Erfüllungshandlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung als auch die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil keine Erledigungsereignisse darstellen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1068; Becker-Eberhard, Jus 1998, 884 ff; Stein/Jonas-Bork, 2004, § 91 a Rdn. 7; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl. 2005, § 91 a Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - 8 U 578/08

    Pflicht eines Inkassobüros zur Herausgabe selbst angelegter Akten

    Die Zwangsvollstreckung aus dem vorläufig vollstreckbaren Herausgabetitel stellt keine Erfüllungshandlung des Schuldners dar und führt daher auch nicht zur Erledigung des Herausgabeanspruchs (vgl. Saarländisches OLG NJW-RR 1998, 1068 f. Rdnr. 8, zit. nach juris; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 91a Rdnr. 5, 58 Stichwort "Erfüllungshandlungen").
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14

    Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand

    Liegt der Fall so und wird die Zwangsvollstreckung aus einem lediglich vorläufig vollstreckbaren Titel betrieben, fehlt der Herausgabe die Erfüllungswirkung (BGH NJW 2014, 2199; 1994, 942 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068).
  • LG Berlin, 04.12.2007 - 53 S 220/06

    Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigungen durch über die Grundstücksgrenze

    Dies hat erst recht zu gelten, wenn der Klageanspruch - wie hier - durch die Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils befriedigt wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken vom 05.11.1997 -1 U 131/97 - 41, 1 U 131/97- NJW-RR 1998, 1068; ebenso Bork in Stein/Jonas, 21. Aufl. 1994, Rn. 7 zu § 91a ZPO; Blomeyer JR 1979, 490ff; Krüger NJW 1990, 1208, 1209f).
  • OLG Jena, 04.11.2008 - 4 U 669/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im zweiten

    Ein (echtes) Erledigungsereignis stellt die Erfüllungshandlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (aus einem für vorläufig für vollstreckbar erklärten Urteil) nicht dar (vgl. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl. ZPO-Komm., § 91 a Rz 5 m. Hinw. auf BGHZ 94, 274 mN; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 484, 485).
  • LAG Köln, 15.01.2002 - 10 Sa 430/01

    Eigentum am Gesellenstück des Gesellen als Hersteller im Sinne des § 950 BGB;

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11163
OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/1998,11163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.1998 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/1998,11163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/1998,11163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnbehandlung - Weisheitszahnextraktion - Schmerzensgeld bei Nervverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Fehlende Einwilligung in Zahnextraktion durch Praxisvertreter L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 323 O 211/93
  • OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 906
  • VersR 1999, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92

    Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97
    Dies ergibt sich aus den Ausführungen auf Seite 2 des erstinstanzlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dr. Dr. ... (Bl. 56 d.A.) und stimmt mit den zu diesem Fragenkomplex veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 1308 sowie die Nachweise bei .

    In Übereinstimmung mit den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen Dr. Dr. ... (vgl. S. 4 des Gutachtens Bi. 57 d.A. sowie seine ergänzende Stellungnahme vom 11.9.96, BI. 75 f d.A.) geht der Senat davon aus, dass aus der Verletzung des Nervus lingualis als Folge der Extraktion eines Weisheitszahnes nicht auf ein fehlerhaftes ärztliches Verhalten geschlossen werden kann (in diesem Sinne auch OLG München NJW-RR 1994, 1308, 1309 entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.1.1985, AHRS 4800/4).

  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97
    Die Klägerin ist gemäß §§ 823, 249 BGB berechtigt, von dem Beklagten Ersatz der Kosten für den Befundbericht des Prof. Dr. ... in Höhe von 75,- DM (vgl. Anl. K 5) zu verlangen, weil die Einholung dieses Befundberichts für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig gewesen ist (vgl. dazu BGH NJW 1977, 35, NJW-RR 89, 956, OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97
    Die Klägerin ist gemäß §§ 823, 249 BGB berechtigt, von dem Beklagten Ersatz der Kosten für den Befundbericht des Prof. Dr. ... in Höhe von 75,- DM (vgl. Anl. K 5) zu verlangen, weil die Einholung dieses Befundberichts für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig gewesen ist (vgl. dazu BGH NJW 1977, 35, NJW-RR 89, 956, OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 28/08

    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Organisationsverschulden des

    Ist die Einwilligung eines Patienten dahin beschränkt, dass ein bestimmter Arzt den Eingriff vornimmt, darf ein anderer Arzt den Eingriff nur nach entsprechender Mitteilung an den Patienten und dessen Einwilligung vornehmen (vgl. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rdn 187; OLG Celle VersR 1982, 46; OLG Düsseldorf VersR 1985, 1049; OLG Köln VersR 1997, 115; OLG Hamburg MDR 1998, 906).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer

    Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.07.2000 - 1 U 131/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13939
OLG Bremen, 26.07.2000 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/2000,13939)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.07.2000 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/2000,13939)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 1 U 131/97 (https://dejure.org/2000,13939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Reperaturkosten für eine mangelhafte Heizung in einem neu erworbenen Haus; Berücksichtigung eines Gewährleistungsausschluss bei Zusicherung einer mangelfreien Heizung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459, 463
    Zusicherung der Mangelfreiheit

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Verfahrensgang

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