Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2657
OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Vorwurf der Arglist des Verkäufers eines Hausgrundstücks bei Verschweigen von kurz vor dem Verkauf scheinbar beseitigten Feuchtigkeitsmängeln

  • rabüro.de

    Arglist bei Verschweigen von Feuchtigkeitsmängeln und Behebung kurz vor Verkauf

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausverkauf - Hinweispflicht bzgl. Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Argleist des Verkäufers eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeitschäden kurz vor Verkauf behoben: Aufklärungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeitsschäden schlecht saniert - Hauskäufer kann den Kaufvertrag trotz Haftungsausschlusses rückgängig machen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Mängel nach Sanierungsversuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen Feuchtigkeitsschäden - Verkäufer muss bei Verdacht von Feuchtigkeitsschäden Käufer darüber aufklären

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Sanierung durch Fachfirma schützt vor Arglist! (IMR 2013, 1161)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1523
  • MDR 2013, 577
  • NZM 2013, 836
  • BauR 2013, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Das Merkmal der Arglist erfasst, ebenso wie bei § 444 BGB nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, Rn. 24).

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, 1079).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).

    Derartige Äußerungen eines vom Verkäufer beauftragten Gehilfen begründen Eigenschaften im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB, die der Käufer erwarten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, 1079).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Jedoch ist entscheidend, ob der Rechtsverkehr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein älteres Wohnhaus für die gewöhnliche bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung als uneingeschränkt geeignet ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120; OLG Celle, Urteil vom 17. September 209 - 16 U 61/09 -, juris, Absatz-Nr. 13).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Das arglistige Verhalten liegt hier gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und dass er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 -, NJW 1980, S. 2460, 2461).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Zwar ist eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes der Beklagten hinsichtlich des Mangels, nicht anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 -, NJW-RR 1992, S. 333, 334).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Zwar kann das erneute Auftreten von Feuchtigkeitserscheinungen maßgebend den Verdacht auf die Ungeeignetheit der Sanierungsbemühungen aufkommen lassen (so im Fall BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91 -, NJW 1993, S. 1703, 1704).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Vor allem wesentliche Fehler einer Kaufsache dürfen daher regelmäßig nicht verschwiegen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87 -, NJW 1990, S. 975, 976).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Neben der Kenntnis des Mangels setzt ein arglistiges Handeln des Verkäufers weiter voraus, dass dieser weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05 -, NJW 2007, S. 835, 836).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 16 U 61/09

    Grundstückskaufvertrag: Verwendung von Asbestzementplatten in der Fassade eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Jedoch ist entscheidend, ob der Rechtsverkehr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein älteres Wohnhaus für die gewöhnliche bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung als uneingeschränkt geeignet ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120; OLG Celle, Urteil vom 17. September 209 - 16 U 61/09 -, juris, Absatz-Nr. 13).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Mangel in der Außenabdichtung zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Unterlässt er das, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91, NJW 1993, 1703, 1704; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523, 1524).
  • OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15

    Arglistiges Verschweigen des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden beim

    Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577-579).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

    Die Beklagte hat unwiderlegt vorgetragen, dass der für sie handelnde Zeuge A. T. aus seinen Erfahrungen in dem bei dem 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts unter dem Az. 1 U 132/12 (NJW-RR 2013, 1523) geführten Verfahren auf "Nummer sicher" gehen wollte.
  • LG Regensburg, 08.12.2020 - 42 O 2327/17

    Arglistiges Verschweigen von Schimmel und Durchfeuchtungen beim Verkauf eines

    Das Gericht gelangt daher zum rechtlichen Bewertung, dass auf die Vorbelastungen in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen wurde mit der Folge, dass hierin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523 und OLG München, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 3 U 4850/15, juris).
  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

    (1) Zwar ist über einen Feuchtigkeits- bzw. Wasserschaden einer zum Verkauf stehenden Immobilie grundsätzlich aufzuklären (BGH, Urt. v. 22.11.1992 - V ZR 215/90; OLG Saarbrücken, Urt. v. 6.02.2013 - 1 U 132/12).
  • OLG Naumburg, 13.11.2018 - 12 U 100/18

    Recht des Grundstückserwerbers zur Geltendmachung fiktiver

    a) Zwar betrifft die Haftung wegen "Arglist" entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur Verhaltensweisen mit böswilliger Täuschungsabsicht, sondern umfasst auch solche, die auf bedingten Vorsatz i. S. eines "Für-Möglich-Haltens" bzw. "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Werturteil verbunden ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577; Niesse/Ghassemi-Tabar, MDR 2013, 569).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39992
OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Unfallmanipulation - Indizien

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Vielmehr ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; BGH NJW 2004, 777, std. Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 19.03.2013, Az.: I-1 U 82/12).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Gemäß § 529 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Gemäß § 529 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Vielmehr ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; BGH NJW 2004, 777, std. Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 19.03.2013, Az.: I-1 U 82/12).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 U 122/13

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls in der

    Zum einen kommt diesem Kriterium in der Regel kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Nachweis einer persönlichen Bekanntschaft der Unfallbeteiligten für den Haftpflichtversicherer schwer zu führen ist (Senat, Urteil vom 28.05.2013, Az. I-1 U 132/12).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • LG Essen, 24.01.2017 - 15 S 130/16

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls - Indizien

    (Vgl. zu diesem Indiz: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2013, 1 U 132/12) Hinzu kommt, dass die Unfallgegner zumindest untereinander bekannt waren (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014, 20 U 66/14; OLG Rostock, Urteil vom 05.02.2010, 5 U 83/09), auf eine Hinzuziehung der Polizei verzichtet wurde (hierzu: LG Essen, Urteil vom 22.06.2015, 17 O 182/12) und ein unmittelbares und sogar schriftliches Eingeständnis des Verkehrsverstoßes durch den Kläger erfolgte (hierzu: OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008, 12 U 152/08).
  • LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19
    Ein weiteres gewichtiges Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen ist, dass das behauptete Unfallgeschehen laut Sachverständigengutachten vom 16.03.2021 technisch nicht plausibel sei (OLG Hamm, Beschluss v. 21.12.2018, 26 U 172/18; OLG Düsseldorf, Urteil v. 2805.2013, I-1 U 132/12, OLG Schleswig, Urteil v. 14.11.2012, 7 U 42/12).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

    Auch ist zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits kurze Zeit zuvor an einem Unfall beteiligt war (OLG Düsseldorf v. 28.5.2013 - 1 U 132/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44847
OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 130/07

    Feststellung der Voraussetzungen für die Amtsenthebung und die vorläufige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Die Vorschrift bezweckt die Sicherstellung der Integrität und der Unabhängigkeit des Notars, dessen Verschuldung besorgen lässt, dass er fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann; eine abstrakte Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden genügt für eine Amtsenthebung nach dieser Vorschrift (vgl. BGH NJW-RR 2009, 783, 784, Tz. 10, st. Rspr.).

    Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Belange der Rechtsuchenden i. S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 BNotO unabhängig vom Stand seines Vermögens oder einem Verschulden bereits dann, wenn er titulierte Verpflichtungen nicht freiwillig bedient, sodass seine Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen müssen; die hierdurch indizierte abstrakte Gefahr rechtfertigt die Amtsenthebung unabhängig davon, ob der Notar seine Amtspflichten bereits verletzt, etwa unbefugt auf ihm anvertraute Mittel zugegriffen hat (vgl. BGH ZNotP 2006, 269 ff., Tz. 5 f.; BeckRS 2007, 13003, Tz. 4; NJW-RR 2009, 783 f., Tz. 9 ff.; Beschlüsse vom 26. 10.2009 - NotZ 14/08, juris, Tz. 11 f., 25; vom 25. 11.2013 - NotZ (Brfg) 7/13, juris, Tz. 8, 11 ff.).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 12/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Belange der Rechtsuchenden i. S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 BNotO unabhängig vom Stand seines Vermögens oder einem Verschulden bereits dann, wenn er titulierte Verpflichtungen nicht freiwillig bedient, sodass seine Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen müssen; die hierdurch indizierte abstrakte Gefahr rechtfertigt die Amtsenthebung unabhängig davon, ob der Notar seine Amtspflichten bereits verletzt, etwa unbefugt auf ihm anvertraute Mittel zugegriffen hat (vgl. BGH ZNotP 2006, 269 ff., Tz. 5 f.; BeckRS 2007, 13003, Tz. 4; NJW-RR 2009, 783 f., Tz. 9 ff.; Beschlüsse vom 26. 10.2009 - NotZ 14/08, juris, Tz. 11 f., 25; vom 25. 11.2013 - NotZ (Brfg) 7/13, juris, Tz. 8, 11 ff.).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 50/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung und wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Belange der Rechtsuchenden i. S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 BNotO unabhängig vom Stand seines Vermögens oder einem Verschulden bereits dann, wenn er titulierte Verpflichtungen nicht freiwillig bedient, sodass seine Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen müssen; die hierdurch indizierte abstrakte Gefahr rechtfertigt die Amtsenthebung unabhängig davon, ob der Notar seine Amtspflichten bereits verletzt, etwa unbefugt auf ihm anvertraute Mittel zugegriffen hat (vgl. BGH ZNotP 2006, 269 ff., Tz. 5 f.; BeckRS 2007, 13003, Tz. 4; NJW-RR 2009, 783 f., Tz. 9 ff.; Beschlüsse vom 26. 10.2009 - NotZ 14/08, juris, Tz. 11 f., 25; vom 25. 11.2013 - NotZ (Brfg) 7/13, juris, Tz. 8, 11 ff.).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Dies ändert sich jedoch, wenn der Aufsichtsbehörde Verdachtsgründe bekannt werden, die Anlass für die Einleitung eines (vorläufigen) Amtsenthebungsverfahrens geben; die Pflichten zur Sachverhaltsermittlung und ggf. zur Amtsenthebung dienen dann dem Schutz der einzelnen Rechtsuchenden (vgl. BGHZ 35, 44, 50 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Wenn zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Art der Wirtschaftsführung des Notars die Belange der Rechtsuchenden gefährdet, ist eine vorläufige Amtsenthebung eben zum Schutz dieser Belange grundsätzlich geboten (vgl. Schippel/Bracker-Bracker, BNotO, 9. Aufl. 2011, § 54 Rn. 11); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermögensverhältnisse des Notars desolat sind und die Gefahr weiterer Vollstreckungsmaßnahmen nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1213, 1214; Eylmann/Vaasen-Custodis, BNotO BeurkG, 3. Aufl. 2011, § 54 BNotO Rn. 10).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13

    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen ungeordneter Wirtschaftsführung; Rüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Belange der Rechtsuchenden i. S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 BNotO unabhängig vom Stand seines Vermögens oder einem Verschulden bereits dann, wenn er titulierte Verpflichtungen nicht freiwillig bedient, sodass seine Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen müssen; die hierdurch indizierte abstrakte Gefahr rechtfertigt die Amtsenthebung unabhängig davon, ob der Notar seine Amtspflichten bereits verletzt, etwa unbefugt auf ihm anvertraute Mittel zugegriffen hat (vgl. BGH ZNotP 2006, 269 ff., Tz. 5 f.; BeckRS 2007, 13003, Tz. 4; NJW-RR 2009, 783 f., Tz. 9 ff.; Beschlüsse vom 26. 10.2009 - NotZ 14/08, juris, Tz. 11 f., 25; vom 25. 11.2013 - NotZ (Brfg) 7/13, juris, Tz. 8, 11 ff.).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen einer Gefährdung der Interessen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
    Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Belange der Rechtsuchenden i. S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 BNotO unabhängig vom Stand seines Vermögens oder einem Verschulden bereits dann, wenn er titulierte Verpflichtungen nicht freiwillig bedient, sodass seine Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen müssen; die hierdurch indizierte abstrakte Gefahr rechtfertigt die Amtsenthebung unabhängig davon, ob der Notar seine Amtspflichten bereits verletzt, etwa unbefugt auf ihm anvertraute Mittel zugegriffen hat (vgl. BGH ZNotP 2006, 269 ff., Tz. 5 f.; BeckRS 2007, 13003, Tz. 4; NJW-RR 2009, 783 f., Tz. 9 ff.; Beschlüsse vom 26. 10.2009 - NotZ 14/08, juris, Tz. 11 f., 25; vom 25. 11.2013 - NotZ (Brfg) 7/13, juris, Tz. 8, 11 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32916
OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 34 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB
    Amtspflichtverletzung: Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für Straßenbäume; Anscheinsbeweis bei Schädigung eines Verkehrsteilnehmers durch Astbruch

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12
    Unter Berücksichtigung des Urteils des 9. Senats des OLG Naumburg (vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 - [VRS 100, 261]; hier: zitiert nach juris) ist das beklagte Land verkehrsicherungspflichtig und damit zugleich passivlegitimiert.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12
    Dies gilt jedoch nur, wenn eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht; andernfalls bleibt die Beweislast beim Geschädigten (BGH Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03 - [z.B. NJW 2004, 132]; hier: zitiert nach juris [Rn. 10]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,83543
OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,83543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Die ua hiergegen eingelegte Berufung des Kl. hat der Senat mit Urteil vom 12.8.2013 (1 U 132/12) verbeschieden, speziell das - prozessual leicht modifizierte - auf Letztgenanntes gerichtete Begehren bzgl. des Grundstückserwerbs nebst Wohnhauserrichtung zurückgewiesen.

    Es stehe dem Klageantrag insoweit die Rechtskraft des Teilurteils vom 22.6.2012 des LG Mosbach - 1 O 115/04 (OLG Karlsruhe - Senat - 1 U 132/12) entgegen, in weichem derartige Ansprüche bereits zurückgewiesen worden seien.

    Der Lebenssachverhalt sei hier indes bzgl. der geltend gemachten Errichtungsmehrkosten identisch mit demjenigen Sachverhalt, auf den der Klageantrag auf Erstattung der Errichtungskosten für einen behindertengerechten Neubau insgesamt im Verfahren - 1 O 115/04 bzw. dem Berufungsverfahren, OLG Karlsruhe - 1 U 132/12, gestützt worden sei.

    Sie machen dafür im Wesentlichen geltend, bei korrekter Bewertung der Sach- und Rechtslage hätte das LG auch hinsichtlich der - angeblich - vereitelten Eigenleistungen bzgl. Errichtung des Hauses in Folge Identität des Streitgegenstandes davon ausgehen müssen, dass einer Verurteilung der Bekl. die Rechtskraft des Berufungsurteils des OLG Karlsruhe - 1 U 132/12 entgegenstehe.

    Entgegen der Ansicht des LG stehe dem Begehren des Kl. auf Erstattung behinderungsbedingter Baumehrkosten nicht die Rechtskraft der Entscheidung des Senats - 1 U 132/12 entgegen; denn es handele sich wegen unterschiedlicher Bauvorhaben (dort aufgrund der Planung/Kostenschätzung von Architekt W; hier die zB auch bzgl. der ausgebauten Wohnfläche und Einbauten verringerte, kostengünstigere und tatsächlich realisierte Planung der Architekten N) um verschiedene Streitgegenstände, nicht hingegen etwa um eine bloße Teilforderung der zuvor geltend gemachten Forderung.

    Zu Recht hat das LG entschieden, dass Klageantrag Nr. 1 bezüglich des begehrten Ersatzes von vereitelten Eigenleistungen zulässig ist, denn über ein solches Begehren konnte - anders als Bekl. und Streithelfer mit ihrer Berufung geltend machen - im Vorprozess der Parteien (LG Mosbach - 1 O 115/04) sowie OLG Karlsruhe (Senat - 1 U 132/12) mangels diesbezüglichen Antrags noch gar nicht entschieden werden.

    Zutreffend hat das LG - wie im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufungen eingehend erörtert - in der angefochtenen Entscheidung im Übrigen darauf erkannt, dass Klageantrag Nr. 1 gerichtet auf Zahlung von Schadensersatz für entstandene Baumehrkosten (iHv [mindestens] 171.955 Euro bei 85 %iger Haftung, daher 146.161,75 Euro) für die Errichtung der nach Klägeransicht behindertenbedingt notwendigen Mehrfläche bzw.- ausstattung seines Neubauanwesens unzulässig ist, weil - in Folge Identität des Streitgegenstands - die Rechtskraft des Teilurteils vom 22.6.2012 des LG Mosbach (1 O 115/04) in Verbindung mit dem Berufungsurteil des OLG Karlsruhe (1 U 132/12) entgegen stehe.

    b) Gemessen an diesen Maßstäben hat das LG in der angefochtenen Entscheidung für den Streitfall völlig zutreffend darauf erkannt, dass der Geltendmachung der mit Klageantrag Nr. 1 verfolgten (behinderungsbedingten Mehr-)Kosten für die Errichtung eines mehrgeschossigen Neubaus auf dem vom Kl. schon während des Vorprozesses erworbenen Grundstück in Buchen die Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils LG Mosbach vom 22.6.2012 (1 O 115/04) in Verbindung mit dem Senatsurteil vom 12.8.2013 (1 U 132/12) entgegensteht.

    Selbst wenn man indessen nicht von einer entgegenstehenden Rechtskraft bzgl. Klageantrag Nr. 1 auszugehen hätte, wäre der Antrag jedenfalls aus den vom Senat bereits im Vorprozess mit Urteil in Sachen - 1 U 132/12 ausgeführten, nach wie vor zutreffenden Gründen, auf welche Bezug genommen wird, unbegründet.

    Eine solche ist indessen - wie vom Senat schon im Urteil des Vorprozesses (1 U 132/12, dort S. 61) ausgeführt - anerkanntermaßen im Rahmen von § 843 BGB nicht möglich (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 192).

    Seinen behinderungsbedingten Mehrbedarf gem. § 843 I BGB bezüglich seiner zuvor bewohnten, ausreichenden und grundsätzlich behinderungsgerechten Mietwohnung hat der Kl. schon im Vorprozess LG Mosbach (1 O 115/04), OLG Karlsruhe (1 U 132/12) geltend gemacht.

  • LG Karlsruhe, 19.05.2017 - 10 O 23/16

    Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregressprozess

    Den in der Berufungsinstanz bereits durch den jetzigen Bevollmächtigten des Klägers gehaltenen Vortrag zur Begründung dieser Schadensposition hielt das Oberlandesgericht für verspätet und wies die Berufungsanträge des Klägers insoweit zurück (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.08.2013 -1 U 132/12, Seite 90; vorgelegt als Anlage K 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht