Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37, 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2657
OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37, 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37, 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 U 132/12 - 37, 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,2657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 123 Abs 1 Alt 1 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der fachlichen Befähigung eines kurz vor der Veräußerung mit der Feuchtigkeitssanierung beauftragten Dritten; Arglist bei unterlassener Aufklärung über die Sanierungsbemühungen

  • ra-skwar.de

    Hausverkauf - Aufklärungspflichten Verkäufer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Vorwurf der Arglist des Verkäufers eines Hausgrundstücks bei Verschweigen von kurz vor dem Verkauf scheinbar beseitigten Feuchtigkeitsmängeln

  • rabüro.de

    Arglist bei Verschweigen von Feuchtigkeitsmängeln und Behebung kurz vor Verkauf

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausverkauf - Hinweispflicht bzgl. Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Argleist des Verkäufers eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeitschäden kurz vor Verkauf behoben: Aufklärungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeitsschäden schlecht saniert - Hauskäufer kann den Kaufvertrag trotz Haftungsausschlusses rückgängig machen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Mängel nach Sanierungsversuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen Feuchtigkeitsschäden - Verkäufer muss bei Verdacht von Feuchtigkeitsschäden Käufer darüber aufklären

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Sanierung durch Fachfirma schützt vor Arglist! (IMR 2013, 1161)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1523
  • MDR 2013, 577
  • NZM 2013, 836
  • BauR 2013, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Unterlässt er das, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91, NJW 1993, 1703, 1704; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523, 1524).
  • OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15

    Arglistiges Verschweigen des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden beim

    Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577-579).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

    Die Beklagte hat unwiderlegt vorgetragen, dass der für sie handelnde Zeuge A. T. aus seinen Erfahrungen in dem bei dem 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts unter dem Az. 1 U 132/12 (NJW-RR 2013, 1523) geführten Verfahren auf "Nummer sicher" gehen wollte.
  • LG Regensburg, 08.12.2020 - 42 O 2327/17

    Arglistiges Verschweigen von Schimmel und Durchfeuchtungen beim Verkauf eines

    Das Gericht gelangt daher zum rechtlichen Bewertung, dass auf die Vorbelastungen in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen wurde mit der Folge, dass hierin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523 und OLG München, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 3 U 4850/15, juris).
  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

    (1) Zwar ist über einen Feuchtigkeits- bzw. Wasserschaden einer zum Verkauf stehenden Immobilie grundsätzlich aufzuklären (BGH, Urt. v. 22.11.1992 - V ZR 215/90; OLG Saarbrücken, Urt. v. 6.02.2013 - 1 U 132/12).
  • OLG Naumburg, 13.11.2018 - 12 U 100/18

    Recht des Grundstückserwerbers zur Geltendmachung fiktiver

    a) Zwar betrifft die Haftung wegen "Arglist" entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur Verhaltensweisen mit böswilliger Täuschungsabsicht, sondern umfasst auch solche, die auf bedingten Vorsatz i. S. eines "Für-Möglich-Haltens" bzw. "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Werturteil verbunden ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577; Niesse/Ghassemi-Tabar, MDR 2013, 569).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39992
OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Unfallmanipulation - Indizien

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 U 122/13

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls in der

    Zum einen kommt diesem Kriterium in der Regel kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Nachweis einer persönlichen Bekanntschaft der Unfallbeteiligten für den Haftpflichtversicherer schwer zu führen ist (Senat, Urteil vom 28.05.2013, Az. I-1 U 132/12).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • LG Essen, 24.01.2017 - 15 S 130/16

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls - Indizien

    (Vgl. zu diesem Indiz: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2013, 1 U 132/12) Hinzu kommt, dass die Unfallgegner zumindest untereinander bekannt waren (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014, 20 U 66/14; OLG Rostock, Urteil vom 05.02.2010, 5 U 83/09), auf eine Hinzuziehung der Polizei verzichtet wurde (hierzu: LG Essen, Urteil vom 22.06.2015, 17 O 182/12) und ein unmittelbares und sogar schriftliches Eingeständnis des Verkehrsverstoßes durch den Kläger erfolgte (hierzu: OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008, 12 U 152/08).
  • LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19
    Ein weiteres gewichtiges Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen ist, dass das behauptete Unfallgeschehen laut Sachverständigengutachten vom 16.03.2021 technisch nicht plausibel sei (OLG Hamm, Beschluss v. 21.12.2018, 26 U 172/18; OLG Düsseldorf, Urteil v. 2805.2013, I-1 U 132/12, OLG Schleswig, Urteil v. 14.11.2012, 7 U 42/12).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14
    Auch ist zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits kurze Zeit zuvor an einem Unfall beteiligt war (OLG Düsseldorf v. 28.5.2013 - 1 U 132/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32916
OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 34 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB
    Amtspflichtverletzung: Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für Straßenbäume; Anscheinsbeweis bei Schädigung eines Verkehrsteilnehmers durch Astbruch

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44847
OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2014 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2014,44847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,83543
OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,83543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,83543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Die ua hiergegen eingelegte Berufung des Kl. hat der Senat mit Urteil vom 12.8.2013 (1 U 132/12) verbeschieden, speziell das - prozessual leicht modifizierte - auf Letztgenanntes gerichtete Begehren bzgl. des Grundstückserwerbs nebst Wohnhauserrichtung zurückgewiesen.

    Es stehe dem Klageantrag insoweit die Rechtskraft des Teilurteils vom 22.6.2012 des LG Mosbach - 1 O 115/04 (OLG Karlsruhe - Senat - 1 U 132/12) entgegen, in weichem derartige Ansprüche bereits zurückgewiesen worden seien.

    Der Lebenssachverhalt sei hier indes bzgl. der geltend gemachten Errichtungsmehrkosten identisch mit demjenigen Sachverhalt, auf den der Klageantrag auf Erstattung der Errichtungskosten für einen behindertengerechten Neubau insgesamt im Verfahren - 1 O 115/04 bzw. dem Berufungsverfahren, OLG Karlsruhe - 1 U 132/12, gestützt worden sei.

    Sie machen dafür im Wesentlichen geltend, bei korrekter Bewertung der Sach- und Rechtslage hätte das LG auch hinsichtlich der - angeblich - vereitelten Eigenleistungen bzgl. Errichtung des Hauses in Folge Identität des Streitgegenstandes davon ausgehen müssen, dass einer Verurteilung der Bekl. die Rechtskraft des Berufungsurteils des OLG Karlsruhe - 1 U 132/12 entgegenstehe.

    Entgegen der Ansicht des LG stehe dem Begehren des Kl. auf Erstattung behinderungsbedingter Baumehrkosten nicht die Rechtskraft der Entscheidung des Senats - 1 U 132/12 entgegen; denn es handele sich wegen unterschiedlicher Bauvorhaben (dort aufgrund der Planung/Kostenschätzung von Architekt W; hier die zB auch bzgl. der ausgebauten Wohnfläche und Einbauten verringerte, kostengünstigere und tatsächlich realisierte Planung der Architekten N) um verschiedene Streitgegenstände, nicht hingegen etwa um eine bloße Teilforderung der zuvor geltend gemachten Forderung.

    Zu Recht hat das LG entschieden, dass Klageantrag Nr. 1 bezüglich des begehrten Ersatzes von vereitelten Eigenleistungen zulässig ist, denn über ein solches Begehren konnte - anders als Bekl. und Streithelfer mit ihrer Berufung geltend machen - im Vorprozess der Parteien (LG Mosbach - 1 O 115/04) sowie OLG Karlsruhe (Senat - 1 U 132/12) mangels diesbezüglichen Antrags noch gar nicht entschieden werden.

    Zutreffend hat das LG - wie im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufungen eingehend erörtert - in der angefochtenen Entscheidung im Übrigen darauf erkannt, dass Klageantrag Nr. 1 gerichtet auf Zahlung von Schadensersatz für entstandene Baumehrkosten (iHv [mindestens] 171.955 Euro bei 85 %iger Haftung, daher 146.161,75 Euro) für die Errichtung der nach Klägeransicht behindertenbedingt notwendigen Mehrfläche bzw.- ausstattung seines Neubauanwesens unzulässig ist, weil - in Folge Identität des Streitgegenstands - die Rechtskraft des Teilurteils vom 22.6.2012 des LG Mosbach (1 O 115/04) in Verbindung mit dem Berufungsurteil des OLG Karlsruhe (1 U 132/12) entgegen stehe.

    b) Gemessen an diesen Maßstäben hat das LG in der angefochtenen Entscheidung für den Streitfall völlig zutreffend darauf erkannt, dass der Geltendmachung der mit Klageantrag Nr. 1 verfolgten (behinderungsbedingten Mehr-)Kosten für die Errichtung eines mehrgeschossigen Neubaus auf dem vom Kl. schon während des Vorprozesses erworbenen Grundstück in Buchen die Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils LG Mosbach vom 22.6.2012 (1 O 115/04) in Verbindung mit dem Senatsurteil vom 12.8.2013 (1 U 132/12) entgegensteht.

    Selbst wenn man indessen nicht von einer entgegenstehenden Rechtskraft bzgl. Klageantrag Nr. 1 auszugehen hätte, wäre der Antrag jedenfalls aus den vom Senat bereits im Vorprozess mit Urteil in Sachen - 1 U 132/12 ausgeführten, nach wie vor zutreffenden Gründen, auf welche Bezug genommen wird, unbegründet.

    Eine solche ist indessen - wie vom Senat schon im Urteil des Vorprozesses (1 U 132/12, dort S. 61) ausgeführt - anerkanntermaßen im Rahmen von § 843 BGB nicht möglich (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 192).

    Seinen behinderungsbedingten Mehrbedarf gem. § 843 I BGB bezüglich seiner zuvor bewohnten, ausreichenden und grundsätzlich behinderungsgerechten Mietwohnung hat der Kl. schon im Vorprozess LG Mosbach (1 O 115/04), OLG Karlsruhe (1 U 132/12) geltend gemacht.

  • LG Karlsruhe, 19.05.2017 - 10 O 23/16

    Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregressprozess

    Den in der Berufungsinstanz bereits durch den jetzigen Bevollmächtigten des Klägers gehaltenen Vortrag zur Begründung dieser Schadensposition hielt das Oberlandesgericht für verspätet und wies die Berufungsanträge des Klägers insoweit zurück (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.08.2013 -1 U 132/12, Seite 90; vorgelegt als Anlage K 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht