Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13 |
Kurzfassungen/Presse (13)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die falsche Beratung durch die Auto-Werkstatt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Doch kein Motorschaden...! Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
- lto.de (Kurzinformation)
Kfz-Werkstatt - 6.250 Euro wegen falscher Beratung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kfz-Werkstatt haftet für Nutzungsausfall nach falsch erteilter Auskunft
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Nach Falschberatung in Kfz-Werkstatt - Nutzungsausfall für Autobesitzerin
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wer von einer Kfz-Werkstatt falsch beraten wird kann Anspruch auf Nutzungsausfall haben
- haufe.de (Kurzinformation)
Kfz-Werkstatt haftet für unrichtige Fehler-Diagnose
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.07.2014)
Auto-Werkstatt: Nutzungsausfall für falschen Rat
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Besitzerin hat nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt Anspruch auf Nutzungsausfall - Werkstatt rät zu Unrecht von weiterer Nutzung des Fahrzeugs wegen eines vermuteten Motor- oder Getriebeschadens ab
Besprechungen u.ä.
- schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots (BGH, NJW 2009, 1663).Droht ein unverhältnismäßig hoher Schaden durch Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, hat der Geschädigte sich aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots ein Ersatzfahrzeug zuzulegen (Richter, SVR 2009, 187, 188 m.w.N.).
- AG Waiblingen, 29.10.1998 - 14 C 1512/98
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Dadurch soll insbesondere ein Ungleichgewicht dergestalt vermieden werden, dass die Höhe der Nutzungsentschädigung nahezu den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreicht (AG Waiblingen, NZV 1999, 339, 340). - OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Grundsätzlich erhält er deshalb auch nur für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung (OLG Naumburg, NJW 2004, 3191).
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Der Auftraggeber kann erwarten, von einem Fachunternehmen zutreffend und umfassend über alle Möglichkeiten der Reparatur unterrichtet zu werden (BGH, NJW 2000, 2812). - OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Allerdings kann der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens hinzugerechnet werden, unter Umständen darf auch der Ausgang eines selbstständigen Beweisverfahrens abgewartet werden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711, 1712;… Palandt-Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 37). - BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er - wie hier - keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten oder eine Ersatzbeschaffung, getätigt hat (BGH, NJW 2008, Seite 915).
- LG München II, 01.03.2019 - 11 O 4861/17
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei unterbliebener Reparatur aufgrund …
Entgegen der Ansicht des Klägervertreters folgt dies auch aus der klägerseits vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26.06.2014 - 1 U 132/13 (vgl. Anlage K 8).Unter Berücksichtigung einer angemessenen Überlegungsfrist und einer nochmaligen Besprechung mit ihren Bevollmächtigten erachtet das klägerseits zitierte OLG Oldenburg einen Zeitraum von einer Woche bis zu 10 Tagen für zumutbar und unter Schadensminderungsgründen auch geboten (vgl, zu allem OLG Oldenburg, Urt. v. 26.06.2014 - 1 U 132/13, Punkt II. 2. cc)).