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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7346
OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,7346)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,7346)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,7346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für wiederholte künstliche Befruchtungsmaßnahmen; Inoperable Sterilität als Versicherungsfall; Homologe In-vitro-Fertilisation als Heilbehandlung; Eintritt einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung durch eine künstliche Befruchtung

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2; ; MB/KK 94 § 1 Abs. 2 S. 1; ; SGB V § 27 a; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2
    Keine Erstattung weiterer Befruchtungsversuche nach Geburt von Zwillingen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2 Satz 1; SGB V § 27a; BGB § 242
    Zur Kostenübernahmepflicht des Krankenversicherers für weitere künstliche Befruchtungsmaßnahmen nach erfolgter Geburt von Zwillingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 926
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    a) Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 228; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).

    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03).

    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    a) Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 228; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).

    Soweit es um die Kostenerstattung durch den Versicherer geht, hat eine Abwägung der Interessen der Versicherungsnehmer und der Versichertengemeinschaft stattzufinden, die zumindest ab dem dritten Kind zugunsten des Versicherers auszufallen hat (a. A. Marlow VersR 04, 1123).

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    a) Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 228; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).
  • OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03

    Verpflichtung einer Krankenversicherung zur Kostenübernahme bei krankhafter

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    Notwendig ist eine Heilbehandlung, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar ist, sie als medizinisch notwendig anzusehen (vgl. BGH VersR 79, 221).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03

    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    Es kann dahinstehen, ob bereits nach der Geburt eines Kindes von einer hinreichenden Linderung (oder Beseitigung) der Krankheit Sterilität auszugehen ist (so OLG München a.a.O.; NVersZ 98, 83; a.A. OLG Düsseldorf VersR 04, 1546).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.2003 (VersR 03, 581) ist nicht zu entnehmen, dass die Notwendigkeit einer Heilbehandlung ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist und finanzielle Aspekte hierbei außer Betracht zu bleiben haben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - I-1 U 135/04   

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https://dejure.org/2004,9158
OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - I-1 U 135/04 (https://dejure.org/2004,9158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2004 - I-1 U 135/04 (https://dejure.org/2004,9158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - I-1 U 135/04 (https://dejure.org/2004,9158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Haftung eines Fahrzeughalters bei einem Unfall ohne Verschulden des Fahrers des Fahrzeugs; Betriebsgefahr eines Fahrzeugs als Grundlage für Mithaftung bei einem Unfall; Auswirkung der Betriebsgefahr auf den Unfall als Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; StVO § 1; ; StVO § 10; ; StVO § 18 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Vorfahrverletzung beim Einfädeln: Zur Frage der Alleinhaftung beim BAB-Einfädelverkehr - mögliche Mithaftung des Vorfahrtberechtigten auf Grund der Betriebsgefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Zur Haftungsverteilung beim BAB-Unfall an Anschlussstelle

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2003 - 1 U 39/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
    Damit hat er die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen (vgl. auch Senat, Urt. v. 16. Juni 2003.1 U 39/03; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 18 StVO Rn. 18).

    Eine Verkehrssituation, in welcher der Zeuge L. auf sein Vorfahrtrecht hätte verzichten müssen, ist von den Beklagten weder dargetan noch ersichtlich (zur Bedeutung von § 11 Abs. 3 StVO im Zusamenhang mit dem Einfahren auf eine Autobahn vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2003, 1 U 39/03).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
    Außerdem müssen sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. u.a. BGH NJW 2000, 3069).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
    Ohne die Vorschrift des § 10 StVO zu erwähnen, stellt der BGH die Forderung auf, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der von einem Beschleunigungsstreifen aus auf die Autobahn einfahren will, dies mit "größter Vorsicht" unter Beachtung des Vorfahrtsrechtes des sich auf der Autobahn bewegenden Verkehrs zu tun habe (NJW 1986, 1044).
  • OLG Hamm, 03.03.1993 - 3 U 248/91

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
    Den vom Landgericht unter falschem Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm, abgedruckt in ZfS 1993, 365, formulierten Grundsatz, dass eine Alleinhaftung des Einfahrenden nur dann in Betracht komme, wenn er rücksichtslos vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur fahre, kann der Senat nicht anerkennen.
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    - Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen (BGH Beschl. v. 30.11.1993 - VI ZR 79/93 in Bestätigung von OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; Janiszewski/Heß, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, § 18 StVO Rz. 12), er ist aber hierzu nicht verpflichtet (OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 Juris = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]).

    Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen]; Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat (OLG Hamm VersR 1994, 952).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07

    Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn

    Damit hat er nach Maßgabe dieser Bestimmung die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn auszuschließen (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2004, Az.: I-1 U 135/04; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO, Rdnr. 18).
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   OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04   

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https://dejure.org/2005,24198
OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Durchführung einer weiteren künstlichen Befruchtung nach einer schon bereits geglückten künstlichen Befruchtung; Zulässigkeit der Einordnung einer homologen In-vitro-Fertilisation als eine Heilbehandlung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).

    Soweit es um die Kostenerstattung durch den Versicherer geht, hat eine Abwägung der Interessen der Versicherungsnehmer und der Versichertengemeinschaft stattzufinden, die zumindest ab dem dritten Kind zu Gunsten des Versicherers auszufallen hat (a. A. Marlow VersR 04, 1123).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03) .

    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).

  • OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03

    Verpflichtung einer Krankenversicherung zur Kostenübernahme bei krankhafter

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03) .
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Notwendig ist eine Heilbehandlung, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar ist, sie als medizinisch notwendig anzusehen (vgl. BGH VersR 79, 221).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03

    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Es kann dahinstehen, ob bereits nach der Geburt eines Kindes von einer hinreichenden Linderung (oder Beseitigung) der Krankheit Sterilität auszugehen ist (so OLG München a.a.O.; NVersZ 98, 83; a.A. OLG Düsseldorf VersR 04, 1546) .
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.2003 (VersR 03, 581) ist nicht zu entnehmen, dass die Notwendigkeit einer Heilbehandlung ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist und finanzielle Aspekte hierbei außer Betracht zu bleiben haben.
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