Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.10.2006 - 1 U 138/06 - 42   

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https://dejure.org/2006,6778
OLG Saarbrücken, 27.10.2006 - 1 U 138/06 - 42 (https://dejure.org/2006,6778)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 U 138/06 - 42 (https://dejure.org/2006,6778)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 U 138/06 - 42 (https://dejure.org/2006,6778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Widerklage aus Handelsmaklervertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsort der Verpflichtung für die Erbringung von Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat; Begriff der "Dienstleistungen"; Qualifizierung von Vermittlertätigkeiten eines Maklers als Dienstleistungen; Schulden von Tätigkeit und Erfolg durch einen ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Abgrenzung Handelsvertreter/ Handelsmakler, Tätigkeit eines Handelsmaklers ist "Dienstleistung" i. S. von Artikel 5 Ziff. 1 lit. b EuGVVO

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5 Ziff. 1 lit. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus Vertrag über Vermittlung von Bestellungen einer Firma in einem Mitgliedsstaat - internationale Zuständigkeit; stillschweigende "Handelsvertretervereinbarung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stillschweigender Vertragsschluss, HVV, Abgrenzung HV / HM, Tätigkeit eines HM als Dienstleistung i. S. von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO, ständige Betrauung, Erzielung einer Listung, Hemmung der Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung des Provisionsanspruchs, ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2006 - 1 U 138/06
    Gemäß Art. 50 EGV sind als "Dienstleistungen" solche Leistungen anzusehen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, wobei der Begriff weit auszulegen ist (vgl. BGHZ 123, 380; BGH NJW 1997, 1697; MüKo-Martiny, aaO; Staudinger-Hausmann, aaO).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2006 - 1 U 138/06
    Gemäß Art. 50 EGV sind als "Dienstleistungen" solche Leistungen anzusehen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, wobei der Begriff weit auszulegen ist (vgl. BGHZ 123, 380; BGH NJW 1997, 1697; MüKo-Martiny, aaO; Staudinger-Hausmann, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 16 U 230/06

    Internationale Zuständigkeit: Handelsvertreterverträge vom Dienstleistungsbegriff

    Es können jedoch der entsprechende gemeinschaftsrechtliche Begriff aus Art. 50 EG, der Begriff der Dienstleistung in Art. 5 I des Römischen EWG-Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie der jeweilige Art. 13 I Nr. 3 des Brüsseler EWG-Übereinkommens und des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ und Lugano-Übereinkommen) herangezogen werden (BGH NJW 2006, 1806; OLG Saarbrücken, NJOZ 2007, 709, 713).
  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Bei der gebotenen weiten Betrachtungsweise ergibt sich die Zuständigkeit des Landgerichts Köln aber auch bei Annahme eines Vertragshändlervertrags aus Art. 5 Nr. 1 lit. b) letzte Alt. EuGVVO (Erbringung von Dienstleistungen), da einheitlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Verpflichtungen aus Handelsvertreterverträgen und dementsprechend auch aus Vertragshändlerverträgen der Geschäftssitz des Handelsvertreters bzw. des Vertragshändlers ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2006 - 1 U 138/06 - abrufbar bei juris - zur Tätigkeit eines Handelsmaklers als "Dienstleistung" i.S.d. Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO).
  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Bei der gebotenen weiten Betrachtungsweise ergibt sich die Zuständigkeit des Landgerichts Köln aber auch bei Annahme eines Vertragshändlervertrags aus Art. 5 Nr. 1 lit. b) letzte Alt. EuGVVO (Erbringung von Dienstleistungen), da einheitlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Verpflichtungen aus Handelsvertreterverträgen und dementsprechend auch aus Vertragshändlerverträgen der Geschäftssitz des Handelsvertreters bzw. des Vertragshändlers ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2006 - 1 U 138/06 - abrufbar bei juris - zur Tätigkeit eines Handelsmaklers als "Dienstleistung" i.S.d. Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 138/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35867
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 138/06 (https://dejure.org/2007,35867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 138/06 (https://dejure.org/2007,35867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 138/06 (https://dejure.org/2007,35867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Ob der Verkehrsunfall über diese Verletzung hinaus auch eine dauerhafte Versteifung des Daumens zur Folge hatte, ist eine Frage des Ausmaßes der Schädigung, d. h. der haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. BGHZ 58, 48 ff. = NJW 1972, 1126; BGH, NJW-RR 1987, 339 m. w. Nachw.).

    Nur der Nachweis des Haftungsgrundes unterliegt den strengen Anforderungen des § 286 ZPO, während im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität der Tatrichter nach Maßgabe des § 287 ZPO freier gestellt ist (BGH, NJW-RR 1987, 339).

    Hier genügt, je nach den Umständen des Einzelfalles, bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW-RR 1987, 339; BGH, NJW 1976, 1145).

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Hier genügt, je nach den Umständen des Einzelfalles, bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW-RR 1987, 339; BGH, NJW 1976, 1145).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Auch in solchen Fällen von einem typischen Geschehen auszugehen, welches für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Linksabbiegers spricht, wäre nach Auffassung des Senats verfehlt (wie hier auch OLG Hamm Zfs 2006, 561, 562).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    In derartigen Fällen fehlender Nutzungsmöglichkeit infolge unfallbedingter Verletzungen besteht kein Ersatzanspruch (BGH NJW 1968, 1778).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Ob der Verkehrsunfall über diese Verletzung hinaus auch eine dauerhafte Versteifung des Daumens zur Folge hatte, ist eine Frage des Ausmaßes der Schädigung, d. h. der haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. BGHZ 58, 48 ff. = NJW 1972, 1126; BGH, NJW-RR 1987, 339 m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 05.12.1984 - 3 U 79/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Die konkrete Fahrweise sowie die Verkehrslage können es vielmehr gebieten, zumindest aber als ausreichend erscheinen lassen, dass sich der Abbiegende schon eine gewisse, wenn auch nicht lange Strecke vor der Einleitung des Abbiegemanövers letztmalig nach hinten orientiert (OLG Düsseldorf VerkMitt 75, 7; OLG Celle VersR 1986, 349).
  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67

    Voraussetzungen der Halterhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Schon bloße Zweifel aber am unfallursächlichen Fahrverhalten schließen die Feststellung der Unabwendbarkeit aus (BGH VersR 69, 827).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Unabwendbar ist ein Ereignis dann, wenn es auch durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGH VersR 2005, 566).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 61/60

    Pflichtenstellung des Beifahrers nach Übernahme der Beobachtung der rückwärtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Zudem erhöht das Übersehen des Blinkers des Linksabbiegers die Betriebsgefahr des Linksüberholers (BGH VRS 20, 161; VR 61, 233).
  • OLG Hamm, 02.06.1995 - 9 U 31/95

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen kommunalen Kinderspielplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
    Soweit die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm in VersR 1996, 1515 einwenden, pro km seien nur 0, 20 EUR und nicht -wie von der Klägerin geltend gemacht- 0, 30 EUR anzusetzen, hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach im Rahmen des § 287 ZPO eine Orientierung an den Sätzen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG stattfindet und damit von einer Kilometerpauschale von 0, 25 EUR auszugehen ist.
  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1997 - 1 U 255/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten mit

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss OWi 103/97
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