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   OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12   

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https://dejure.org/2014,13230
OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12 (https://dejure.org/2014,13230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 U 14/12 (https://dejure.org/2014,13230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 U 14/12 (https://dejure.org/2014,13230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Arzt- und Krankenhaushaftung: Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der Behandlung eines arteriellen Gefäßverschlusses; Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler; Schmerzensgeldbemessung für eine Oberschenkelamputation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umkehr der Beweislast aufgrund eines groben Befunderhebungsfehlers bei der Behandlung eines embolischen arteriellen Verschlusses am Unterschenkel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umkehr der Beweislastaufgrund eines groben Befunderhebungsfehlers bei der Behandlung eines embolischen arteriellen Verschlusses am Unterschenkel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 5 (Leitsatz)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Arzt muss nach OP-Eingriff bei Verdacht auf Ischämie sofort Thromboseprophylaxe einleiten

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehler bei der Behandlung eines arteriellen Gefäßverschlusses

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12
    Zu dieser gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung gehört auch ein durch den Behandlungsfehler geschaffenes oder erhöhten Risiko der Klägerin, dass es infolge eines erneuten Verschlusses zur Amputation des Beines kommen musste (dazu BGH Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 554/12 - [z.B. NJW 2013, 1174]; s.a. BGH Urteil vom 5.11.2013 - VI ZR 527/12 - [z.B. GesR 2014, 16]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12
    Zu dieser gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung gehört auch ein durch den Behandlungsfehler geschaffenes oder erhöhten Risiko der Klägerin, dass es infolge eines erneuten Verschlusses zur Amputation des Beines kommen musste (dazu BGH Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 554/12 - [z.B. NJW 2013, 1174]; s.a. BGH Urteil vom 5.11.2013 - VI ZR 527/12 - [z.B. GesR 2014, 16]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12
    Zu dieser gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung gehört auch ein durch den Behandlungsfehler geschaffenes oder erhöhten Risiko der Klägerin, dass es infolge eines erneuten Verschlusses zur Amputation des Beines kommen musste (dazu BGH Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 554/12 - [z.B. NJW 2013, 1174]; s.a. BGH Urteil vom 5.11.2013 - VI ZR 527/12 - [z.B. GesR 2014, 16]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 1 U 39/18

    Höhe des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    - OLG Naumburg, Urteil vom 13. Februar 2014 (1 U 14/12, bei Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge, 37. Auflage, 2019, Lfd. Nr. 36.276): 50.000,00 EUR bei Oberschenkelamputation 51-jährige Frau (Indexanpassung 2019: 52.256,00 EUR).
  • LG Duisburg, 01.09.2016 - 8 O 212/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz u. Schmerzensgeld aus übergegangenem

    Die Kammer hält vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung bei der Bemessung eines Schmerzensgelds wegen der Amputation eines Beins (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Februar 2014, 1 U 14/12 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.12.2003 - 1 U 35/03, jeweils zitiert nach juris) für die ersten sechs Jahre, in denen N nach den Bekundungen ihrer Schwester kaum Fortschritte beim Gehen machte, ein Schmerzensgeld von 36.000 EUR und für die letzten beiden Lebensjahre nach Einbringung der letzten Prothese ein Schmerzensgeld von 9.000 EUR für angemessen, aber auch ausreichend.
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