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   OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - I-1 U 141/07, 1 U 141/07   

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OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - I-1 U 141/07, 1 U 141/07 (https://dejure.org/2011,27434)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2011 - I-1 U 141/07, 1 U 141/07 (https://dejure.org/2011,27434)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2011 - I-1 U 141/07, 1 U 141/07 (https://dejure.org/2011,27434)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen Serienmangel

  • rabüro.de

    Garantieschutz ist keine Beschaffung des Verkaufsgegenstandes (hier: Auto)

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Sachmangel trotz Serienfehler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlender Garantieschutz ist kein Sachmangel / Rücktritt bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 323 Abs. 1; BGB § 440
    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Serienbedingter Defekt der Steuerkomponenten - Sachmangel beim Gebrauchten?

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Hingegen geht übermäßiger Verschleiß, der nur etwas mit dem Fahrzeug, konkret mit seiner Technik, zu tun hat, in der Regel zu Lasten des Verkäufers (Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1538; Senat, Urteil vom 19. Juni 2006, Az.: I-1 U 38/06, veröffentlicht in NJW 2006, 2858).

    Ein gebrauchtes Fahrzeug ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs als sogenannter Serienfehler anhaftet (Senat, NJW 2006, 2858, Leitsatz 3).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Das ist - auch im gehobenen Preissegment - jedenfalls dann der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten 1 % des Kaufpreises nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2011, Az.: VIII ZR 202/10 Leitsatz 1, veröffentlicht in NJW 2011, 2872).

    Andererseits hat die Erheblichkeit eines fortbestehenden Mangels - hier der vorzeitigen Erneuerungsbedürftigkeit des Kettenspanners mit den dazu gehörenden Komponenten - nichts damit zu tun, in welchem Umfang der Verkäufer zuvor andere Mängel beseitigt hat und wie lästig dies ggfs. für den Käufer gewesen ist (BGH NJW 2011, 2872, 2874 am Ende).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Ein Mangel im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB liegt nicht vor (BGH NJW 2008, 53; BGH NJW 2006, 434; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. DAR 2007, 211; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1535).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Jedoch kann eine Anfechtungserklärung - für den Fall ihrer Unwirksamkeit - in die Erklärung eines Rücktritts vom Kaufvertrag nach Maßgabe des § 140 BGB umgedeutet werden (BGH NJW 2006, 2839; Palandt/Ellenberger, Kommentar zum BGB, 70. Aufl., § 140, Rdnr. 6 mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 1700).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 180/06

    Kein Sachmangel bein normalem Verschleiss eines Kfz - Beweislastumkehr nach 476

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Ein Mangel im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB liegt nicht vor (BGH NJW 2008, 53; BGH NJW 2006, 434; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. DAR 2007, 211; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1535).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Ein Mangel im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB liegt nicht vor (BGH NJW 2008, 53; BGH NJW 2006, 434; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. DAR 2007, 211; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1535).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07

    Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Denn es reicht aus, dass die Auswirkungen des Mangels, also die Symptome, sich innerhalb der Sechsmonatsfrist zeigen (Senat, Urteil vom 23. Juni 2008, Az.: I-1 U 264/07).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 8 U 494/07

    Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung vor Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Die Grenze des Zumutbaren kann bei an sich möglicher und auch zumutbarer Nachbesserung schon nach einem einzigen Fehlversuch überschritten sein (Reinking/Eggert a.a.O., Rdnr. 481 mit Hinweis auf OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: 8 U 494/07).
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73

    Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Jedoch kann eine Anfechtungserklärung - für den Fall ihrer Unwirksamkeit - in die Erklärung eines Rücktritts vom Kaufvertrag nach Maßgabe des § 140 BGB umgedeutet werden (BGH NJW 2006, 2839; Palandt/Ellenberger, Kommentar zum BGB, 70. Aufl., § 140, Rdnr. 6 mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 1700).
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
    Sachgerecht ist es deshalb, bei Pflichtwidrigkeiten des Verkäufers, z.B. aufgrund unzureichender Aufklärung, Ansprüche aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung zu geben (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1275 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2025 sowie OLG Köln VersR 1997, 1019).
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf; Durchführung vom

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 27/07
  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    d) Denn bereits auf der Grundlage der oben (unter II 1 a) genannten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Bestehen einer Herstellergarantie in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (so im Ergebnis auch OLG Schleswig, DAR 2012, 581 Rn. 22; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479 Rn. 21; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - I-1 U 141/07, juris Rn. 37).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18

    Gebrauchtwagen-Sachmangel bei Längung der Steuerkette

    Dass ein Fahrzeug, wenn es einen vom technischen Soll-Zustand abweichenden Ist-Zustand aufweist, nicht etwa deshalb frei von einem Sachmangel ist, weil der derselbe Fehler - wie der Sachverständige zur in Rede stehenden Steuerkette ausgeführt hat - bei anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs ebenfalls häufig(er) vorgekommen ist , liegt damit auf der Hand, ohne dass es hier insoweit bereits darauf ankommen würde, ob von diesem Sachmangel seinerzeit die ganze Fahrzeugserie betroffen war (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61).
  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Diese fabrikatsübergreifende Sichtweise entsprach zuvor schon der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860; vom 30. April 2007 - 1 U 252/06, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 698, 699); sie ist im Anschluss an die genannte Rechtsprechung des Senats einhellig so fortgesetzt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 178, 179).
  • LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14

    Keine Rückabwicklung eines Autokaufvertrags wegen Nichtbestehen einer

    Die Herstellergarantie stellt vielmehr lediglich eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache dar und hat in der Kaufsache nicht selbst ihren Grund, haftet ihr nicht an (BGH, NJW 1996, 2025; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-1 U 141/07).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 24 U 26/15

    Pkw-Kauf: Erhöhte Motorgeräusche als unerheblicher Mangel

    Bei dieser Sachlage kann auch von einem Serienmangel des Fahrzeugs keine Rede sein, weshalb die diesbezüglich ergangene Rechtsprechung (etwa OLG Düsseldorf I-1 U 141/07) nicht einschlägig ist.
  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

    So überschreitet eine Schwachstelle in der verwendeten Motortechnologie die Bandbreite der technisch möglichen und zulässigen Lösungsansätze, wenn eine "konstruktive Besonderheit" eines Fahrzeugs zu einem späteren Zeitpunkt einen vom Käufer nicht zu verhindernden Motorschaden bewirkt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2017 - 4 U 105/17, juris Rn. 79; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61).
  • LG Düsseldorf, 03.03.2017 - 9 O 8/14

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz wegen Vorliegens eines

    Das Vorliegen eines Serienfehlers bei anderen Fahrzeugen desselben Typs begründet nicht dessen Mangelfreiheit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - I-1 U 141/07).
  • LG Aachen, 18.03.2020 - 8 O 384/18
    Den Ausführungen der Sachverständigen lässt sich - anders, als dies bei denjenigen Sachverhalten, die Gegenstand der klägerseits zitierten Entscheidungen waren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 1 U 141/07; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2019 - 4 U 30/18), der Fall war - nicht entnehmen, dass das in Rede stehende Fahrzeugmodell im Vergleich zu anderen Modellen über die Maßen verschleißanfällig ist - hierzu fehlen belastbare Angaben des Sachverständigen und auch substantiiertes Klägervorbringen - die entsprechende Behauptung ist nach Ansicht der Kammer ohne konkrete Anhaltspunkte und damit letztlich ins Blaue hinein erfolgt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.05.2008 - 1 U 141/07   

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OLG Schleswig, 23.05.2008 - 1 U 141/07 (https://dejure.org/2008,33399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.05.2008 - 1 U 141/07 (https://dejure.org/2008,33399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 1 U 141/07 (https://dejure.org/2008,33399)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Gläubiger auf Rückgewährung eines auf Grundlage eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses eingezogenen Mietzinses; Anfechtbarkeit einer Grundschuldbestellung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 141/07   

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OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 141/07 (https://dejure.org/2007,48306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2007 - 1 U 141/07 (https://dejure.org/2007,48306)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 31.10.2008 - III ZR 308/07

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanlegern wegen Erteilung einer

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. November 2007 - 1 U 141/07 - wird zurückgewiesen.
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