Rechtsprechung
OLG Naumburg, 29.10.2019 - 1 U 142/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 249 Abs 1 BGB, § 254 Abs 1 S 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG
Anforderungen an die Darlegung finanzieller Schwierigkeiten des Geschädigten - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Streit um Nutzungsausfallentschädigung - Unfallgeschädigte müssen darlegen, warum sie die Autoreparatur nicht vorfinanzieren können
Verfahrensgang
- LG Halle, 21.06.2019 - 5 O 84/19
- OLG Naumburg, 29.10.2019 - 1 U 142/19
Wird zitiert von ...
- LG Wiesbaden, 23.08.2022 - 14 S 1/22 Der Kläger hat sich entgegen dem Vorbringen der Beklagten nicht darauf beschränkt, lediglich pauschal ohne weitere Darlegungen und Belege zu behaupten, zu einer Vorfinanzierung der Reparaturkosten aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage zu sein (und was nach Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als ausreichend angesehen wird: vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 27.2.2020 - 12 U 86/18;… OLG Dresden Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10), sondern mit Vorlage des Bankschreibens vom 25.03.2020 seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zumindest kurz geschildert und dargelegt und ist damit der ihn hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht allenfalls treffenden sekundären Darlegungslast (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 29.10.2019 - 1 U 142/19) jedenfalls hinreichend nachgekommen.