Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 149/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Nachbesserung durch Einbau eines Austauschmotors
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktrittsrecht eines Käufers bei Nacherfüllung durch Einbau eines werkseitig gefertigten (aufbereiteten) und als "neuen Motor" bezeichneten Austauschmotors; Bestimmung von Art und Weise der Nacherfüllung durch den Verkäufer eines Fahrzeugs mit Motorschaden; Möglichkeit ...
- autokaufrecht-frankfurt.de
Nachbesserung eines Motorschadens durch Einbau eines Austauschmotors
- Judicialis
BGB § 439 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 439 Abs. 1
Nachbesserung des Motorschadens eines Gebrauchtfahrzeugs: Keine Pflicht des Verkäufers zum Einbau fabrikneuer Ersatzteile - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 26.07.2006 - 7 U 2/06
Entbehrlichkeit der Frist zur Nacherfüllung beim Kaufvertrag; Verweigerung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 149/06
Wie der Verkäufer einen bei Übergabe vorhandenen Sachmangel im Wege der Nachbesserung beseitigt, bleibt grundsätzlich ihm überlassen; entscheidend ist der Erfolg, also die vollständige und nachhaltige Beseitigung des Mangels (vgl. OLG Celle ZGS 2006, 428 unter Hinweis auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 301).
- OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs
Da der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine nachhaltige Nachbesserungsmaßnahme schuldet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 U 149/06, juris, Rn. 17;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 362), muss allerdings bereits der erste Nachbesserungsversuch, auch wenn er im Ergebnis fehlschlägt, sachgemäß sein. - OLG Hamm, 06.02.2014 - 28 U 20/13
Verbindliche Absprache über Art und Umfang der Nachbesserung
Doch selbst wenn die Parteien von einem neuen Unterfahrschutz oder einer Erneuerung gesprochen hätten, hätte dies nicht zwangsläufig den Einbau eines fabrikneuen Teils bedeutet (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urt . v. 22.01.2007 - I-1 U 149/06).Dabei ist es grundsätzlich Sache des Verkäufers, wie er einen bei Übergabe vorhandenen Sachmangel im Wege der Nachbesserung beseitigt; entscheidend ist der Erfolg der Maßnahme ( OLG Düsseldorf , Urt . v. 22.01.2007 - I-1 U 149/06, juris; OLG Celle, Urt . v. 26.07.2006 - 7 U 2/06, ZGS 2006, 428; Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn .
- OLG Koblenz, 26.11.2015 - 1 W 742/15
Kein Auskunftsanspruch im selbständigen Beweisverfahren!
Aus dem von der Beschwerde herangezogenen Erkenntnis des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 U 149/06 - juris) ergibt sich nichts Gegenteiliges. - LG Paderborn, 03.12.2012 - 4 O 231/12
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes wegen Mangelhaftigkeit
Doch selbst wenn die Parteien von einem neuen Unterfahrschutz oder einer Erneuerung gesprochen hätten, hätte dies nicht zwangsläufig den Einbau eines fabrikneuen Teiles bedeutet (vergl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2007, Aktenzeichen I - 1 U 149/06).