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   OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01   

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https://dejure.org/2003,7828
OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01 (https://dejure.org/2003,7828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2003 - 1 U 153/01 (https://dejure.org/2003,7828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 1 U 153/01 (https://dejure.org/2003,7828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht für Gehweg: Haftungsausschluss bei Fußgängerunfall auf Gehweg mit geringem Höhenunterschied

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stolpergefahr durch Höhenunterschiede auf Gehwegen von etwa 2 cm; Haftungsausschluss durch Erkennbarkeit für Fußgänger ; Vom Verkehrssicherungspflichtigen gegenüber Fußgängern zu beseitigende Gefahr; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Sturz auf Gehweg wegen Höhendifferenzen

  • Judicialis

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Mit Höhenunterschieden auf Gehwegen von etwa 2 cm muss ein Fußgänger rechnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Gehweg gestolpert - Ein Höhenunterschied von zwei Zentimetern bedeutet keine Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Unebenheiten auf dem Gehweg

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01
    Sie stellen deshalb keine vom Verkehrsicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr dar (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413; OLG Düsseldorf Vers.Recht 1993, 1416).
  • OLG Köln, 28.06.2000 - 22 W 22/00

    Verkehrssicherungspflicht im Innenbereich eines Einkaufszentrums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist in der Rechtssprechung die Verletzung der Verkehrsicherungspflicht für einen Höhenunterschied von weniger als 2 cm bejaht worden (BGH Vers.Recht 1967, 281, 282; OLG Köln, NJW-RR 2001, 457, 458).
  • OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 149/18

    Historische Pflasterung: Fußgänger muss auf Unebenheiten achten!

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass ein Niveauunterschied von ca. 2 bis 3 cm vom Fußgänger regelmäßig hinzunehmen sei (Senatsurteil vom 23.06.2010 - 1 U 1526/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2003 - 1 U 153/01 - OLGR Frankfurt 2003, 418 f.; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Auflage 2012, Rn. 541).
  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Ein durchschnittlich aufmerksamer Fußgänger hat grundsätzlich mit gewissen Modulationen des zu benutzenden Gehwegs zu rechnen und sich darauf einzustellen (BGH, Urteil vom 27.10.1966 - III ZR 132/65, VersR 1967, 281, 282; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2003 - 1 U 153/01, NJOZ 2003, 0LG München, Hinweisbeschluss vom 04.05.2012 - 1 U 992/12, juris Rn. 6).
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