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   OLG Köln, 12.06.2015 - I-1 U 16/14   

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OLG Köln, 12.06.2015 - I-1 U 16/14 (https://dejure.org/2015,21499)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - I-1 U 16/14 (https://dejure.org/2015,21499)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - I-1 U 16/14 (https://dejure.org/2015,21499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit, Mietverhältnis über Wohnraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sachliche Zuständigkeit, Mietverhältnis über Wohnraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnungsmietsachen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 23 Nr. 2a ) GVG
    Voraussetzungen der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnungsmietsachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kläger bestreitet wirksamen Wohnraummietvertrag: AG oder LG für Räumungsklage zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe einer Wohnung bei nicht nachgewiesenem Besitzrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe einer Wohnung bei nicht nachgewiesenem Besitzrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständiges Gericht für Wohnungsmietsachen bestimmt sich nach dem Klägervortrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit: Auf wessen Sachvortrag kommt es an? (IMR 2015, 477)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über eine alternative Operationsmethode

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Im Verfahren 1 U 14/10 (Anlage K 9, Blatt 75 ff der Akte) verlangte zunächst die Grundstücksgesellschaft U U. und Dr. M b.R., vergeblich von Herrn P, der sich im dortigen Verfahren auf einen am 30. Juni 2007 mündlich geschlossenen Mietvertrag berief, sowie verschiedener mit Herrn P verwobener Gesellschaften die Räumung der streitgegenständlichen Räumlichkeiten.

    Dies folge bereits aus dem unter dem Aktenzeichen 27 O 155/08 LG Köln (1 U 14/10 OLG Köln) geführten Räumungsverfahren.

    Auch seien die von der Klägerin geltend gemachten Widersprüche seien nur vermeintlicher Art. So sei der zeitliche Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung vor dem Senat im Verfahren 1 U 14/10 am 11. Juni 2010 und dem Zeitpunkt der Ummeldung des Wohnsitzes der Beklagten nur zufälliger Art.

    Auffällig ist bereits der Umstand, dass die Beklagte sich melderechtlich erst am 31. Mai 2010 und damit keine zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 1 U 14/10 OLG Köln unter der Räumungsanschrift umgemeldet hatte.

    Diese Darstellung überrascht schon mit Blick auf den Umstand, dass die Grundstücksgesellschaft U U. und Dr. M b.R. im Verfahren 1 U 14/10 (27 O 155/08 LG Köln, vgl. Anlagen K 8 und K 9, Blatt 58 ff der Akte) in Abweichung hierzu zeitlich nachfolgend von dem Zeugen P sowie verschiedener mit diesem verwobener Gesellschaften die Räumung der genannten Räumlichkeiten verlangt und dabei nicht auch die Beklagte in Anspruch genommen hatte, obwohl nach den Angaben des Zeugen die Beklagte angeblich schon im Jahr 2001 auf Initiative von Herrn M in ein zum Besitz berechtigendes Vertragsverhältnis aufgenommen worden sein soll.

    Diese wurde dann später von der M-Gruppe in dem unter dem unter anderem gegen den Zeugen P geführten Räumungsrechtstreit (27 O 155/08 LG Köln (Anlage K 8, Blatt 58 ff der Akte) beziehungsweise 1 U 14/10 OLG Köln (Anlage K 9, Blatt 75 ff der Akte) auch tatsächlich eingeleitet.

  • BGH, 27.09.2007 - BLw 8/07

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde; Beweiskraft einer Fotokopie

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Überdies kann wegen § 420 ZPO ein Beweis durch eine Privaturkunde nur durch die Vorlegung des Originals und nicht - wie hier - durch die Präsentation einer (beglaubigten oder unbeglaubigten) Ablichtung geführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1979 - V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048; vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829, 830; Beschluss vom 27. September 2007 - BLw 8/07, zitiert juris Rn. 6).

    bb) Allerdings ist die Vorlage einer Ablichtung einer Urkunde zur Beweisführung nicht schlechthin ungeeignet; an die Stelle der formellen Beweiskraft der Urkunde tritt dann allerdings die freie tatrichterliche Beweiswürdigung (BGH, Beschluss vom 27. September 2007, aaO).

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 91/03

    Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der Zuständigkeit nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Das gilt trotz des eingeschränkten Wortlautes der Bestimmung auch für die Beurteilung der Zuständigkeit durch das Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 545 Rn. 14) und zwar selbst dann, wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit zugelassen hat (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930 Rn. 10; Beschluss vom 23. April 2007 - II ZR 133/06, NJW-RR 2007, 1437; vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72; Hk-ZPO/Kayser/Koch, aaO).

    Es ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, ob das Berufungsgericht die Vorinstanz hinsichtlich der Zuständigkeit bestätigt oder - wie hier - abgeändert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003, aaO S. 2917 f; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 545 Rn. 15).

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Sie hat nicht nur den ihr als Besitzerin obliegenden Nachweis für das Bestehen des behaupteten Besitzrechtes (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, NJW-RR 1986, 282; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage, § 986 Rn. 2) nicht führen können.
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Überdies kann wegen § 420 ZPO ein Beweis durch eine Privaturkunde nur durch die Vorlegung des Originals und nicht - wie hier - durch die Präsentation einer (beglaubigten oder unbeglaubigten) Ablichtung geführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1979 - V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048; vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829, 830; Beschluss vom 27. September 2007 - BLw 8/07, zitiert juris Rn. 6).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Überdies kann wegen § 420 ZPO ein Beweis durch eine Privaturkunde nur durch die Vorlegung des Originals und nicht - wie hier - durch die Präsentation einer (beglaubigten oder unbeglaubigten) Ablichtung geführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1979 - V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048; vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829, 830; Beschluss vom 27. September 2007 - BLw 8/07, zitiert juris Rn. 6).
  • RG, 19.04.1910 - VII 69/10

    Rechtshängigkeit.; Beweiskraft einer Privaturkunde.

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Jedoch greift die Beweisregel des § 416 ZPO schon nur ein, wenn die vom Beweisführer beigebrachten Privaturkunden echt sind (BGH, aaO Rn. 13; RGZ 73, 276, 279), was hinsichtlich des vorliegenden Schriftstückes von der Klägerin bestritten wird.
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Die so formell bewiesenen Erklärungen sind - je nach ihrem Inhalt - auch geeignet, allein oder im Zusammenhang mit weiteren Umständen die Überzeugung davon zu verschaffen, dass die in der urkundlichen Erklärung bezeugten Tatsachen oder Vorgänge der Wirklichkeit entsprechen (BGH, Urteil vom 13. April 1988 - VIII ZR 274/87, BGHZ 104, 172, zitiert juris Rn. 11).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 42/05

    Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Das gilt trotz des eingeschränkten Wortlautes der Bestimmung auch für die Beurteilung der Zuständigkeit durch das Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 545 Rn. 14) und zwar selbst dann, wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit zugelassen hat (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930 Rn. 10; Beschluss vom 23. April 2007 - II ZR 133/06, NJW-RR 2007, 1437; vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72; Hk-ZPO/Kayser/Koch, aaO).
  • BGH, 16.03.2010 - VIII ZR 341/09

    Revision zum BGH zur Klärung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14
    Das gilt trotz des eingeschränkten Wortlautes der Bestimmung auch für die Beurteilung der Zuständigkeit durch das Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 545 Rn. 14) und zwar selbst dann, wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit zugelassen hat (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930 Rn. 10; Beschluss vom 23. April 2007 - II ZR 133/06, NJW-RR 2007, 1437; vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72; Hk-ZPO/Kayser/Koch, aaO).
  • BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06

    Ausschluss der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen

  • LG Schwerin, 10.03.2011 - 5 O 63/11
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 24 U 117/07

    Zuständiges Gericht für Klage auf Nutzungsentschädigung und Räumung bei

  • OLG Köln, 30.09.2010 - 24 W 53/10

    Abgrenzung von Wohnungseigentums- und allgemeinen Zivilsachen

  • KG, 06.03.2008 - 2 AR 12/08

    Zuständigkeitsbestimmung für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 3 W 75/08

    Umfang der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraummietsachen

  • LG Köln, 28.01.2014 - 2 O 117/13

    Herausgabe und Räumung von Räumlichkeiten bei Eintritt in den Gewerbemietvertrag;

  • LG Berlin, 15.10.2015 - 67 S 187/15

    Gewerberaummietvertrag: Konkludente Vereinbarung der Anwendung der gesetzlichen

    Zwar findet § 23 Nr. 2a GVG bei Streitigkeiten über den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses nach einer - nicht unbestrittenen - Auffassung zumindest auch dann Anwendung, wenn sich der Mieter, wie der hiesige Beklagte, gegenüber dem klageweise geltend gemachten, nicht auf wohnraummietrechtliche Rechtsgrundlagen gestützten Anspruch mit Gegenrechten aus einem seiner Auffassung nach bestehenden wohnraummietrechtlichen Vertragsverhältnis verteidigt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. November 2007 - I-24 U 117/07, ZMR 2008, 127 Tz. 4 m.w.N.; a.A. OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015 - 1 U 16/14, BeckRS 2015, 14328 Tz. 17); insoweit ist zu erwägen, ob eine darüber hinausgehende analoge Anwendung von § 23 Nr. 2a GVG zumindest auch für die Fälle geboten ist, in denen die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des Wohnraummietrechts vereinbart haben.
  • OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23

    Räumung und Herausgabe der Gewerbefläche eines Büroparks

    Der Vortrag des Beklagten kann nur dann zu einer Zuständigkeit für Wohnungsmietsachen führen, wenn der Kläger dem (anders als vorliegend) nicht näher entgegentritt (vgl. OLG Köln Urt. v. 12.6.2015 - 1 U 16/14, BeckRS 2015, 14328).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2023 - 1 AR 20/23

    Herausgabe eines Hausgrundstücks; Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streit

    Ein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 11.4.2023 kann demgegenüber nicht daraus hergeleitet werden, dass nach wohl herrschender Meinung für die sachliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2a GVG auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Maßgabe des Antrags und des Tatsachenvortrags der klagenden Partei abzustellen ist (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2015, 1 U 16/14, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 6.3.2008, 1 AR 12/08, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.8.2009, 6 W 44/09, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 8.11.1976, 21 U 3384/76, zitiert nach juris; Zöller/Lückemann, a. a. O., § 23a GVG, Rn. 8; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 20. Aufl., § 23 GVG, Rn. 9; Bub/Treier/Fischer/Günter, Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI, Rn. 13; zu § 29a ZPO: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 44 Aufl., § 29a, Rn. 5; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 29a, Rn. 16; wohl auch: Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 5. Aufl., § 29a, Rn. 11).
  • KG, 23.07.2018 - 2 AR 33/18

    Zuerst ergangener Verweisungsbeschluss ist bindend!

    Allerdings wird auch die gegenteilige Auffassung vertreten, wonach wie auch bei sonstigen Zuständigkeitsfragen allein das Tatsachenvorbringen und der Antrag des Klägers maßgeblich sein sollen (OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2015 — 1-1 U 16/14 —, ZMR 2016, 250; Zöller/Lückemann, a. a. O., § 23 GVG Rn. 8 m. w. N. zur Gegenauffassung).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 16/14   

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OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 16/14 (https://dejure.org/2014,60714)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.11.2014 - 1 U 16/14 (https://dejure.org/2014,60714)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. November 2014 - 1 U 16/14 (https://dejure.org/2014,60714)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14

    Rechtsfolgen bei Tod eines Nießbrauchsberechtigten; Umschreibung eines

    Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung daraus sowie die Zulässigkeit der den Beklagten zu 1) bis 3) erteilten Rechtsnachfolgeklauseln sind Gegenstand des weiteren Verfahrens (Urteil des Senats ebenfalls vom 19.11.2014 - 1 U 16/14; Vorinstanz: Landgericht Bremen Urteil vom 21.3.2014 - 8 O 1796/13).

    In der Folge erstritt er zunächst das - im Parallelverfahren 1 U 16/14 streitgegenständliche - Urteil des Landgerichts Bremen vom 18.3.2003 (8 O 1283/02; BGH V ZR 243/03), das die Kläger zur Herausgabe der Teilfläche des überbauten Grundstücks P.-Str.

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