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   OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99   

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https://dejure.org/2001,7157
OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallbedingte Zukunftsschäden ; Unfallereignis; Verkehrsunfall ; Fahrspurwechsel ; Scharfe Lenkbewegung ; Instabilität eines Fahrzeugs ; Spezialmatratze ; Haftungsprivilegierung gegenüber Fahrzeuginsassen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 287 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; StVG § 12 Abs. 1 Ziff. 3; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 8 a; ; StVG § 16; ; PflVG § 3 Ziff. 1; ; ZSG § 9 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; StVO § 3; ; StVO § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StVO § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Grenzen der Wartepflicht beim Auffahren auf eine bevorrechtigte Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einbiegen aus einer wartepflichtigen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Sorgfaltspflicht des wartepflichtigen Rechtseinbiegers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 565
  • VersR 2002, 1168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.9.1995 (NJW 1996, 60).

    Dieser Vertrauensgrundsatz galt auch zugunsten der Beklagten zu 1. Anders als in dem Fall BGH NJW 1996, 60 war die Streckenführung der für die Beklagte zu 1) vorfahrtsberechtigten Straße nicht unübersichtlich.

    Der Senat hat erwogen, ob angesichts der herrschenden Dunkelheit ähnlich strenge Anforderungen an die Wartepflicht eines Rechtseinbiegers zu stellen sind wie im Fall BGH NJW 1996, 60.

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Grundsätzlich kann der Wartepflichtige in einer derartigen Situation jedoch darauf vertrauen, dass er keinen Vorfahrtsberechtigten an der Weiterfahrt behindert, wenn sich bei Beginn seines Einbiegens nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auf der Vorfahrtsstraße auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der anderen Straßenseite von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechselt (BGH NJW 1982, 2668).
  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 6 U 78/95

    Nächtliche Kontrollen gegen alkoholische Exzesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Vielmehr stellt die Pauschale von 0, 40 DM pro Kilometer, wie sie auch das Landgericht in Anlehnung an § 9 Abs. 3 Nr. 2 ZSG zugrundegelegt hat, eine angemessene Entschädigung pro gefahrenen Kilometer dar (OLG Hamm VersR 1996, 1513, 1515; Palandt/Heinrichs § 249 Rdnr. 11).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auch bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung sei eine diesen Anforderungen entsprechende Vollziehung erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.1992, NJW 1993 S. 1076 ff; BGH, Urteil vom 13.4.1989, NJW 1990 S. 122 ff; Thüringer OLG, Urteil vom 22.9.1999 - 2 U 821/99; Urteil vom 24.6.1999 - 1 U 160/99 - LAG Hessen, Beschluss vom 20.2.1990, NZA 1991 S. 30; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.1998, BB 2000 S. 987; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.10.1991 - 6 Sa 44/91 - ; LAG Berlin, Beschluss vom 18.8.1987, NZA 1987 S. 825; MK-Heinze, 1. Aufl. § 939 ZPO Rn 37 ff; Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Bd. 7/1, § 938 ZPO Rn 30; Baur a.a.O, H Rn 395 jeweils mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Teils wird ein solcher Abzug - teils begrenzt auf die Kosten des Brillengestells - vorgenommen und dabei argumentiert, auch Brillen hätten eine begrenzte Lebensdauer; neben der Abnutzung unterlägen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen (OLG Rostock NZV 2011, 503; OLG Celle OLGR 2007, 634; OLG Braunschweig OLGR 2003, 185; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1317; LG Augsburg ZfSch 2013, 24; LG Münster Schaden-Praxis 2011, 326).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Das erkennende Gericht ist insoweit auch mit der wohl herrschenden Rechtsprechung ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f.; OLG Köln , VRS Band 110, Seiten 170 ff. = DAR 2006, Seiten 325 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f. = VRS Band 110, Seiten 1 ff.; OLG Hamm , VersR 2002, Seiten 992 ff. = NZV 2001, Seiten 468 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81 ) der Meinung, dass die Aussagekraft von Studien mit freiwilligen Personen teilweise bezweifelt werden muss, da sie nicht unter realen Bedingungen stattfinden und sich die Probanden auf die Kollision durch Anspannen der Muskulatur und eine optionale Sitzposition bzw. Körperhaltung einstellen könne ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Das erkennende Gericht schließt sich jedoch aufgrund der berechtigten Zweifel an einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei 15 km/h insofern der nunmehr wohl herrschenden Rechtsauffassung an, welche der Überzeugung ist, das keines Falls wissenschaftlich hinreichend abgesichert ist, das Differenzgeschwindigkeiten zwischen 5 km/h und 15 km/h dem Nachweis einer HWS-Verletzung im konkreten Einzelfall von vornherein entgegen stehen ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Vielmehr ist eine pauschale Betrachtungsweise in diesem Geschwindigkeitsbereich abzulehnen und bedarf es einer Einzelfallbetrachtung sowohl auch und gerade bzgl. der haftungsbegründeten Kausalität unter Einbeziehung aller relevanten Umstände ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Hier schließt sich das erkennende Gericht den Ausführungen der herrschenden Rechtsprechung im Hinblick auf die Vielfältigkeit möglicher Unfallkonstellationen sowie die unterschiedliche Verletzungsanfälligkeit der jeweiligen Unfallbeteiligten an (vgl. u. a.: OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01

    Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit

    Zu diesem typischen Geschehensablauf gehört bei Kreuzungsunfällen in der Dunkelheit die eigene Sichtbarkeit des Vorfahrtberechtigten als ein die Wartepflicht seines Unfallgegners auslösendes Element (Senat, Urteil vom 20. August 2001, 1 U 160/99).
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