Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 23.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2365
OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,2365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,2365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,2365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach innerörtlicher "Wettfahrt" und mit überhöhter Geschwindigkeit; Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Qualifikation eines Kräftemessens durch verkehrswidrige Überholvorgänge in der Unfallversicherung und innere Tatseite bei der Straßenverkehrsgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Wettrennen im öffentlichen Straßenverkehr

  • rabüro.de

    Leistungsausschluss der Versicherung wegen Unfall durch innerörtlichem Autorennen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 I Nr. 5; AUB 94 § 2 I Nr. 2; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2 d
    Kein automatischer Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach einer innerörtlichen "Wettfahrt" mit überhöhter Geschwindigkeit

  • RA Kotz

    Unfallversicherung und Motorradunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 2 Abs. 1; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. d
    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Wettrennen im öffentlichen Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Motorradwettfahrt und Versicherungsrecht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall nach Motorradrennen in der Innenstadt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1029
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    aa) "Grob verkehrswidrig" ist ein Verhalten, das sich objektiv als besonders schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften und gegen die Verkehrssicherheit darstellt (BGHSt 5, 392; OLG Düsseldorf ZfSch 2000, 413; LK StGB, 12. Aufl. § 315 c, Rdnr. 133).

    bb) "Rücksichtslos" handelt derjenige Verkehrsteilnehmer, der sich im Straßenverkehr im Bewusstsein seiner Verkehrspflichten aus eigensüchtigen Gründen über diese hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten als Fahrer nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise in sich gar nicht aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens "drauflosfährt" (vgl. BGHSt 5, 392; VRS 17, 46; 23, 289; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Dresden Beschluss v. 02.12.2002, Az.: 3 Ss 529/02).

    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 2b Ss 87/99

    Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses falsches Überholen

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    aa) "Grob verkehrswidrig" ist ein Verhalten, das sich objektiv als besonders schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften und gegen die Verkehrssicherheit darstellt (BGHSt 5, 392; OLG Düsseldorf ZfSch 2000, 413; LK StGB, 12. Aufl. § 315 c, Rdnr. 133).

    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.

  • BayObLG, 10.04.1987 - RReg. 2 St 121/87

    Verwirklichung des Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs durch mehrere

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Evident ist eine Rücksichtslosigkeit allenfalls in Fällen - vorliegend allerdings nicht gegebener - ganz gravierender Verkehrsverstöße (vgl. BayObLG VRS 73, 379).
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 1 St 41/90

    Subjektive Sorgfaltsanforderungen; Zumutbarkeit; Erkrankung; Kraftfahrer;

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    dd) Allerdings kann sich die Prüfung von "Rücksichtslosigkeit" und "Vorsatz" grundsätzlich nicht darin erschöpfen, lediglich aus einem besonders schweren Verkehrsverstoß hierauf zu schließen (vgl. BayObLG VRS 79, 364), zumal auch der sorgfältige und umsichtige Kraftfahrer nicht vor schweren Fehlern gefeit ist.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.
  • OLG Stuttgart, 25.08.1975 - 1 Ss 346/75

    Mitglied des Gerichts; Ausreichende Sachkunde; Sachverständiger; Hinzuziehung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Allerdings ist dieses Merkmal schon dann nicht mehr als erfüllt angesehen worden, wenn die Fahrveranstaltung auf einer öffentlichen Straße ausgetragen wird, die Teilnehmer die Verkehrsvorschriften zu beachten hatten und die Veranstaltung lediglich auf die Erzielung einer hohen Durchschnittsgeschwindigkeit ausgerichtet war (vgl. BGH, Urteil v. 26. November 1975, Az.: IV ZR 122/74; Urteil v. 01. April 2003, VersR 2003, 775).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 122/74

    Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aus Anlaß der Rallye Monte

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
    Allerdings ist dieses Merkmal schon dann nicht mehr als erfüllt angesehen worden, wenn die Fahrveranstaltung auf einer öffentlichen Straße ausgetragen wird, die Teilnehmer die Verkehrsvorschriften zu beachten hatten und die Veranstaltung lediglich auf die Erzielung einer hohen Durchschnittsgeschwindigkeit ausgerichtet war (vgl. BGH, Urteil v. 26. November 1975, Az.: IV ZR 122/74; Urteil v. 01. April 2003, VersR 2003, 775).
  • OLG Dresden, 02.12.2002 - 3 Ss 529/02

    Verkehrsgefährdung; rücksichtslos

  • OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09

    Beweislastverteilung für eine Pflichtverletzung i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB

  • KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97
  • OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07

    Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung nach den AKB bei Autorennen

  • OLG Frankfurt, 23.06.2008 - 1 U 86/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Beweiswürdigung bezüglich des Unfallhergangs

  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Die regelmäßig im Straßenverkehr stattfindenden Versuche von Verkehrsteilnehmern, an anderen Verkehrsteilnehmern vorbei zu fahren, diese zu überholen bzw. die Versuche der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer, eben dies zu verhindern, sind selbst dann, wenn dies unter Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der StVO geschieht, keine "Veranstaltung", sondern allenfalls ein privates "Kräftemessen" oder ein bloßes Ausleben von Egoismen (OLG Bamberg VersR 2010, 1029; Grimm in Beckonline, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010 Ziffer 5, Rz. 60, 61).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Nachdem sich die inneren Risiken von Straßenkreuzungen nicht feststellbar verwirklicht haben, sondern nicht ausschließbar ausschließlich erhöhte Geschwindigkeit zu dem Unfall geführt hat, hat der Angeklagte den Tatbestand des § 315 c Abs. 1 Nr. 2d) StGB nicht erfüllt (vgl. dazu BGH, B. v. 21.11.2006, 4 StR 459/06 - juris; OLG Bamberg, B. v. 23.2.2010, 1 U 161/09 - juris).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2016 - 2 Ss OWi 295/16

    Bußgeldverfahren wegen Teilnahme an illegalem Autorennen

    Soweit der Betroffene aus der zivilrechtlichen Entscheidung des OLG Bamberg (Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 U 161/09 -, zitiert nach juris) herleiten möchte, dass ein Rennen im Sinne einer "Veranstaltung" nicht vorgelegen habe, verkennt er, dass es im dortigen Sachverhalt den Beteiligten nicht darauf ankam, sich gegenseitig die Höchstgeschwindigkeiten ihrer Fahrzeuge vorzuführen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.03.2010 - 1 U 161/09   

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https://dejure.org/2010,35706
OLG Bamberg, 23.03.2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,35706)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.03.2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,35706)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. März 2010 - 1 U 161/09 (https://dejure.org/2010,35706)
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