Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99   

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https://dejure.org/2003,3601
OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,3601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines Grundstücks in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe ; Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück; Lärmverhältnissen, die die enteignend wirkende Grenze überschreiten; Entschädigungsanspruch bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 108; ; ZPO § 287; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; ZPO § 287
    Keine Entschädigung wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Militärflughafen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fluglärm: keine Entschädigung bei Kenntnis vor Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für Militärfluglärm? - Nicht, wenn der Eigentümer sein Haus neben die Startbahnen gebaut hat

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Entschädigungsanspruch bei Grundstückserwerb und Errichtung eines Mehrfamilienhauses in unmittelbarer Nähe eines Militärflughafens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fluglärm: Kein Entschädigungsanspruch, wenn in die Gefahrenzone erst hineingebaut worden ist! (IBR 2003, 167)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85

    Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 7/91

    Entschädigung wegen der von einem Militärflugplatz ausgehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 147/97

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verkauf einer Maschine nebst Zubehör -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Es ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung, dass eine Entschädigungsverpflichtung für das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht eingreift, wenn der nachteilig Betroffene (hier der Kläger) sich freiwillig in die Gefahr begeben hat, die sich dann später realisiert und von ihm auch herbeigeführt worden ist (BGHZ 129, 124 ff - m.w.N., zur Lärmvorbelastung vergl. auch Oeser u.a. (Hrsgb.), Fluglärm 2000 S. 152 f.).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 U 1612/99
    Grundsätzlich kann der durch Fluglärm stark beeinträchtigte Nachbar eines Militärflugplatzes (hier B....../E....) Entschädigung aus enteignendem Eingriff (in das Eigentum) verlangen, wenn die Nutzung des Hauses und des übrigen Grundstücks erheblich über die in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gesetzte Grenze hinaus unmittelbar schwer und unerträglich beeinträchtigt wird (vgl. nur BGHZ 122, 76 ff, BGH, NJW 1986, 2423 f, BGH, VersR 1992, 322 f sowie OLG Koblenz, OLGR 1998 S. 297 ff, Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 274 ff.).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 U 98/01

    Entschädigungsanspruch wegen unzumutbarer Lärmbelästigung: Anspruch eines

    Es liegt hier ein "Hineinbauen in vorhandenen Lärm" vor, was zum Anspruchsausschluss führt (BGHZ 129, 124 ff., OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 805 = OLGR 2003, 175 ff. - m.w.N.).

    a) Es ist wohl einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen wie dem vorliegenden eine Entschädigungsverpflichtung für das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht eingreift, wenn die nachteilig Betroffenen (hier die Rechtsvorgänger der Kläger) sich freiwillig in die Gefahr begeben haben, die sich dann später realisiert und von ihnen auch herbeigeführt worden ist (BGH vom 16. März 1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 ff. = MDR 1995, 477, OLG Koblenz, OLG-Report 2003, 175 ff. - jeweils m.w.N.; zur Lärmvorbelastung vgl. auch Oeser u.a. (Herausgeber), Fluglärm, 2000, S. 152 f. sowie die Anmerkung von Mann zu BGHZ 129, 124, in JR 1996, 332 f.).

    Der Eigentümer kann dann nicht Ersatz/ Entschädigung verlangen, wenn er durch eigenes Verhalten einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert hat (BGH vom 16. März 1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 ff. = MDR 1995, 477, OLG Koblenz, OLG-Report 2003, 175 ff. = NJW-RR 2003, 805 f. - jeweils m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10910/07

    Klagen gegen Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein auch in der Berufung

    Zum anderen ver­weist der Genehmigungsbescheid zutreffend auf die gefestigte zivilgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge derjenige, der im Lärmschutzbereich eines Militär­flugplatzes ein Wohnhaus errichtet, keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der von dem Flugplatz ausgehenden Fluglärmimmissionen hat (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 16. März 1995 - III ZR 166/93 -, BGHZ 129, S. 124; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, S. 805; BGH, NVwZ-RR 2006, S. 669).
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   OLG Koblenz, 04.02.2003 - 1 U 1612/99   

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https://dejure.org/2003,29532
OLG Koblenz, 04.02.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,29532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,29532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 1 U 1612/99 (https://dejure.org/2003,29532)
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