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   OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12   

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https://dejure.org/2013,27001
OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12 (https://dejure.org/2013,27001)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2013 - 1 U 1665/12 (https://dejure.org/2013,27001)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2013 - 1 U 1665/12 (https://dejure.org/2013,27001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Arzthaftungsklage wegen Behandlungsfehlern bei der operativen Korrektur einer Myelopathie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GWB § 40 Abs. 3
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der operativen Korrektur einer Myelopathie nicht geführt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Beweislast für Behandlungsfehler und eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.11.2012 - 1 U 2093/11

    Arzthaftung für Blasenverletzung nach Gebärmutterentfernung: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12
    Die Rechtsprechung verlangt vom Arzt nicht, dass er sich im Detail an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert und dieses in Einzelheiten zu schildern vermag, vielmehr kann eine schlüssige, glaubhafte Schilderung einer ständigen Aufklärungsübung - ggf. in Zusammenschau mit weiteren Anhaltspunkten - genügen (Senatsurteil vom 15.11.2012, 1 U 2093/11 und Senatsbeschluss vom 24.10.2010, 1 U 2464/10).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07

    Keine Arzthaftung wegen seltener Komplikation bei einer Leistenhernienoperation -

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12
    Dies gilt auch dann, wenn sich ein statistisch seltenes Risiko verwirklicht hat (vgl. beispielhaft OLG Brandenburg vom 08.11.2007, 12 U 53/07, OLG München vom 22.02.2013, 1 U 4778/12).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, den Eintritt eines Körper- oder Gesundheitsschaden und die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und dem Körper- oder Gesundheitsschaden liegt im Arzthaftungsprozess grundsätzlich beim Patienten (BGH NJW 1999, 1778, 1779) und zwar sowohl für Ansprüche aus Vertrag als auch aus Delikt.
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12
    Zwar trifft nach der Rechtsprechung den Arzt die Beweislast dafür, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat, allerdings sind an den zu führenden Nachweis im Hinblick auf die Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1985, 1399 ff).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12
    Insoweit führt auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BGH vom 16.04.2013, VI ZR 44/12, nicht weiter, da in diesem Fall der gerichtliche Gutachter konkret ein fehlerhaftes intraoperatives Vorgehen aufgezeigt hat.
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