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   OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03   

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https://dejure.org/2003,4110
OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03 (https://dejure.org/2003,4110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.10.2003 - 1 U 17/03 (https://dejure.org/2003,4110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 1 U 17/03 (https://dejure.org/2003,4110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1 UWG; Art. 12 GG; §§ 28, 35 BDSG; § 43b BRAO

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 43b BRAO; § 1 UWG; §§ 28, 35 BDSG; Art. 12 GG
    Zulässige anwaltliche Werbung um Einzelmandate

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit zielgruppenorientierter Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei; Unaufgefordertes Versenden anwaltlicher Werberundschreiben an Nichtmandanten; Einladung geschädigter Fondsanleger zu Informationsveranstaltungen; Verwendung rechtswidrig erlangter Anschriftenlisten; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BRAO § 43b; ; UWG § 1; ; BDSG § 28; ; BDSG § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Annahme einer dem Rechtsanwalt verbotenen Einzelfallmandatswerbung - Wettbewerbsverstoß bei mit informationellem Selbstbestimmungrecht des Empfängers unvereinbarer Werbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Verbot der Einzelfallmandatswerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anwaltliche Werbemaßnahmen, anwaltliches Rundschreiben, Informationsveranstaltung, Einzelfallmandatswerbung, zulässige anwaltliche Werbemaßnahmen, Anschriftenverzeichnis geschlossener Gesellschafter

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 43b BRAO; § 1 UWG; §§ 28, 35 BDSG; Art. 12 GG
    Zulässige anwaltliche Werbung um Einzelmandate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3566
  • NJW 2007, 2800 (Ls.)
  • NJ 2004, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 13.08.2002 - 1 U 42/02

    Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bei unaufgeforderter Weitergabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
    Der erkennende Senat hat in einem diesem Rechtsstreit voraus gegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit seinem am 13. August 2002 verkündeten Urteil, 1 U 42/02, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der es den Beklagten untersagt hat, gleichartige Rundschreiben zu versenden sowie Informationsveranstaltungen durchzuführen, wie die vorgenannten.

    Diese Entscheidung ist im Schrifttum auf Kritik gestoßen (vgl. Huff EWiR 2003, 411 f.; Dahns BRAK-Mitt. 2003, 199 f.).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung jedoch restriktiv auszulegen (vgl. BverfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
    Mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (vgl. WM 2001, 2434) hatte der Europäische Gerichtshof in einem in Deutschland geführten Rechtsstreit entschieden, dass auf Darlehensverträge, die nach dem 1. Januar 1991 in einer "Haustür"-Geschäftssituation geschlossen worden sind, entgegen § 5 HaustürWG a. F. trotz der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auch die Bestimmungen des Haustürwiderrufsgesetzes anwendbar sind und somit eine (weitere) Widerrufsmöglichkeit eröffnet ist.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung jedoch restriktiv auszulegen (vgl. BverfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 13 U 204/98

    Schutz personenbezogener Daten: Zulässigkeit einer Verbraucherbefragung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03
    Es ist dem gemäß wettbewerbswidrig, sich unter Mißachtung der Individualsphäre Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen, wenngleich nicht jeder Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zugleich auch sittenwidrig i. S. v. § 1 UWG ist (vgl. OLG Frankfurt MMR 2001, 259).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht (OLG Naumburg NJW 2003, 3566) das landgerichtliche Urteil unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs wie folgt neu gefasst:.
  • OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11

    Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten

    Diese Konstellation erfasse Fälle wie den vorliegenden, in welchen dem Empfänger sein konkreter Beratungsbedarf teils erst durch das Anschreiben bewusst gemacht werde, nicht (OLG Düsseldorf, DStRE 2003, 508; OLG Naumburg, NJW 2003, 3566 ff.; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 445, 446; KG, Beschluss vom 31. August 2010, Az. 5 W 198/10 = Anlage B 3).
  • OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07

    Auslegung des Verbots der Einzelfallmandatswerbung und Abgrenzung zur Werbung um

    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

    Verfassungsrechtlich geboten ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine umfassende Abwägung der Bedeutung der Werbefreiheit mit der Stärke der Gefährdung des Schutzgutes der Werberegelung im Einzelfall (BVerfG, GRUR 2004, 797, juris Rn. 15; vgl. auch OLG Naumburg, NJW 2003, 3566, juris Rn. 34; OLGR 2007, 1054).
  • OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 106/07

    Unzulässige Anwaltswerbung durch Anwaltsrundschreiben außerhalb bestehender

    Das OLG Naumburg hält Anwaltsschreiben an geschädigte Kapitalanleger eines vermögenslosen Fonds mit dem Angebot zur Beratung für unbedenklich ( NJW 2003, 3566 f.).
  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 70/07

    Zulässigkeit anwaltlicher Werbung mit "ab-Preisen" und der Bezeichnung "anwalt

    Gesetzlich verboten ist lediglich die Werbung um Einzelmandate, wobei dieses Verbot "im Lichte" der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend auszulegen ist (vgl. nur OLG Naumburg, Urteil v. 10. Oktober 2003, 1 U 17/03 - NJW 2003, 3566, sowie Urteil v. 10. Juli 2007, 1 U 14/07, jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2011 - 40 O 107/10

    Anspruch eines Anlegers auf Auskunft über Gesellschafter und Treugeber

    Das BDSG schützt in Ausfüllung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe personenbezogener Daten (vgl.OLG Sachsen-Anhalt - 1 U 17/03 - Rz. 39, zit nach Juris).
  • OLG Jena, 16.11.2005 - 2 W 452/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung unzulässiger Werbung um ein

    Behauptet der Antragsteller eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs nach § 4 Nr. 11 UWG , § 43b BRAO , dass eine unzulässige Werbung um ein Einzelmandat vorliegt, so tritt eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die Herkunft der Adressen der angeschriebenen Personen nur dann ein, wenn wenigstens ausreichende Anhaltspunkte vorgetragen sind, die ausschließen, dass die Anschrift redlich und ohne Kenntnis von einem konkreten Beratungsbedarf verwendet wurde (Abgrenzung zu OLG Naumburg, NJW 2003, 3566 ).
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