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   OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17   

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OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17 (https://dejure.org/2018,8287)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.03.2018 - 1 U 17/17 (https://dejure.org/2018,8287)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. März 2018 - 1 U 17/17 (https://dejure.org/2018,8287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß einer Gaststätte gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Nichtraucherschutz ist Wettbewerbsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 742
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Durch das Rauchverbot, wie es durch § 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 NRauchSchG SL geregelt ist, wird dem Gaststättenbetreiber die Möglichkeit genommen, selbst darüber zu bestimmen, ob den Besuchern in seiner Gaststätte das Rauchen gestattet oder untersagt ist (SVerfGH, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3/10, Lv 4/10, Lv 6/10, bei Juris Rn. 31).

    Dass durch das NRauchSchG SL auch den Gastwirten untersagt wird, ihre Leistungen und Dienste den Rauchern unter ihren Gästen anzubieten, folgt aus der Systematik der Regelungen (SVerfGH, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3/10, Lv 4/10, Lv 6/10, bei Juris Rn. 31).

    Mit Wirkung seit Juli 2010 gilt insoweit im Saarland ein umfassendes und striktes Rauchverbot in Gaststätten, das in seiner Rechtmäßigkeit vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bestätigt wurde (SVerfGH, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3/10, Lv 4/10, Lv 6/10, bei Juris).

    bb) Nach § 1 NRauchSchG SL besteht das Anliegen des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes in einem möglichst umfassenden Schutz der Bevölkerung vor den von passivem Rauchen ausgehenden gesundheitlichen Gefahren, respektive den dadurch ausgelösten Krankheiten (vgl. SVerfGH, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3/10, Lv 4/10, Lv 6/10, bei Juris; LT-Drucks. 13/1574, S. 2 und 14).

    Mit der derzeit geltenden Gesetzesfassung, die ein striktes Rauchverbot in Gaststätten anordnet, wollte der Landesgesetzgeber den in Gaststätten wegen der hohen Schadstoffbelastung bestehenden besonderen Gesundheitsgefahren Rechnung tragen und wird das Ziel verfolgt, Nichtrauchern den Besuch von Gaststätten ohne zwangsweise Inkaufnahme von Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu ermöglichen (vgl. SVerfGH, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3/10, Lv 4/10, Lv 6/10, bei Juris Rn. 34 unter Hinweis auf LT-Drs.

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 21.6.2016 - VI ZR 403/14, bei Juris Rn. 10).

    Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (BGH, Urteil vom 21.6.2016 - VI ZR 403/14, bei Juris Rn. 10).

    Vielmehr sind auch verfahrensfehlerfrei getroffene Tatsachenfeststellungen für das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 s. 1 Nr. 1 ZPO nicht bindend, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 26).Solche Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 26; Urteil vom 21.6.2016 - VI ZR 403/14, bei Juris Rn. 11).

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 21.6.2016 - VI ZR 403/14, bei Juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07

    Beauftragtenhaftung des Merchants für Affiliates

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Ebenso wenig kann sich der Unternehmensinhaber darauf berufen, er selbst habe alles Zumutbare getan, um den Verstoß zu verhindern (OLG Köln, Urteil vom 8.2.2008 - 6 U 149/07, bei Juris Rn. 18).

    Damit begründet die Wiederholungsgefahr in Person der Zeugin G. auch eine Wiederholungsgefahr für den Beklagten selbst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.2.2008 - 6 U 149/07, bei Juris Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09

    Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Sie sind dem Kläger mangels Mitbewerbereigenschaft zwar nicht als Schadensersatz gemäß § 9 Satz 1 UWG (hierzu: OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.9.2009 - 6 U 52/09, bei Juris Rn. 12) zu ersetzen, aber nach dem Dafürhalten des Senats unter dem Gesichtspunkt eines Anspruchs nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG auf Erstattung der erforderlichen Kosten für die berechtigte vorgerichtliche Abmahnung (vgl. Köhler/Bornkamm, aaO, § 9 Rn. 1.11; JurisPK- UWG/Link, aaO, § 9 Rn. 14 i.V.m. § 12 Rn. 30 ff.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Dabei ist grundsätzlich zu verlangen, dass die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben (BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 Rn. 14 - Sammelmitgliedschaft V).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Ob ein Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt ist, hängt außer von der notwendigen Rechtsfähigkeit und dem Verbandzweck, der auf die Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen gerichtet sein muss (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 8 Rn. 3.33 und 3.34), davon ab, ob der Verband die Interessen einer erheblichen Zahl von Unternehmen wahrnimmt, die auf demselben Markt tätig sind wie der Wettbewerber, gegen den sich die Ansprüche richten sollen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 72/02, bei Juris Rn. 11 - Sammelmitgliedschaft II; Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 8 Rn. 3.35 ff.).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    a) Der Tatbestand des Rechtsbruchs setzt eine geschäftliche Handlung voraus (BGH, Urteil vom 24.3.2016 - I ZR 263/14, bei Juris Rn. 18 - Kreisklinken Calw; Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 3a Rn. 1.51; JurisPK- UWG/Link, 4. Aufl., § 3a Rn. 64).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Vielmehr sind auch verfahrensfehlerfrei getroffene Tatsachenfeststellungen für das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 s. 1 Nr. 1 ZPO nicht bindend, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 26).Solche Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 26; Urteil vom 21.6.2016 - VI ZR 403/14, bei Juris Rn. 11).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    aa) Die Unterlassungshaftung des Inhabers des Unternehmens nach § 8 Abs. 2 UWG ohne eigenes Verschulden ist verfassungsgemäß (BVerfG, NJW 1996, 2 1567) und rechtfertigt sich daraus, dass er durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (BGH, GRUR 1995, 605, 607).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17
    Der Versuch, den Anwendungsbereich des § 3a UWG auf Normen mit spezifisch wettbewerbsbezogener Schutzfunktion zu beschränken, wird von der Rechtsprechung abgelehnt (BGH, Urteil vom 4.11.2010 - I ZR 139/09, bei Juris Rn. 34 - Bio Tabak; JurisPK-UWG/Link, aaO, § 3a Rn. 91).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    Aber auch im Rechtlichen hält die diesbezügliche landgerichtliche Beurteilung den Berufungsangriffen stand (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 3, 19 [insoweit nicht vollständig abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

    Konsequenz eines solchen Vorgehens ist insoweit allenfalls die Verneinung eines diesbezüglichen Abmahnkostenerstattungsanspruchs, nicht aber der Wegfall der Klagebefugnis (vgl. insoweit auch BGH GRUR 2017, 926, Rn. 9, 14, 16 - Anwaltsabmahnung II; ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 7, 19 [insoweit nicht vollständig abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

    Diese Regelung erfasst auch die hier in Rede stehenden Vorschriften, da es um Gesundheitsaspekte der in Kultur- und Freizeiteinrichtungen angebotenen Dienstleistungen (= "Produkte") geht, wenn verhindert wird, dass solche nur unter gesundheitsgefährdendem Passivrauchen konsumiert werden können (ebenso für §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2 NRauchSchG SL OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Letztlich handelt es sich um eine schlichte Qualitätsvorschrift zum Schutze der Verbrauchergesundheit (wie z.B. bei Produktsicherheitsvorschriften), die da lautet, dass Kultur- und Freizeitdienstleistungen (in umschlossenen Räumen grundsätzlich) "rauchfrei" angeboten werden müssen (ebenso für das saarländische - grundsätzliche - Rauchverbot in Gaststätten OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744 f.).

    Das NRSG verbindet nämlich das an die Besucher von Freizeiteinrichtungen gerichtete Rauchverbot mit einer Verpflichtung der Betreiber bzw. der Hausrechtsinhaber, Verstöße gegen dieses Verbot zu unterbinden und weitere Verstöße zu verhindern (§ 6 Abs. 1, 2 NRSG; vgl. zu Vorstehendem auch - das Rauchverbot in saarländischen Gaststätten betreffend - OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 743).

    Der Verstoß konterkariert insbesondere die mit der Verbotsregelung verbundenen Verbraucherschutzinteressen (vgl. auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 745).

    Der Zeuge ... war aus Sicht des Mitarbeiters ein Kunde des Etablissements, der gespielt und dabei Geld ausgegeben hat (vgl. auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Der sonach gegebene Unterlassungsanspruch richtet sich gemäß § 8 Abs. 2 UWG gegen die Beklagte, da es ihr Mitarbeiter war, der zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort das illegale Rauchen geduldet hat (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Namentlich die Einordnung diverser - zudem nur landesrechtlicher - Vorschriften als Marktverhaltensregelung weist hier keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung auf, sondern ist lediglich in Umsetzung höchstrichterlich bereits hinreichend geklärter Rechtsgrundsätze erfolgt (ebenso OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 43 [insoweit nicht abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

  • OLG Rostock, 12.03.2021 - 2 U 15/20

    Glücksspielautomaten - Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes bezüglich

    Entsprechendes gilt für das in der Berufungsbegründung mit "OLG Saarbrücken, GRUR-Prax 2018, 248" zitierte Urteil - gemeint ist offenbar OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2018, Az.: 1 U 17/17, GRUR 2018, 742 - aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; in dem genannten Urteil ist insbesondere kein Bezug zwischen dem Gedanken der Suchtprävention und dem Aspekt der Klagebefugnis hergestellt worden.

    Dass in einem Fall offenbar die gesamte Staatsfläche eines Bundeslandes als räumlich relevanter Markt angesehen worden ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2018 - 1 U 17/17, GRUR 2018, 742 [Juris; Tz. 19]), ändert insofern nichts, als es hierbei - die Richtigkeit dieses Ansatzes hier unterstellt - um das Saarland und damit den mit Abstand kleinsten Flächenstaat unter den Bundesländern ging, der sowohl nach seiner territorialen Gesamtgröße als auch nach der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur mit dem deutlich weitläufiger und dünner besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nicht zu vergleichen ist (ebenso wenig wie die Situation in den Stadtstaaten derjenigen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht, weshalb der Senat auch den in der Berufungsbegründung [Seite 4 = Band III Blatt 19 d.A.] unternommenen Rekurs auf eine - unveröffentlichte - Entscheidung des Kammergerichts, die von der Maßgeblichkeit des gesamten Landesgebietes ausgeht bzw. ausgehen soll, nicht für tragfähig erachtet).

  • LG Leipzig, 04.11.2022 - 5 O 555/22

    Wettbewerbsverstoß durch Angabe eines um den Umweltbonus reduzierten Kaufpreises

    Das heißt, der Unternehmensinhaber kann sich wegen § 8 II UWG nicht darauf berufen, dass der Mitarbeiter weisungswidrig gehandelt habe ( OLG Saarbrücken, Urt . v. 07.03.2018 - 1 U 17/17, GRUR 2018, 742 Rn . 30; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a. a. O., § 8 Rn . 2.33).
  • LG Würzburg, 26.02.2019 - 1 HKO 336/19

    Erfolgloser Verfügungsantrag wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot in Gaststätten

    cc) Daher liegt es nahe dass die Vorschriften das Bay GSG auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (ebenso für das saarländische recht, OLG Saabrücken, GRUR 2018, 742, beck-online).
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