Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.11.2010

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   OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10   

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https://dejure.org/2010,17673
OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10 (https://dejure.org/2010,17673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.2010 - 1 U 170/10 (https://dejure.org/2010,17673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 1 U 170/10 (https://dejure.org/2010,17673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 839 BGB, Art 34 GG, § 48 Abs 2 StrG RP
    Streupflicht der Gemeinde: Darlegungs- und Beweislast des Verletzen bei einem Glatteisunfall auf einem öffentlichen Parkplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Glatteis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Glatteis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommune haftet nicht bei einzelnen Glatteisstellen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer winterlichen Räumpflicht und Streupflicht auf öffentlichen Parkplätzen; Vorhandensein vereinzelter Glättestellen auf einem belebten Parkplatz

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92

    Streupflichten einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    In Rheinland-Pfalz besteht daneben die öffentlich-rechtlich ausgestaltete Amtspflicht der Gemeinden zur Straßenreinigung (§§ 17, 48 Abs. 2 LStrG); sie entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH NJW 1993, 2802).

    Der Sicherungspflichtige hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (vgl. BGHZ 112, 74, 75; BGH NJW 1993, 2802 ff.; 2003, 3622 f.; Senatsurteil vom 18. August 2010 - 1 U 201/10 - Reinert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 839 Rn. 46 ff.).

    Zum Schutze des Fußgängerverkehrs müssen innerhalb der geschlossenen Ortschaft die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden; soweit es um die Sicherung von Örtlichkeiten geht, an denen regelmäßig oder zu bestimmten Zeiten starker Fußgängerverkehr herrscht, kann den Pflichtigen eine gesteigerte Sicherungspflicht treffen (BGH NJW 1993, 2802).

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Eine Streu- und Räumpflicht setzt grundsätzlich eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH NJW 2009, 3302 ff.; VersR 1982, 299; Senatsurteil vom 27. August 2008 - 1 U 24/08 -).

    Diese Beweiserleichterung greift aber erst dann Platz, wenn zuvor festgestellt ist, dass das Unfallereignis in einem Zeitraum stattgefunden hat, während dessen die Unfallstelle gestreut gewesen sein musste; dafür bleibt der Anspruchsteller beweisbelastet (BGH NJW 2009, 3302 ff.; NJW-RR 2005, 1185; Senatsurteil vom 18. August 2010 a.a.O.).

    Diese Unfallschilderung erlaubt - wie es der Senat in der mündlichen Verhandlung offen gelegt und mit den Parteien ausführlich erörtert hat - bei verständiger Würdigung den tatsächlichen Rückschluss, dass bei der Ankunft der Klägerin auf dem Parkplatz gerade keine "allgemeine Glätte" vorherrschte, sondern allenfalls "vereinzelte Glättestellen" vorhanden waren (vgl. BGH NJW 2009, 3302); bei ihrer Rückkehr hatten sich sodann möglicherweise weitere Glättestellen gebildet oder verstärkt.

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Auf öffentlichen Parkplätzen müssen bei winterlicher Glätte die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Teile zum Schutze der Fahrzeugbenutzer bestreut werden, wenn diese den betreffenden Bereich nicht nur wenige Schritte als Fußgänger betreten müssen und es sich um einen belebten Parkplatz handelt (BGH NJW 1966, 202; VersR 1983, 162).

    Des Weiteren kann offen bleiben, ob die Klägerin, die nach ihrer Sachverhaltsschilderung (Protokoll Bl. 108 f. GA) den betreffenden Parkplatz gerade nicht als Fahrzeugbenutzerin (vgl. BGH NJW 1966, 202) in Anspruch genommen hat, überhaupt in den Schutzkreis einer Verkehrssicherungs- respektive Reinigungspflicht der Gemeinde einzubeziehen ist.

  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 80/81

    Bei vereinzelten Glättegefahren nicht unbedingt Streupflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Eine Streu- und Räumpflicht setzt grundsätzlich eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH NJW 2009, 3302 ff.; VersR 1982, 299; Senatsurteil vom 27. August 2008 - 1 U 24/08 -).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 54/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Dabei braucht der Streudienst im Regelfall (zum Ausnahmefall des "vorbeugenden Streuens" vgl. BGH VersR 1985, 189) erst eine angemessene Zeit nach Eintritt der Glätte zu beginnen; morgens müssen die Streuarbeiten aber so rechtzeitig einsetzen, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird.
  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96

    Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Es handelt sich nicht um eine der Verbandsgemeinde übertragene Aufgabenerfüllung im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaubehörde (§ 68 Abs. 2 Satz 1 GemO i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 2 LStrG; vgl. BGH VersR 1997, 311 f. zur überkommenen "polizeilichen Reinigungspflicht").
  • BGH, 27.04.1987 - III ZR 123/86

    Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - Stadt - Glätte - Ampel

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Bei nachhaltigem Dauerschneefall oder fortdauerndem eisbildenden Regen darf das Streuen unterbleiben, falls es wirkungslos wäre; der Pflichtige braucht keine zwecklosen Maßnahmen zu ergreifen (BGH VersR 1987, 989 f.; Stein/Itzel/Schwall , Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrecht, 2005, Rn. 552 ff.).
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Der Sicherungspflichtige hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (vgl. BGHZ 112, 74, 75; BGH NJW 1993, 2802 ff.; 2003, 3622 f.; Senatsurteil vom 18. August 2010 - 1 U 201/10 - Reinert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 839 Rn. 46 ff.).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Diese Beweiserleichterung greift aber erst dann Platz, wenn zuvor festgestellt ist, dass das Unfallereignis in einem Zeitraum stattgefunden hat, während dessen die Unfallstelle gestreut gewesen sein musste; dafür bleibt der Anspruchsteller beweisbelastet (BGH NJW 2009, 3302 ff.; NJW-RR 2005, 1185; Senatsurteil vom 18. August 2010 a.a.O.).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 1 U 170/10
    Der Sicherungspflichtige hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (vgl. BGHZ 112, 74, 75; BGH NJW 1993, 2802 ff.; 2003, 3622 f.; Senatsurteil vom 18. August 2010 - 1 U 201/10 - Reinert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 839 Rn. 46 ff.).
  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 165/81

    Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz

  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Zudem hat sich jeder Verkehrsteilnehmer gerade im Winter den ihm erkennbar gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen (vgl. OLG München, Urteil vom 22.07.2010 zu 1 U 1804/10 und OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010 zu 1 U 170/10, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11
    Andererseits gilt auch die den Kommunen obliegende Räum- und Streupflicht nicht uneingeschränkt, sondern steht sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, so dass es namentlich auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 2003, 3622, Rz. 8 zitiert nach juris), während sich andererseits jeder Verkehrsteilnehmer - auch und gerade im Winter - den ihn erkennbar gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (OLG München, Urteil vom 22.07.2010 - 1 U 1804/10, Rz. 14 zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010 - 1 U 170/10, VVR 2011, 67 Rz. 14 zitiert nach juris).

    Damit kommen der Klägerin nach der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3300 f., Rz. 4 f. zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 07.06.2005 - IV ZR 219/04, NJW-RR 2005, 1185; OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010 - 1 U 170/10, VVR 2011, 67, Rz. 10 zitiert nach juris) die Regeln über den Anscheinsbeweis zugute (BGH, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 7 U 254/10

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes: Voraussetzungen

    Eine Räum- und Streupflicht setzt dabei grundsätzlich eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH, NJW 2009, 3302, Tz. 4 m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010, Az. 1 U 170/10, juris Tz. 17/20 = VVR 2011, 67 (LS, Kurzwiedergabe); Geigel/Wellner, a.a.O., Rn. 147).

    Die Klägerin berücksichtigt in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 28.03.2012, S.1/2 (II 199/201) nicht hinreichend, dass die von ihr angeführten Grundsätze des Anscheinsbeweises erst dann eingreifen, wenn der Geschädigte die tatsächlichen Voraussetzungen, aus denen nach den Grundsätzen für die Verkehrssicherungspflicht eine Streupflicht erwächst, bewiesen hat (vgl. zur Beweislast insoweit: BGH, NJW 2009, 3302, Tz. 4 f. m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010, Az. 1 U 170/10, juris Tz. 17/20/23).

  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

    Die Verneinung der Haftung nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen (§§ 17, 48 Abs. 2 LStrG; vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Oktober 2010 - 1 U 170/10 - VRR 2011, 67; zur überkommenen "polizeilichen" Reinigungspflicht der Ortsgemeinde vgl. BGH VersR 1997, 311) wird hingegen ausdrücklich hingenommen.

    Der Sicherungspflichtige hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (vgl. BGHZ 112, 74, 75; BGH NJW 1993, 2802 ff.; 2003, 3622 f.; Senat VRR 2011, 67; Reinert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 839 Rn. 46 ff.).

  • ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Räum- und Streupflicht für Nebeneingänge

    Andererseits gilt auch die dem Hauseigentümer obliegende Räum- und Streupflicht nicht uneingeschränkt, sondern steht sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, so dass es namentlich auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGH Urteil vom 09.10.2003 III ZR 8/03 NJW 2003 3622), während sich andererseits jeder Verkehrsteilnehmer - auch und gerade im Winter - den ihn erkennbar gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (OLG München Urteil vom 22.07.2010 1 U 1804/10 Rz. 14 zitiert nach juris; OLG Koblenz Urteil vom 27.10.2010 1 U 170/10 VVR 2011 67 Rz. 14 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18

    Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer

    Ferner muss sich jeder Verkehrsteilnehmer - auch und gerade im Winter - den ihm erkennbar gegebenen Straßenverhältnissen anpassen (OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2010, Az.: 1 U 170/10, Tz.14, zitiert nach juris).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2010 - 1 U 170/10 (https://dejure.org/2010,14865)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2010 - 1 U 170/10 (https://dejure.org/2010,14865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Wacken 2008 - Danach ist man halt müde...oder auch nicht!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Übermüdung - Mithaftung - Schadenersatz und Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10
    2 1. Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 31.05.1988, NJW 1988, 2365 [juris Rn. 8]; OLG Köln, Urt. v. 07.12.1998, MDR 1999, 804 [juris Rn. 60]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.08.2001, MDR 2002, 392 [juris Rn. 8]).
  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98

    Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10
    2 1. Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 31.05.1988, NJW 1988, 2365 [juris Rn. 8]; OLG Köln, Urt. v. 07.12.1998, MDR 1999, 804 [juris Rn. 60]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.08.2001, MDR 2002, 392 [juris Rn. 8]).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10
    ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (s. OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urt. v. 18.08.2006, NZV 2007, 525 [juris Rn. 21]), durfte der Kläger dies nicht nur bei seiner Einschätzung, dass der Zeuge in seiner Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt sei, berücksichtigen.
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01

    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10
    2 1. Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 31.05.1988, NJW 1988, 2365 [juris Rn. 8]; OLG Köln, Urt. v. 07.12.1998, MDR 1999, 804 [juris Rn. 60]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.08.2001, MDR 2002, 392 [juris Rn. 8]).
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