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   OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - I-1 U 175/02   

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https://dejure.org/2003,69338
OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - I-1 U 175/02 (https://dejure.org/2003,69338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2003 - I-1 U 175/02 (https://dejure.org/2003,69338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2003 - I-1 U 175/02 (https://dejure.org/2003,69338)
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  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 148/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 175/02
    Auch der Zedent ist im Prozess des Zessionars Zeuge (vgl. BGH WM 1976, 424).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 175/02
    Da es unstreitig zu keiner Berührung des Taxis mit dem Pkw Audi gekommen ist, ist der Schaden nur dann bei dem Betrieb im Sinne des § 7 StVG des Taxis eingetreten, wenn dieses durch seine Fahrweise oder durch eine sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens in zurechenbarer Weise beigetragen hat (vgl. BGH NJW 1988, 2802); sein Betrieb muss irgendwie mitursächlich geworden sein für den Unfall (vgl. KG, DAR 2002, 265).
  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 175/02
    Da es unstreitig zu keiner Berührung des Taxis mit dem Pkw Audi gekommen ist, ist der Schaden nur dann bei dem Betrieb im Sinne des § 7 StVG des Taxis eingetreten, wenn dieses durch seine Fahrweise oder durch eine sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens in zurechenbarer Weise beigetragen hat (vgl. BGH NJW 1988, 2802); sein Betrieb muss irgendwie mitursächlich geworden sein für den Unfall (vgl. KG, DAR 2002, 265).
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