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   OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - I-1 U 177/03   

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OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - I-1 U 177/03 (https://dejure.org/2004,19956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2004 - I-1 U 177/03 (https://dejure.org/2004,19956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2004 - I-1 U 177/03 (https://dejure.org/2004,19956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnmobils; Ständige Verfügbarkeit eines Wohnmobils als geldwerter Vorteil; "Fühlbarkeit" des Ausfalls der Nutzungsmöglichkeit; Vermutung des hypothetischen Nutzungswillens des privaten Halters ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99

    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn es sich bei dem unfallbedingt beschädigten Kraftfahrzeug - wie vorliegend - um ein Wohnmobil (= Reisemobil) handelt (dazu der Senat VersR 2001, 208 - 210).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer der Reparatur grundsätzlich zu vermuten ( vgl. der Senat, Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (VersR 2001, 208 ff.; Urteil v. 26.04.2004, I-1 U 177/03, in juris dokumentiert), das generell einen Anspruch auf eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile unabhängig von deren Benutzung zu freizeitlichen oder alltäglichen Transportzwecken annimmt, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats spricht auch bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Kfz ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. nur Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01; Urteil vom 26.04.2004; Aktenzeichen 1 U 177/03).
  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    Der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges ist für die Dauer der Reparatur grundsätzlich zu vermuten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2004 - 1 U 177/03 = BeckRS 2006, 1599).
  • AG Peine, 02.05.2019 - 5 C 10/19

    Unfallregulierung, Ersatzbeschaffung, Nutzungsausfallentschädigung

    Sofern eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparatur des Fahrzeuges tatsächlich erfolgt, ist der Nutzungswille regelmäßig zu vermuten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2004 - 1-1 U 177/03 -, Rn. 22, juris; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, 8249. BGB,Rn. 213).
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