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OLG Oldenburg, 12.03.1992 - 1 U 179/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1527
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 353/12
Zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
Dies rechtfertigt die Annahme einer Bringschuld (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1527 zur Lieferung und Montage von Möbeln, insbesondere Einbauküchen). - OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer …
Die Annahme, aus den Umständen ergebe sich, dass Erfüllungsort nach der Natur des Schuldverhältnisses der Wohnsitz des Käufers (bzw. der Lieferort) und nicht der Sitz des Verkäufers sei, mag im Möbelhandel dann berechtigt sein, wenn wie bei Einbauküchen Verträge nach individueller Beratung, die auf die örtlichen Gegebenheiten beim Kunden abgestimmt sind, geschlossen werden und die Küchen dann von der Händlerin nicht nur geliefert, sondern auch durch deren Mitarbeiter aufgebaut werden und dies - wie bei Einbauküchen - der Üblichkeit entspricht (so der Sachverhalt in der von der Klägerin angeführten Entscheidung OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1527, 1528). - AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
Es handelt sich hierbei somit um eine Bringschuld der Beklagten ( BGH , Urteil vom 06.11.2013, Az.: VIII ZR 353/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 454 f.; OLG Oldenburg , Urteil vom 12.03.1992, Az.: 1 U 179/91, u.a. in: NJW-RR 1992, Seiten 1527 f.; AG Bonn , Urteil vom 19.02.2013, Az.: 104 C 227/12, u.a. in: RdTW 2014, Seiten 169 f. ), so dass das hiesige Amtsgericht gemäß § 29 ZPO auch örtlich zuständig ist.