Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/05   

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https://dejure.org/2006,3167
OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3167)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2006 - 1 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3167)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2006 - 1 U 181/05 (https://dejure.org/2006,3167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gewährleistung beim Pkw-Kauf: Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Einbau eines leistungssteigernden Chips zur Steuerung der Motorelektronik

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau eines Chip zur Steuerung der Motorelektronik in einen PKW-Motor; Fehlende Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen; Aufleben einer erloschenen Betriebserlaubnis durch Ausbauen des Chips; Zurechnung des ...

  • rabüro.de

    Zur Mängelgewährleistung beim Autokauf wegen ungenehmigten leistungssteigernden Steuerchips

  • Judicialis

    StVZO § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; ; StVZO § 22 Abs. 1 S. 5; ; BGB § 351; ; BGB a.F. § 351; ; BGB a.F. § 459 S. 1; ; BGB a.F. § 463

  • ra.de
  • RA Kotz

    Chiptuning - Erlöschen der Betriebserlaubnis und späterer Ausbau des Chips

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau eines leistungssteigernden Chips zur Steuerung der Motorelektronik in einen Pkw-Motor, der das Abgasverhalten des Motors verändert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Chip-Tuning - Betriebserlaubnis

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Fehlende Aufklärung des Kunden über Chip-Tuning

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungssteigerung beim Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/05
    Mit der Annahme einer arglistigen Täuschung durch bloßes Für-Möglich-Halten eines Mangels ist in der Regel kein Unwerturteil verbunden (BGHZ 117, 363, 368; 109, 327, 333).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/05
    Mit der Annahme einer arglistigen Täuschung durch bloßes Für-Möglich-Halten eines Mangels ist in der Regel kein Unwerturteil verbunden (BGHZ 117, 363, 368; 109, 327, 333).
  • KG, 10.10.1984 - 3 Ws (B) 105/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/05
    Deshalb besteht kein Anlass, eine technische Änderung, die an einem Fahrzeug unter Verletzung der dafür bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurde, dadurch zu privilegieren, dass aus der einmal erloschenen Zulassung für den Fahrzeughalter günstige Rechtsfolgen abgeleitet werden (vgl. auch KG VRS 67, 466).
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen

    Denn die Rückgängigmachung des Ein- oder Anbaus nicht genehmigter Teile führt nicht zu einem automatischen Wiederaufleben der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, sondern letztere muss neu beantragt werden (OVG Lüneburg, DAR 1973, 55, 56 [Auspuffendrohre]; KG, VRS 67, 466, 467 f. [Austausch eines Kraftradlenkers]; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 153, 154 [zum Einbau eines leistungssteigernden Chips]; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12, 15; Rebler in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 19 StVZO Rn. 41; MünchKommStVR/Meyer, 2016, § 19 StVZO Rn. 50; vgl. auch BR-Drucks. 629/93, S. 20 [§ 19 Abs. 2 StVZO soll auch für Rückrüstungen gelten]).
  • LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17

    Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer

    Auch in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, daß sich durch die Leistungssteigerung eines Fahrzeugs das Geräusch- und Abgasverhalten negativ verändert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130 ("in der Regel"); OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).

    Die erloschene Betriebserlaubnis lebt nicht dadurch wieder auf, dass das leistungssteigernde Element aus dem Motor entfernt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).

  • VG Gießen, 30.09.2022 - 6 L 1920/22

    Erlöschen und Wiederaufleben EG-Betriebserlaubnis für Auspuffanlage mit

    Dieser Grundsatz betrifft nach dem Sinn und Zweck insbesondere Fälle, in denen eine erneute Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig ist, weil beispielsweise die ursprünglich allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO wegen des Austauschs eines Fahrzeugteils nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO erloschen ist und das geänderte Fahrzeugteil wieder ausgetauscht wird (vgl. dazu Semrau, a.a.O., § 19 StVZO, Rn. 57; so auch zum "Chip-Tuning": OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006, Az. 1 U 181/05, juris, Rn. 29).
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