Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 09.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98   

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https://dejure.org/1998,4465
OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1998,4465)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1998,4465)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1998,4465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Gegenstand eines Zwischenurteils ; Fristwahrung durch bloße Einreichung des Prozeßkostenhilfegesuchs; Mittellosigkeit der Partei als ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00

    Zur Ermittlung des fiktiven Verkehrswertes eines Grundstücks, dessen bauliche

    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung hat der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 10. November 1998, 1 U 181/98 (vgl. GA Bd. II Bl. 60 bis 72), zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 17 U 1/19
    Es ist auch prozessual zulässig, da in einem derartigen Fall nicht die erhobene Klage selbst, sondern nur der Antrag auf deren Zustellung durch die vorherige Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe bedingt ist und jedenfalls eine derartige Bedingung im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zugelassen werden muss (OLG Naumburg, Urt. v. 10. November 1998 - 1 U 181/98 = OLG-NL 2000, 91 = juris Rn 45; Musielak/Foerste, 16. Auflage, § 253 ZPO Rn 6, Johannsen/Henrich/Markwardt, 6. Auflage, § 117 ZPO Rn 23; Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 117 ZPO Rn 27, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.07.1999 - 1 U 181/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,48679
OLG Zweibrücken, 09.07.1999 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1999,48679)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.07.1999 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1999,48679)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 1 U 181/98 (https://dejure.org/1999,48679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • AG Brandenburg, 23.08.2012 - 34 C 127/11

    Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers

    Dabei sind in schneereichen Gebieten andere Anforderungen zu stellen als in schneearmen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1999, Az.: 1 U 181/98, u. a. in: OLG-Report 2000, Seiten 7 f.; OLG Saarbrücken, VersR 1985, Seite 299; OLG München, NJW 1965, 1085; OLG Düsseldorf, VersR 1961, 911; LG Berlin, Beschluss vom 29.03.2011, Az.: 49 S 178/10, u. a. in: SVR 2012, Seite 141; Birk, NJW 1983, Seiten 2911 ff.).

    Wenn nämlich Schneefanggitter für das Dach eines Gebäudes baurechtlich nicht vorgeschrieben und im Hinblick auf die Schneearmut der Region auch nicht ortsüblich sind, stellen auch die durch eine starke Dachneigung von bis zu 53 Grad und das Hineinragen der Dachtraufen in den öffentlichen Verkehrsraum noch keine besonderen baulichen Verhältnisse des Gebäudes dar, die den Gebäudeeigentümer verpflichten würden, ein Schneefanggitter zum Schutz vor Dachlawinen zu installieren (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1999, Az.: 1 U 181/98, u. a. in: OLG-Report 2000, Seiten 7 f.).

    Derartige weitere besondere Umstände erlauben aber selbst dann noch nicht den Schluss auf eine permanente erhöhte Schadensneigung dieses Daches und können deshalb auch keine Pflicht des Gebäudeeigentümers begründen, auf jeden Fall Schneefanggitter zum Schutz vor Dachlawinen zu installieren; zumindest dann nicht, wenn - wie hier - Schneefanggitter gesetzlich weder vorgeschrieben noch im Hinblick auf die Schneearmut der Region ortsüblich sind (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1999, Az.: 1 U 181/98, u. a. in: OLG-Report 2000, Seiten 7 f.; LG Berlin, SVR 2012, Seite 141; LG Mannheim, Urteil vom 21.02.1998, Az.: 1 S 442/97, u. a. in: BWGZ 1999, Seiten 682 f.), so dass die beklagte Kirchengemeinde hier auch deswegen schon nicht aufgrund "besonderer Umstände" in dem schneearmen Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel verpflichtet war Schneefanggitter auf dem Dach der Kirche anzubringen.

  • LG Ulm, 31.05.2006 - 1 S 16/06

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Dachlawine

    Schließlich wird darauf abgestellt, ob Schneefanggitter für das Dach eines Hauses baupolizeilich vorgeschrieben sind (OLG Zweibrücken, 1 U 181/98, Urteil vom 09.07.1999, in: OLGR Zweibrücken 2000, Seite 7 bis 8).
  • OLG Oldenburg, 25.07.2012 - 4 U 35/12

    Keine allgemeine Verkehrspflicht, Dach von Eis/Schnee zu reinigen!

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung eine Verkehrspflicht, Schneefanggitter anzubringen, angenommen worden für schneereiche Gebiete oder, wenn dies in der Ortssatzung festgelegt ist, oder der örtlichen Übung entspricht (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 09.07.1999 1 U 181/98-Juris Rn.11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012, I-24 U 217/11, 24 U 217/11 - [...] Rn.8 m.w.N. ).
  • AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11

    Zur Schadensersatzpflicht eines Hauseigentümers bei Herabfallen von Schnee und

    Der Eigentu?mer eines Hauses ist u?ber den Fall des Einsturzes u?ber § 836 BGB hinaus nach §§ 823 Abs. 1, 276 BGB verpflichtet, die Verletzung von Leben, Ko?rper und Gesundheit anderer und die Bescha?digung fremder Sachen durch sein Eigentum insoweit zu verhu?ten, als dies die billige Ru?cksichtnahme auf andere und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt (so zu Dachlawinen im besonderen OLG Gelle VersR 1982, 979; OLG Saarbru?cken, 09.07.1999, 1 U 181/98; LG Magdeburg, 10.11.2010, 5 0 833/10; ).

    Insoweit ha?tte es der Darlegung bedurft, dass dem Beklagten bereits bekannt war, dass bei seinem Haus Dachlawinen abgegangen sind oder bereits ein besonderer Schneeu?bergang bestand, der ein fortlaufende Kontrolle und gegebenenfalls einen Hinweis erforderlich gemacht ha?tte (a?hnlich OLG Saarbru?cken, 09.07.1999, 1 U 181/98; AG Scho?neberg, 20.08.2010; 106 C 232/10).

  • AG Donaueschingen, 12.12.2017 - 2 C 8/17

    Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers für Schäden an einem geparkten Pkw

    Solche können sich insbesondere aus der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, der Ortsüblichkeit, den konkreten Schneeverhältnissen, der Art und des Umfanges des gefährdeten Verkehrs sowie der Gefahrenwahrscheinlichkeit ergeben (vgl. AG Bruchsal vom 23.11.2010, Az. 3 C 81/10; LG Ulm, NJW-RR 2006, 1253; LG Karlsruhe vom 22.01.1999, Az. 9 S 440/98; OLG Karlsruhe vom 18.03.1983, Az. 15 U 280/82; OLG Zweibrücken vom 09.07.1999, Az. 1 U 181/98; AG Brandenburg vom 23.08.2012, Az. 34 C 127/11; OLG Düsseldorf vom 17.02.2012, Az. 24 U 217/11; LG Duisburg vom 22.10.2012, Az. 2 O 259/11; AG Münster vom 14.11.2012, Az. 48 C 4303/11; AG Leipzig vom 04.04.2013, Az. 105 C 3717/10; OLG Hamm vom 14.08.2012; Az. 9 U 119/12; OLG Düsseldorf vom 28.02.2014, Az. 22 U 152/13; AG Hannover vom 15.07.2014, Az. 438 C 12642/13; OLG München vom 11.04.1997, Az. 14 U 879/96; AG München vom 16. Juni 2011, Az. 275 C 7022/11, sowie umfassend Birk, NJW 1983, 2911 m.w.N.).
  • AG Berlin-Spandau, 29.04.2011 - 15 C 26/11

    Vermieter trifft keine Sicherungspflicht zum Schutz vor Dachlawinen!

    Von Bedeutung sind dabei nach der Rechtsprechung vor allem die allgemeine Schneelage des Ortes sowie allgemein ortsübliche Sicherheitsvorkehrungen (hierzu unter a.), die Beschaffenheit des Gebäudes (hierzu unter b.), die konkreten Schneeverhältnisse (hierzu unter c.), die konkrete Informationslage und die konkrete Verkehrseröffnung (hierzu unter d.) (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Urt. v. 23.7.2003 - 13 U 49/03 - 13 U 49/03 - juris Rn. 5; OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.7.1999 - 1 U 181/98 - juris Rn. 8; Birk, NJW 1983, 2911, 2912).
  • AG Lemgo, 08.07.2010 - 16 C 12/10

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers bei bekannter Eislage und

    Angesichts des zwischenzeitlich eingetretenen Tauwetters musste der Hauseigentümer hier angesichts der Änderung der Witterungslage Anhaltspunkte für eine Eröffnung einer Verfahrenslage gehabt haben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1999, Aktenzeichen 1 U 181/98, zu finden unter www.jurisweb.de ).
  • AG Halle/Saale, 21.07.2011 - 93 C 4596/10

    Verkehrssicherungspflicht bei Dachlawinen

    Besondere Umstände können sein: Allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, allgemein ortsübliche Sicherheitsvorkehrungen, allgemein örtliche Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse, die konkrete Informationslage und die konkrete Verkehrseröffnung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 1999, Az. 1 U 181/98, zitiert nach juris).
  • AG Halle/Saale, 25.11.2010 - 93 C 1526/10

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung eines

    Besondere Umstände können sein: Allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, allgemein ortsübliche Sicherheitsvorkehrungen, allgemein örtliche Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse, die konkrete Informationslage und die konkrete Verkehrseröffnung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 1999, Az. 1 U 181/98, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 29.03.2011 - 49 S 178/10

    Dachlawinen - Warnschilder/Schneegitter in schneearmen Gegenden - parkende

    In den Dach - oder Schneelawinenfällen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Inhalt der konkreten Verkehrssicherungspflicht von den örtlichen Gegebenheiten (Thüringer Oberlandesgericht Grundeigentum 2007, 365, zitiert nach juris), d.h. den allgemein ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen und den allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnissen, sowie von den konkreten Schneeverhältnissen, der Informationslage und der Verkehrseröffnung abhängt (siehe nur OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 1999, 1 U 181/98, veröffentlicht bei juris).
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