Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12-53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,76353
OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12-53 (https://dejure.org/2013,76353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2013 - 1 U 182/12-53 (https://dejure.org/2013,76353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2013 - 1 U 182/12-53 (https://dejure.org/2013,76353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,76353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern bei der Versorgung von Frakturen aufgrund eines Verkehrsunfalls; Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer mit Verzicht auf regressfähige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern bei der Versorgung von Frakturen aufgrund eines Verkehrsunfalls

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93

    Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Für eine Anwendung des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bleibt kein Raum, da die Vorstellung des Klägers in erheblichem Umfang von dem schließlich ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag abweicht, der Kläger insoweit also mit seiner Klage unterlag (Lackmann in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 92 Rn. 7; OLG Köln, Urteil vom 12.04.1994 - 22 U 257/93 - BeckRS 2004, 11657).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    a) Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt gem. § 287 ZPO nach billigem Ermessen des Gerichts anhand der typisierenden Betrachtungsweise vergleichbarer Fälle unter Berücksichtigung der Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes, der Art und Dauer der eingetretenen Folgen, des Maßes des Verschuldens des Schädigers, eines etwaigen Mitverschuldens des Geschädigten und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (BGH NJW 1995, 781 f.; OLG Brandenburg aaO. S. 1387 m w. N.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, muss er jedoch zumindest eine Größenordnung oder Mindestsumme des für angemessen erachteten Schmerzensgeldes angeben, um später auch seine evtl. Beschwer feststellen zu können (BGH NJW 1996, 2425, 2427 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    b) Dieser Ausnahmetatbestand ist im Streitfall indes gegeben, denn die unterlassene postoperative Kontrolle der Schraubenlage stellt sich, wie oben bereits dargelegt, als grober Behandlungsfehler dar, denn das Unterlassen dieser unerlässlichen Befunderhebung weicht nach den überzeugenden und eindeutigen Ausführungen des Sachverständigen so weit vom anerkannten medizinischen Standard ab, dass es einem Arzt in einer vergleichbaren Situation schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2003, 2311, 2313; NJW 2001, 2792 unter II. 2. a. aa.; OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383, 1385, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    b) Dieser Ausnahmetatbestand ist im Streitfall indes gegeben, denn die unterlassene postoperative Kontrolle der Schraubenlage stellt sich, wie oben bereits dargelegt, als grober Behandlungsfehler dar, denn das Unterlassen dieser unerlässlichen Befunderhebung weicht nach den überzeugenden und eindeutigen Ausführungen des Sachverständigen so weit vom anerkannten medizinischen Standard ab, dass es einem Arzt in einer vergleichbaren Situation schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2003, 2311, 2313; NJW 2001, 2792 unter II. 2. a. aa.; OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383, 1385, jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00

    Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    b) Dieser Ausnahmetatbestand ist im Streitfall indes gegeben, denn die unterlassene postoperative Kontrolle der Schraubenlage stellt sich, wie oben bereits dargelegt, als grober Behandlungsfehler dar, denn das Unterlassen dieser unerlässlichen Befunderhebung weicht nach den überzeugenden und eindeutigen Ausführungen des Sachverständigen so weit vom anerkannten medizinischen Standard ab, dass es einem Arzt in einer vergleichbaren Situation schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2003, 2311, 2313; NJW 2001, 2792 unter II. 2. a. aa.; OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383, 1385, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Diese ist, auch wenn sie auf den Kostenpunkt beschränkt wird, gemäß § 524 ZPO zulässig (Zöller/Heßler, ZPO , 29. Aufl. § 524 Rn. 35; BGHZ 17, 392, 397).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Sie ist allerdings nicht erforderlich, da die Kostenentscheidung ohnehin unter Ausschluss des Verschlechterungsverbots von Amts wegen insgesamt zu überprüfen ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 -, juris Rn. 17, MDR 1981, 928 ).
  • OLG Hamm, 29.01.1996 - 3 U 77/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das OLG Hamm in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 29.01.1996 - 3 U 77/95: Einsteifung des Hüftgelenkes nach Behandlungsfehler.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
    Hier gilt der weitere Grundsatz, dass auch in der Kausalitätsfrage eine Beweiserleichterung einsetzt, wenn sich - ggf. unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - bei Durchführung der versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellt (BGH, Urteil vom 03. November 1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rn. 16, NJW 1999, 862 f. m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07

    Haftung des Schädigers für ärztliche Behandlungsfehler; Verrechnung von

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 105/99

    Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei

  • LG Stralsund, 13.01.2005 - 6 O 375/02
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    ? OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013 - 1 U 182/12, 65.000,00 EUR, indexiert: 68.246,88 EUR: Hüftgelenkverletzung (hier: Künstliches Hüftgelenk).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht