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   OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 1 U 185/04   

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https://dejure.org/2005,2577
OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 1 U 185/04 (https://dejure.org/2005,2577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 U 185/04 (https://dejure.org/2005,2577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 U 185/04 (https://dejure.org/2005,2577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 832 BGB
    Elterliche Aufsichtspflicht: Zumutbare Aufsichtsmaßnahmen bei 14 Jahre altem Jungen

  • rabüro.de

    Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen.

  • Judicialis

    BGB § 832

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 832
    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht über einen knapp 14 Jahre alten Jungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832
    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umfang der gebotenen Aufsichtspflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleiner Tunichtgut als Feuerteufel - Hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung der Mutter für 14-jähriger Brandstifter nur bei Aufsichtspflichtverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht und 14-jähriger Brandstifter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW -Spezial 2006, 12
  • NJW-RR 2005, 1188
  • NZV 2006, 152
  • FamRZ 2006, 623 (Ls.)
  • VersR 2006, 1075
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 1 U 185/04
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen (BGH NJW 1993, 1003; 1998, 1404, 1405; 1997, 2047, 2048).

    Für ältere, dem Grundschulalter bereits entwachsene Kinder können aber nicht in allem die selben Maßstäbe gelten (BGH NJW 1993, 1003).

  • BGH, 18.03.1997 - VI ZR 91/96

    Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 1 U 185/04
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen (BGH NJW 1993, 1003; 1998, 1404, 1405; 1997, 2047, 2048).
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