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   OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11   

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https://dejure.org/2012,16694
OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11 (https://dejure.org/2012,16694)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2012 - 1 U 186/11 (https://dejure.org/2012,16694)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 1 U 186/11 (https://dejure.org/2012,16694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Haftung, Eltern, Verletzung, Aufsichtspflicht, Teilnahme, Kind, Straßenverkehr

  • openjur.de

    Elterliche Aufsichtspflichtverletzung: Anwendbarkeit der gesetzlichen Haftungserleichterung bei Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr; Haftungsausschluss bei nicht vorwerfbarer grober Fahrlässigkeit; Maßstab der eigenüblichen Sorgfalt

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bzgl. der Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr

  • rabüro.de

    Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht im Straßenverkehr

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 277; BGB § 1664
    Haftungsbeschränkung für Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht über ein am Straßenverkehr teilnehmendes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 277; BGB § 1664
    Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hinsichtlich der Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kind im Straßenverkehr - und die elterliche Aufsichtspflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern im Straßenverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreijährige von Moped verletzt - Mitverschulden der Eltern, die sie mit dem siebenjährigen Bruder weggehen ließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3043
  • NZV 2012, 443
  • VersR 2012, 1534
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08

    Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11
    Es wird daran festgehalten, dass § 1664 BGB auch anzuwenden ist, wenn ein Anspruch aus einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht hergeleitet wird und es um die Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr geht (Senatsurteil NZV 2008, 511).

    Sie ist auch dann anzuwenden, wenn der Anspruch aus einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht hergeleitet wird (Senatsurteil vom 11.08.2008 - 1 U 65/08 - = NZV 2008, 511; Palandt/Diederichsen, a. a. O. Rn. 3 ); dies zieht auch die Klägerin nicht in Zweifel.

    Die Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 BGB ist deshalb nur ausgeschlossen, wenn ein Elternteil selbst am Straßenverkehr teilnimmt und dabei das Kind verletzt (Senatsurteil vom 11.08.2008, a. a. O.).

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 79/08

    Haftungsmaßstab bei einem Unfall unter Ehegatten beim Wasserski

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11
    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt NJW 2009, 1875), wonach die - dieselbe Haftungserleichterung enthaltenden - Vorschriften der §§ 1359 und 708 BGB nicht anzuwenden sind, wenn die schädigende Handlung bei der Teilnahme am Straßenverkehr begangen wird, folgt nichts anderes.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 14 O 13/19

    Aufsichtspflicht gegenüber Kleinkind in elterlicher Wohnung

    Der Kläger hat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris) eine Haftungsquote der Beklagten von 30 % im Innenverhältnis der Gesamtschuldner für gerechtfertigt erachtet.

    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind innerhalb der

    Der Kläger hat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris) eine Haftungsquote der Beklagten von 30 % im Innenverhältnis der Gesamtschuldner für gerechtfertigt erachtet.

    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2014 - 18 WF 219/13

    Sonstige Familiensachen: Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche des

    Wenngleich § 1664 BGB nach seinem Wortlaut nur den Haftungsmaßstab für die elterliche Haftung bei der Schädigung des Kindes normiert, enthält die Vorschrift nach herrschender Meinung zugleich eine selbständige Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche eines Kindes gegen seine Eltern für den Fall einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer elterlichen Sorge (BGH vom 10.02.1988 - IVb ZR 111/86, juris Rn. 14; OLG Köln FamRZ 1997, 1351, juris Rn. 2; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 239, juris Rn. 62; OLG Karlsruhe NJW 2012, 3043, juris Rn. 25; Palandt/Götz, BGB, 73. Auflage 2014, § 1664 Rn. 1; MünchKomm/Huber, BGB, 6. Auflage 2012, § 1664 Rn. 1; Erman/Döll, BGB, 14. Auflage 2014, § 1664 Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 14 U 22/17

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines ländlichen Reitturniers

    Auf die - im Übrigen vom Landgericht zutreffend behandelte - Frage, ob bezüglich einer Aufsichtspflichtverletzung die Haftungsprivilegierung des § 1664 BGB grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. Becker, FamRZ 2018, 78; OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris), kommt es letztlich nicht an, wenn, wie hier, die Eltern in eigenen Angelegenheiten nicht weniger sorgfältig handeln, als es dem objektiven Sorgfaltsmaßstab entspricht.
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