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   OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02   

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OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.10.2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Auflösung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ; Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund Verschweigens gefahrerheblicher Umstände ; Verstoß gegen die Nachmeldeverpflichtung

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § ... 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 17; ; VVG § 20; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachmeldung gefahrerheblicher Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22 § 16 Abs. 1 S. 1; BGB § 123
    Arglistige Täuschung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen unterlassener Angaben über eine nach Abgabe des Versicherungsantrages eingetretene Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Eine arglistige Täuschung liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages in der billigenden Erkenntnis falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, der Versicherer könne dadurch getäuscht und bei seiner Entscheidung über die Annahme des Antrages beeinflusst werden (BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Für die arglistige Täuschung ist der Versicherer als Anfechtender beweispflichtig (BGH VersR 1984, 630; 1991, 1404).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Nach der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH VersR 2001, 1541, 1542) lässt sich, wenn - wie vorliegend unstreitig - der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dem Formular nicht beweisen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern er substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben.
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände;

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, die bei Fehlen eines deutlichen Hinweises auf die Pflicht zur Anzeige nach Antragstellung eingetretener Umstände von einem unverschuldeten Rechtsirrtum des Versicherungsnehmers ausgehen (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1996, 441, 442).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher

    Schließlich wurde die Therapie der Depression im März 2002 endgültig abgeschlossen, so dass die Erkrankung zum Antragszeitpunkt schon seit mehr als zwei Jahren als ausgeheilt anzusehen war (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 10.10.2002 - Az. 1 U 19/02 = OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06

    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2007 - 5 W 310/06

    Lebensversicherung: Anzeige eines unerklärlichen starken Gewichtsverlusts bei

    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sog. "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne Weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrages ausdrücklich über sie belehrt worden ist - wie dies im Streitfall unzweifelhaft erfolgt ist- oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustandes handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, aaO, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
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