Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06   

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https://dejure.org/2007,3803
OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinnahme von wahrheitsgemäßen und nachteiligen Aussagen durch den Betroffenen; Ausdehung des Beleidigungsbegriffes bis zur Überschreitung der Erfordernisse des Ehrschutzes

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über Gefängnisaufenthalt in einer TV-Sendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ksta.de (Pressebericht)

    "Der sitzt ja dauernd im Knast"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Günther Jauch durfte über René Weller "Der sitzt ja dauernd im Knast" sagen - Jauchs Aussage ist ein Werturteil - keine Persönlichkeitsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1316
  • afp 2007, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Eine solche Kritik kann unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur angenommen werden, wenn sie im Wesentlichen auf sachfremde Diffamierung und persönliche Herabsetzung noch jenseits polemischer und überspitzter Angriffe abzielt (BVerfGE 82, 272, 283 f.; 93, 266, 294).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Eine solche Kritik kann unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur angenommen werden, wenn sie im Wesentlichen auf sachfremde Diffamierung und persönliche Herabsetzung noch jenseits polemischer und überspitzter Angriffe abzielt (BVerfGE 82, 272, 283 f.; 93, 266, 294).
  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 2 O 172/06

    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung: Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 14. September 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 2 O 172/06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Die Kammer kann sich dabei unter Umständen auf die Rechtsprechung des BVerfG berufen, wonach der Beleidigungsbegriff nicht soweit ausgedehnt werden darf, dass er die Erfordernisse des Ehrenschutzes überschreitet (BVerfG, a. a. O., unter Verweis auf BVerfGE 71, 161, 181) oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr lässt (BVerfGE 43, 130, 139).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Wahre Aussagen müssen von dem Betroffenen in der Regel auch dann hingenommen werden, wenn sie ihm nachteilig sind (statt vieler BVerfGE 97, 391, 403).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Das Werturteil ist auch mit dem Sinngehalt, den der Kläger der Äußerung beimisst und der, da es sich nicht um eine vollkommen fern liegende Deutung handelt, dem Unterlassungsbegehren zugrunde zu legen ist (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.; NJW 2006, 3769, 3772 ff.), von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt (Art. 5 Abs. 1 GG).
  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Denn sie wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Das Werturteil ist auch mit dem Sinngehalt, den der Kläger der Äußerung beimisst und der, da es sich nicht um eine vollkommen fern liegende Deutung handelt, dem Unterlassungsbegehren zugrunde zu legen ist (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.; NJW 2006, 3769, 3772 ff.), von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt (Art. 5 Abs. 1 GG).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9161
OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 Abs 1 S 1 ZPO, § 422 ZPO, §§ 422 ff ZPO, § 423 ZPO
    Beweisaufnahmeverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von Urkunden durch den Gegner der beweispflichtigen Partei

  • Judicialis

    ZPO § 142 I 1

  • rechtsportal.de

    Zum Nachweis eines Verschuldens im Schadenersatzprozess - Vorlegung von Urkunden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gegner der beweispflichtigen Partei: Vorlegung von Urkunden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Last insbesondere Vorlegepflichtigkeit von Urkunden zum Beweis eines Verschuldens in der Ziviprozessordnung und im BGB; Veschuldensunabhängigkeit von Rückstauschäden im Rahmen des die Kanalbenutzung betreffendenöffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Diese genügte ihren Sorgfaltspflichten zum Schutz des vom Kläger teilweise besessenen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass sie sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (vgl. BGHZ 147, 45, 48; ähnlich BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Rückstauschäden sind nicht verschuldensunabhängig nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG zu ersetzen, vielmehr kommen insoweit nur - jeweils ein Verschulden voraussetzende - Ansprüche aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG und Ansprüche aus Pflichtverletzungen im Rahmen des die Kanalbenutzung betreffenden öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses in Betracht (vgl. BGH VersR 1999, 230 f. [juris-Rn. 4]).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Diese genügte ihren Sorgfaltspflichten zum Schutz des vom Kläger teilweise besessenen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass sie sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (vgl. BGHZ 147, 45, 48; ähnlich BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Die Neufassung der Vorschrift hat jedenfalls die in §§ 422 f. ZPO gezogenen Grenzen einer Vorlegungspflicht unberührt gelassen und nichts an dem bewährten Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts geändert, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH NJW 1990, 3151).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Dies bedarf keiner Entscheidung, ebenso wenig die Frage, ob diese Beweisangebote als solche "ins Blaue hinein" unbeachtlich oder deshalb beachtlich sind, weil der Kläger den Inhalt der Urkunden nicht kennen und es ihm nicht verwehrt werden kann, insoweit Vermutungen vorzutragen (vgl. hierzu etwa BGH NJW 1995, 2111, 2112).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    (1) Zu Unrecht beruft sich die Revisionserwiderung auf eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 1 U 19/06, juris Tz. 19) und im Schrifttum vertretene Auffassung (Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 142 Rdn. 20 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 142 Rdn. 6), nach welcher der nicht beweisbelasteten Partei die Vorlage einer in ihrem Besitz befindlichen Urkunde zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nicht von Amts wegen nach § 142 Abs. 1 ZPO, sondern nur unter den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen der §§ 422, 423 ZPO aufgegeben werden kann.
  • OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

    Der teilweise - bspw. vom OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 18.10.2006 ( 1 U 19/06 - [...]) - vertretenen Auffassung, dem Gegner der beweispflichtigen Partei dürfe nach § 142 Abs. 1 ZPO die Vorlegung von Urkunden nur unter den Voraussetzungen der §§ 422 ff. ZPO aufgegeben werden, hat der BGH mit überzeugenden Gründen eine Absage erteilt (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21596
OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.12.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Obliegenheiten des Bieters bei Unvollständigkeit und Unklarheit der Angaben zu den Bodenverhältnissen im Leistungsverzeichnis

  • rechtsportal.de

    Obliegenheiten des Bieters bei Unvollständigkeit und Unklarheit der Angaben zu den Bodenverhältnissen im Leistungsverzeichnis

  • ibr-online

    Unzureichendes Gutachten: Hinweispflicht des Bauunternehmers!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichendes Baugrundgutachten: Hinweispflicht des Bauunternehmers! (IBR 2009, 1278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 252
  • BauR 2009, 1599
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06
    Ein Bieter, der ein Angebot trotz erkannter oder erkennbarer unklarer oder lückenhafter Beschreibung der Baugrundverhältnisse abgibt, kann in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht enttäuscht werden (BGH, NJW-RR 1988, 785; NJW-RR 1987, 1306).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06
    Ein Bieter, der ein Angebot trotz erkannter oder erkennbarer unklarer oder lückenhafter Beschreibung der Baugrundverhältnisse abgibt, kann in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht enttäuscht werden (BGH, NJW-RR 1988, 785; NJW-RR 1987, 1306).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06
    Die gewillkürte Prozessstandschaft eines GbR-Gesellschafters wird durch die der GbR zuzuerkennende Parteifähigkeit nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1377 ).
  • LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21

    Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam!

    Ist ein Leistungsverzeichnis lückenhaft, so kann die nicht ausdrücklich darin aufgeführte Leistung etwa dann zum Vertragsinhalt werden, wenn die Lückenhaftigkeit für den Auftragnehmer erkennbar ist (OLG Rostock BauR 2009, 1599; OLG Dresden BauR 2000, 1341).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.02.2007 - 1 U 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75325
OLG Rostock, 09.02.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,75325)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.02.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,75325)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,75325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,75325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

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