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   OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02   

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https://dejure.org/2003,3172
OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02 (https://dejure.org/2003,3172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2003 - 1 U 190/02 (https://dejure.org/2003,3172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 1 U 190/02 (https://dejure.org/2003,3172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach strafbewehrter Unterlassungserklärung; Drittunterwerfung bei Kollusionsverdacht; Wegfall der Verfolgungsmöglichkeiten und Sanktionsmöglichkeiten; Berechtigtes Interesse für Drittunterwerfung; Zweifel an Ernsthaftigkeit des ...

  • Judicialis

    UklaG § 1; ; UklaG § 3; ; VVG § 172

  • haerting.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr für die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UKlaG § 1; VVG § 172 Abs. 2
    Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfungserklärung des Verwenders unwirksamer AGB bei fehlendem sachlichen Grund für Unterwerfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1430
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12

    Nachfragepflicht des Versenders bei Empfang einer unklaren Abbestellung einer

    Dabei ist einer unaufgeforderten oder auf andere Abmahnung hin abgegebenen Unterlassungserklärung grundsätzlich mit erheblichem Misstrauen zu begegnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876, OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430, 1431, Teplitzki, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 41, Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rdnr. 1.168 a, Büscher in Fezer, aaO, § 8 Rn 89).
  • LG Köln, 03.11.2010 - 26 O 57/10

    Unterlassungsanspruch bzgl. einer 40 % pauschalierte Rücktrittskosten

    Da das Unterlassungsgebot zeitlich vorbehaltlos greift, ist jede Neuverwendung oder Berufung auf die beanstandete Klausel untersagt, so dass eine Frist für eine Anpassung oder gar den Aufbrauch von Altformularen (abgesehen von gesondert gelagerten, hier nicht einschlägigen Sonderfällen; BGH GRUR 1990, 522; BGHZ 81, 222) nicht gewährt werden kann (vgl. OLG Fankfurt, NJW-RR 2003, 1430; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. 2009, § 1 UKlaG Rn. 49).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2012 - 4 U 30/12

    Ohne Kristallzucker - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit

    Schließlich ergibt sich die Klagebefugnis des Klägers auch aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, weil der Kläger - wie sich aus dem für ihn vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 17.07.2003 (1 U 190/02) ergibt -, in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagegesetzes eingetragen ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09

    Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in

    Dieser Schutzzweck würde unterlaufen, wenn auch nur für eine Übergangszeit der Gebrauch von Vordrucken gestattet würde, die derartige Klauseln enthalten (BGH NJW 1980, 2518 ff. = juris Rn 28; NJW 1982, 2311 ff. = juris Rn 29; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430 ff. = juris Rn 12; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 1 UKlaG Rn 8, Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 1 UKlaG Rn 12).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2010 - 4a O 160/10

    Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze

    Da den anderen Gläubigerin in diesem Fall keine Sanktionsmöglichkeiten zustehen, kommt es auf die Person und die Eigenschaften des Vetragsstrafegläubigers und dessen Beziehungen zum Schuldner an, insbesondere auf seine Bereitschaft und Eignung, die ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, so dass der Schuldner bei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen rechnen muss und deshalb keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungserklärung bestehen (Köhler/Bornkamm, UWG 28. Aufl.: § 12 Rn 1.168; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2003, 1430, 1431).

    Deshalb wird darauf abgestellt, ob für die Drittunterwerfung ein berechtigtes Interesse besteht (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2003, 1430, 1431).

    Unter Umständen mag ein berechtigtes Interesse des Schuldners, sich einem Dritten zu unterwerfen, dann zu bejahen sein, wenn er wegen desselben Vorwurfs eines Wettbewerbsverstoßes mit zahlreichen Abmahnungen und/oder Eilverfahren überzogen wird und er mit der Drittunterwerfung gegenüber einem seriösen Verband seiner Verpflichtung zu rechtlich einwandfreiem Verhalten nachkommt (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2003, 1430, 1431).

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Denn mangels eigener Abmahnung ist nicht zu erkennen, dass er - ungeachtet seiner Befähigung hierzu - ein konkretes Interesse daran habe, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterbinden und - folglich - bereit sei, das Verhalten des Schuldners zu überwachen und künftige Verstöße zu verfolgen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 1430; Bornkamm, a.a.O., Rn. 167 ff.).
  • OLG Köln, 26.10.2007 - 6 U 32/07

    "Lieferverträge über Flüssiggas" - AGB-Inhaltskontrolle

    Ein Wertungswiderspruch zu der Entscheidung des OLG Frankfurt in NJW-RR 2003, 1430 besteht schon deshalb nicht, weil vorliegend nicht wie in der dortigen Konstellation eine - zur Beseitigung einer Wiederholungsgefahr allenfalls ausnahmsweise geeignete - Drittunterwerfung in Rede steht, sondern eine rechtskräftige gerichtliche Unterlassungsverurteilung.
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

    Eine derartige Unterlassungserklärung kann nur unter strengen Voraussetzungen die Anforderungen an die Ernsthaftigkeit erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430; Senat, Urt. v. 2.7.2010 - 6 U 19/10 - Strömer/Grootz WRP 2008, 1148, 1150 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Im Berufungsverfahren hat der Senat durch Urteil vom 5. Mai 2003 - 1 U 190/02 - die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld bestätigt.
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

    Eine Drittunterwerfung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, wenn nach der Person des Dritten und seinen Beziehungen zum Schuldner ein Kollusionsverdacht nicht aufkommt und sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung die vertraglichen Sanktionen geltend machen wird (vgl. BGH, GRUR 1983, 186 [187] - Wiederholte Unterwerfung I; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2003, 1430 [1431]; OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610 [3611 f.]); bei Feststellung dieser Voraussetzungen im Einzelfall ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn der Dritte den Schuldner nicht abgemahnt hatte (Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.166 ff. [1.168 f.]).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15

    Unzulässigkeit von Aufbrauch- und Anpassungsfristen im Verfahren über

  • LG Cottbus, 24.06.2014 - 11 O 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung;

  • LG Bielefeld, 18.04.2008 - 17 O 66/08

    Drittunterwerfung bei Wettbewerbsverstößen auf eBay nicht möglich

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