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OLG Karlsruhe, 21.12.1992 - 1 U 199/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14; OBG NW § 39
Fehlerhafte Ampelschaltung ("feindliches Grün") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Enteignungsgleicher Eingriff; Ampel; Feindliches Grün; Haftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1402
- MDR 1993, 321
- NZV 1993, 187
- VersR 1993, 1542
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 9 U 23/12
Staatshaftung: Verkehrsunfall infolge "Feindlichem Grün" einer Ampelanlage; …
Denn das Grün einer Ampel bedeutet das Gebot: "Der Verkehr ist freigegeben." Dies ist rechtswidrig, wenn zur gleichen Zeit für den Querverkehr eine widersprechende Anordnung gilt (vgl. BGH, NJW 1987, 1945; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 1402;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 18 , Rdnr. 2). - LG Dresden, 18.08.2006 - 6 O 1536/04
Zu den Anforderungen an den Nachweis gleichzeitigen Grünlichts einer …
Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 21.12.1992 - AZ: 1 U 199/91 - NJW 1993, 1402) an, nach der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff (BGHZ 99, 249 - NJW 1987, 1945) auch dann Anwendung findet, wenn es an einer speziellen landesgesetzlich angeordneten Haftung für rechtswidriges Behördenhandeln, wie es ebenso in Baden-Württemberg als auch in Sachsen der Fall ist, fehlt.