Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.04.2001

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   OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00   

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https://dejure.org/2001,53294
OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,53294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,53294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,53294)
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 111/03

    Keine Nutzungsentschädigung bei längerem Zuwarten mit Fahrzeugreparatur oder

    Nach der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur begründet der Umstand, dass ein Geschädigter mehrere Monate zuwartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, eine von ihm zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 01.10.2001, - 1 U 206/00 - AG Leipzig, Urt. vom 24.06.2002, 49 C 1061/02; AG Frankfurt, Urt. vom 21.03.2002 29 C 801/01; AG Frankfurt ZfS 2002, 339; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 249 Rdn. 61; Notthoff, NZV 2003, 509 [514]; a. A. z. B. OLG Düsseldorf NZV 2003, 379, 380; LG Nürnberg-Fürth DAR 2000, 72; LG Oldenburg ZfS 1999, 288).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Kläger eine den gesamten Umständen nach völlig verfehlte Reaktion gezeigt hätte (Hentschel, a.a.O., Einl. Rn. 144; Senat, Urteil vom 22.01.2001, Az. 1 U 185/98; Urteil vom 01.10.2001, Az. 1 U 206/00).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 1 U 206/00   

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https://dejure.org/2001,12601
OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,12601)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,12601)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2001 - 1 U 206/00 (https://dejure.org/2001,12601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AhagB 87 § 9; AhagB 94
    Eintrittspflicht der Hagelversicherung bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 160/80

    Pflicht zur Verwendung neu gefaßter AVB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 1 U 206/00
    Der Vergleich zwischen AHagB 87 und AHagB 94 fÜhrt auch nicht dazu, dass der Beklagte gemäß den Erwägungen des BGH in seinem Urteil vom 23. September 1981 (NJW 1982, 926) - auf die sich der Kläger beruft - sich so behandeln lassen muss, als seien die AHagB 94 für 1999 Vertragsinhalt geworden.
  • OLG Frankfurt, 20.11.1996 - 7 U 275/95

    Verspätete Einreichung des Anbauverzeichnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 1 U 206/00
    Das Anbauverzeichnis hat somit eine den Vertragsinhalt gestaltende konstitutive Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1997, 535 ; BK/Dörner, VVG , § 108 Rdn. 3; Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG , 26. Aufl., § 108 Rdn. 4).
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