Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - I-1 U 210/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2964
OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Verfügbarkeit und Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges während einer angemessenen Reparaturzeit oder Wiederbeschaffungszeit als Vermögensschaden; Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht wegen Abwartens der Instandsetzung bis zur Besichtigung durch ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflichtVG § 3; ; BGB § 251; ; BGB § 254 Abs. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 251
    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung auch bei Eigenreparatur

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Denn zu berücksichtigen ist u.a. auch der Schadensermittlungszeitraum, der bis zur Erstellung des Sachverständigengutachtens vergeht (Senat, Urteil vom 25. April 2005, Az.: I-1 U 210/04 mit Hinweis auf Hillmann, ZfS 2001, 341, 344).
  • LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung

    Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157; VersR 2000, 336; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2002, 171; DAR 2006, 269).

    Die damit verbundenen Verzögerungen sind von dem Schädiger jedenfalls im üblichen zeitlichen Rahmen hinzunehmen (ebenso OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269; Brandenburgisches OLG, Schaden-Praxis 2007, 361; vgl. auch Kammurteil v. 7.6.2011 - 13 S 43/1107 = NJW 2011, 2444).

  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Dementsprechend ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer des Fahrzeugausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Düsseldorf DAR 2006, S. 269; SchadPrax 2002, S. 245).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht