Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01 - 49 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Streitigkeiten auf Grundlage eines internationalen Vertragshändlervertrages mit Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeit deutscher Gerichte bei vertraglich vereinbarter Zuständigkeit der Staatsgerichte und Bundesgerichte in den ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 293; ZPO § 39
Rechtswahl bei schuldrechtlichen Verträgen - rechtsportal.de
EGBGB Art. 27; ZPO §§ 293 539
Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterbliebener Ermittlungen über das auf einen Vertrag anzuwendende ausländische Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.02.2001 - 7II O 114/99
- OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01 - 49
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1209
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90
Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
Eine Verletzung dieser Ermittlungspflicht kann mit der Verfahrensrüge beanstandet werden (BGHZ 118, 151, 162).In welcher Weise sich das Tatgericht die notwendigen Erkenntnisse verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BGHZ 118, 151, 163).
Die Verletzung der Ermittlungspflicht des § 293 ZPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHZ 118, 151, 162; BGH NJW 1988, 648;… Münchener Kommentar/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 293 Rn. 67).
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 211/93
Ermittlung ausländischen Rechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
Es ist jedoch regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn es - wie hier - das Tatgericht überhaupt unterlässt, das für die Beurteilung des Falles maßgebende ausländische Recht zu ermitteln (BGH NJW 1995, 1032). - BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90
Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
Im Regelfall genügt der Tatrichter seiner aus § 293 ZPO folgenden Erforschungspflicht des ausländischen Rechts, wenn er das Gutachten eines mit den einschlägigen Fragen vertrauten wissenschaftlichen Instituts, z.B. des M-P-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, einholt und auf entsprechenden Antrag der Partei den Gutachter zur mündlichen Verhandlung lädt, damit dieser seine Ausführungen mündlich erläutern kann (BGH NJW 1991, 1418 f.). - BGH, 24.03.1987 - VI ZR 112/86
Rüge der Nichterfüllung ausländischen Rechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
Die Verletzung der Ermittlungspflicht des § 293 ZPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHZ 118, 151, 162; BGH NJW 1988, 648;… Münchener Kommentar/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 293 Rn. 67). - BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86
Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
Jedenfalls ist die Zuständigkeit des Landgerichts Saarbrücken gemäß § 39 ZPO, der auf die internationale Zuständigkeit entsprechend anwendbar ist, dadurch begründet worden, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, vor dem Landgericht mündlich verhandelt hat (BGH NJW 1987, 3181 f.).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18
(Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit …
Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 30.01.2001 - XI ZR 357/99, ZIP 2001, 675; Senat, Urteil vom 19.09.2001 - 4 U 215/01, NJW 2002, 1209; Senat, Urteil vom 16.01.2014, 4 U 429/12 - juris). - OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
Auslandsunfall: Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienst- bzw. …
Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1991, 1418, 1419; ZIP 2001, 675; SaarlOLG NJW 2002, 1209). - OLG Oldenburg, 20.12.2013 - 6 U 14/13
Auslegung einer nach dem Recht von Hongkong abgegebenen sogenannten "harten" …
Anzuwenden ist nicht nur das ausländische Gesetzesrecht, sondern das Recht, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet bzw. die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (…vgl. (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2002, 1209 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - I-1 U 215/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01
Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
Insgesamt genügt aber die von dem Zeugen K. bekundete Kontrolltätigkeit noch den diesbezüglich im Rahmen des § 831 Abs. 1 S. 2 BGB anzulegenden strengen Anforderungen (vgl. BGH NJW 2003, 288; OLG Düsseldorf, ZfS 2002, 523), auch wenn eine in der Rechtsprechung vielfach (generell) geforderte fortdauernde, planmäßige und unauffällige Überwachung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1403 f.; OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2000, 863, OLG Köln, ACE - Der Verkehrsjurist, 2001, 5 ff.) nicht durchgängig durchgeführt worden ist.Art und Ausmaß der Überwachung richten sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalles; neben der Gefährlichkeit der übertragenden Tätigkeit sind insbesondere zu berücksichtigen: die Persönlichkeit des Gehilfen, sein Alter, seine Vorbildung und Erfahrung und seine bisherige Bewährung im Verhältnis zu der von ihm zu erfüllenden Aufgabe; starre Regeln gibt es insoweit nicht (vgl. BGH NJW 2003, 288; Versicherungsrecht 1984, 67).
- OLG Karlsruhe, 29.01.1999 - 14 U 189/97
Begrenzte deliktische Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Omnibusses: Unfall …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
Insgesamt genügt aber die von dem Zeugen K. bekundete Kontrolltätigkeit noch den diesbezüglich im Rahmen des § 831 Abs. 1 S. 2 BGB anzulegenden strengen Anforderungen (vgl. BGH NJW 2003, 288; OLG Düsseldorf, ZfS 2002, 523), auch wenn eine in der Rechtsprechung vielfach (generell) geforderte fortdauernde, planmäßige und unauffällige Überwachung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1403 f.; OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2000, 863, OLG Köln, ACE - Der Verkehrsjurist, 2001, 5 ff.) nicht durchgängig durchgeführt worden ist. - OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01
Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
Insgesamt genügt aber die von dem Zeugen K. bekundete Kontrolltätigkeit noch den diesbezüglich im Rahmen des § 831 Abs. 1 S. 2 BGB anzulegenden strengen Anforderungen (vgl. BGH NJW 2003, 288; OLG Düsseldorf, ZfS 2002, 523), auch wenn eine in der Rechtsprechung vielfach (generell) geforderte fortdauernde, planmäßige und unauffällige Überwachung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1403 f.; OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2000, 863, OLG Köln, ACE - Der Verkehrsjurist, 2001, 5 ff.) nicht durchgängig durchgeführt worden ist. - OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
Insgesamt genügt aber die von dem Zeugen K. bekundete Kontrolltätigkeit noch den diesbezüglich im Rahmen des § 831 Abs. 1 S. 2 BGB anzulegenden strengen Anforderungen (vgl. BGH NJW 2003, 288; OLG Düsseldorf, ZfS 2002, 523), auch wenn eine in der Rechtsprechung vielfach (generell) geforderte fortdauernde, planmäßige und unauffällige Überwachung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1403 f.; OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2000, 863, OLG Köln, ACE - Der Verkehrsjurist, 2001, 5 ff.) nicht durchgängig durchgeführt worden ist. - BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
Den dem Geschäftsherrn obliegenden Beweis eines verkehrsgerechten Verhaltens des Beklagten zu 1. (vgl. BGHZ 24, 21) hat die Beklagte zu 2. nicht geführt, da - wie ausgeführt - nicht auszuschließen ist, dass dieser mit einer den Umständen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist.