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   OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20   

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https://dejure.org/2022,1512
OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20 (https://dejure.org/2022,1512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2022 - 1 U 220/20 (https://dejure.org/2022,1512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 1 U 220/20 (https://dejure.org/2022,1512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Aufopferungsentschädigung bei wegen überlanger Sicherheitskontrolle verpasstem Flug

  • RA Kotz

    Flugverspätung durch Sicherheitskontrollen: Entschädigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 839 BGB ; Art 34 GG
    Aufopferungsentschädigung bei verpasstem Flug

  • rechtsportal.de

    § 839 BGB ; Art 34 GG
    Ansprüche eines Fluggastes wegen überlanger Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Überlange Wartezeit - Schadensersatz wegen überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überlange Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle - und der verpasste Flug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bund haftet bei überlanger Wartezeit am Flughafen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung bei verpasstem Flug infolge überlanger Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Warteschlange an der Sicherheitskontrolle - Fluggäste hatten am Flughafen rechtzeitig eingecheckt: Entschädigung für verpassten Flug?

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Entschädigung vom Bund bei verpasstem Flug wegen zu langer Wartezeit an Sicherheitskontrolle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flug aufgrund der Sicherheitskontrolle verpasst? Klägern Entschädigung zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flug verpasst? Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund langer Wartezeiten am Flughafen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zu lange dauernde Sicherheitskontrolle am Flughafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überlange Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen: Fluggast kann bei verpasstem Flug Schadenersatz verlangen - Entschädigung bei verpasstem Flug infolge überlanger Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle trotz Ankunft am Flughafen gemäß den Empfehlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 701
  • NZV 2022, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Unmittelbarkeit in diesem Sinn erfordert, dass der Nachteil in einem inneren Zusammenhang mit der Maßnahme steht, dass sich also eine besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist, so dass sich der eingetretene Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt (BGHZ 100, 335, 337; 197, 43).

    Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BGH, U. v. 15.12.2016, Az. III ZR 387/14, zit. nach juris, Rdn. 25; BGHZ 197, 43).

  • BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17

    Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung: Versäumen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Der Betroffene darf nicht durch eigenes Verhalten, auch wenn dieses rechtlich erlaubt ist, einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert haben; sonst sind die Folgen regelmäßig seiner Sphäre zuzuordnen und stellen kein gleichheitswidriges Sonderopfer dar (BGH, Hinweisbeschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 -, Rdn. 13 mwNW).

    Der Senat hat in einem anderen Fall, in dem die Dauer der Kontrolle des Handgepäcks zur Versäumung des Flugs geführt hatte, angenommen, dass ein Fluggast, der nur 55 Minuten vor Abflug und höchstens 40 Minuten vor Abschluss des Boardings bei der Sicherheitskontrolle erscheint, verspätet ist und deshalb kein Sonderopfer erleidet (Senat, U. v. 19.1.2017 - Az. 1 U 139/15 ; vgl. dazu auch Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - III ZR 48/17).

  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80

    Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Auf den Ausgleich aller mit dem Eingriff zusammenhängenden Vermögenseinbußen im Sinne der Differenztheorie ist er nicht gerichtet (BGH NJW 1982, 1277; Staudinger-Wöstmann (2020), § 839 BGB Rdn. 480).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Der Senat hat in einem anderen Fall, in dem die Dauer der Kontrolle des Handgepäcks zur Versäumung des Flugs geführt hatte, angenommen, dass ein Fluggast, der nur 55 Minuten vor Abflug und höchstens 40 Minuten vor Abschluss des Boardings bei der Sicherheitskontrolle erscheint, verspätet ist und deshalb kein Sonderopfer erleidet (Senat, U. v. 19.1.2017 - Az. 1 U 139/15 ; vgl. dazu auch Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - III ZR 48/17).
  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BGH, U. v. 15.12.2016, Az. III ZR 387/14, zit. nach juris, Rdn. 25; BGHZ 197, 43).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
    Unmittelbarkeit in diesem Sinn erfordert, dass der Nachteil in einem inneren Zusammenhang mit der Maßnahme steht, dass sich also eine besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist, so dass sich der eingetretene Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt (BGHZ 100, 335, 337; 197, 43).
  • BGH, 08.12.2022 - III ZR 204/21

    Kein Schadensersatz für Flugpassagier wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPASS

    Alle diese Maßnahmen sind hoheitlicher Natur und können bei Verzögerungen im Betriebsablauf unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG (z.B. bei Organisationsmängeln) oder Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der öffentlich-rechtlichen Aufopferung beziehungsweise des enteignenden Eingriffs oder nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG auslösen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 8 ff, 18; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 23 ff und MDR 2022, 701 Rn. 13 ff).

    Darauf beruhen auch die allgemeinen Empfehlungen der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber, zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 11, 14; siehe auch OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 25 und MDR 2022, 701 Rn. 18 f; LG Bonn, BeckRS 2018, 26417 Rn. 19; LG Düsseldorf, BeckRS 2018, 19384 Rn. 21).

  • LG Köln, 25.04.2023 - 5 O 250/22

    Flughafen: Keine Haftung für lange Sicherheitskontrolle

    Das hierzu erforderliche Sonderopfer ist erst dann gegeben, wenn sich der Fluggast rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle einfindet und seinen Flug nicht lediglich deshalb versäumt, weil er entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In bzw. zur Sicherheitskontrolle erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2022 - 1 U 220/20 -, Tz. 18, juris).
  • AG München, 19.07.2023 - 158 C 1985/23

    Verspätetes Erreichen des Abflug-Gates wegen Verzögerung bei der

    Der Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.1.2022 - 1 U 220/20 führt in diesem Zusammenhang nicht weiter.
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