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   OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87   

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https://dejure.org/1988,7521
OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87 (https://dejure.org/1988,7521)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.1988 - 1 U 23/87 (https://dejure.org/1988,7521)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - 1 U 23/87 (https://dejure.org/1988,7521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 970
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87
    Dabei ist anerkannt, daß die Überzeugungsbildung des Tatrichters nicht unbedingt eine mathematisch lückenlose Gewißheit voraussetzt (BGH VersR 1978, 862).
  • OLG Hamm, 08.11.1984 - 27 U 401/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BGH VersR 1979, 281 und 514; Lüttkes/Mayer/Wagner Straßenverkehr § 3 PflVG Anm. (12) kann dieser Beweis auch nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder nachgewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem üblichen erfahrungsgemäßen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGH VersR 1978, 865; OLG Hamm VersR 1986, 280; OLG Frankfurt/M. VersR 1987, 756).
  • OLG Frankfurt, 25.02.1986 - 8 U 6/85

    Behauptung eines fingierten Verkehrsunfalls; Eigentümer des Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BGH VersR 1979, 281 und 514; Lüttkes/Mayer/Wagner Straßenverkehr § 3 PflVG Anm. (12) kann dieser Beweis auch nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder nachgewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem üblichen erfahrungsgemäßen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGH VersR 1978, 865; OLG Hamm VersR 1986, 280; OLG Frankfurt/M. VersR 1987, 756).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BGH VersR 1979, 281 und 514; Lüttkes/Mayer/Wagner Straßenverkehr § 3 PflVG Anm. (12) kann dieser Beweis auch nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder nachgewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem üblichen erfahrungsgemäßen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGH VersR 1978, 865; OLG Hamm VersR 1986, 280; OLG Frankfurt/M. VersR 1987, 756).
  • LG Erfurt, 21.06.2002 - 2 S 397/01

    Bestreiten mit Nichtwissen; Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann dieser Beweis auch nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder nachgewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem üblichen erfahrungsgemäßen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann, vgl. BGH VersR 1978, 865; OLG Frankfurt/M.VersR 1987, 756; OLG Zweibrücken VersR 1988, 971 [OLG Zweibrücken 29.01.1988 - 1 U 23/87] .
  • OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93

    Beweislastverteilung bei der Rückforderung des Versicherers für

    Weiterer gewichtiger Anhaltspunkt ist auch der Umstand, dass die geschädigten Fahrzeuge erst kurz vor dem Unfallereignis zugelassen worden sind (vgl. OLG Zweibrückern VersR 1988, 970 ).
  • LG Bonn, 24.02.2017 - 1 O 180/13

    Gesteller, Unfall, Indizien, Kompatibilität

    Für das Vorliegen eines sogenannten gestellten Unfalls spricht hier der Beweis des ersten Anscheins (vgl. auch zu den nachfolgenden Ausführungen: OLG Celle, Urteil vom 08.10.2015 - 5 U 175/14 = NZV 2016, 275f.; OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2014 - 4 U 59/13 = NJW-RR 2015, 22, 23; OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013 - 19 U 78/13 = BeckRS 2014, 09399 = FD-StrVR 2014, 358340; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.1988 - 1 U 23/87 = VersR 1988, 970, 971; Kaufmann in Geigel, aaO., 25. Kapitel Rd.10 - 13; Born NZV 1996, 257, 260ff.; Lemcke r+s 1993, 121, 123ff. jeweils m.w.N.).
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