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   OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - I-1 U 234/02   

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https://dejure.org/2003,22070
OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - I-1 U 234/02 (https://dejure.org/2003,22070)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2003 - I-1 U 234/02 (https://dejure.org/2003,22070)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - I-1 U 234/02 (https://dejure.org/2003,22070)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn anstatt des vorhandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 234/02
    Der von einem Kraftfahrer zum Radfahrer einzuhaltende Seitenabstand muss - unter Berücksichtigung dieses Bewegungsraumes - mindestens zusätzliche 1, 5 m betragen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 26; OLGR 1994, 175).

    Denn das Gebot zur Radwegbenutzung soll den Radfahrer nicht nur aufgrund seiner schlechteren Erkennbarkeit schützen, sondern allgemein der Entmischung des Radfahrverkehrs und des schnellen Motorfahrverkehrs dienen (vgl. OLG Hamm NZV 1995, 26).

  • OLG Hamm, 17.02.1993 - 20 U 279/92

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 234/02
    Wenn dies so war, musste er aber in Rechnung stellen, dass sich Herr M. durch eine Rückschau nach hinten orientieren würde, um die Möglichkeit des Linksabbiegens vorzubereiten und dass die Rückschaubewegung ein Ausschwenken des ohnehin nicht spurfesten Fahrrades bewirkte (so auch OLG Hamm, OLGR 1993, 164).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss OWi 69/92

    Straßenverkehrsrecht; Benutzungspflicht eines Radweges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 234/02
    Zutreffend ist, dass zuständlich unbenutzbare Radwege (tiefer Schnee, Eis, Löcher) von Radfahrern nicht in jedem Fall benutzt werden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 156/03
    Dazu zählen indes nicht die Aufwendungen für die Bewirtung bei einer Folgefeierlichkeit, wie etwa anlässlich eines 6-Wochenamtes (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2003, Az. 1 U 234/02 mit Hinweis auf LG Ulm VersR 1968, 183).
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