Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7779
OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Verletzung des Selbstbestimmungsrechts eines Patienten durch unterlassene Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einem Mehrfachtrümmerbruch des Oberarms

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB; § 611 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schadensersatz aus positiver Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages; Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten durch unterlassene Aufklärung über die ...

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schadensersatz aus positiver Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages; Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten durch unterlassene Aufklärung über die ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 253; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht des Arztes bei konservativer Therapie, die gegenüber einer operativen Behandlungsalternative erhebliche Nachteile und Risiken aufweist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Eine konservative Therapie, die gegenüber der operativen Behandlungsalternative erhebliche Nachteile und Risiken aufweist, bedarf für die Rechtmäßigkeit ihrer Durchführung der Einwilligung durch die zuvor entsprechend aufzuklärende Patientin (im Anschluss an BGH NJW 2005, 1718).

    Hat der Arzt eine ohne Vornahme der erforderlichen Selbstbestimmungaufklärung des Patienten eine riskantere und erheblich weniger Erfolg versprechende konservative Behandlungsmethode gewählt, deren Risiken sich dann verwirklicht haben, so betrifft die Frage, ob eine operative Behandlung im konkreten Fall zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den der Arzt die Beweislast trägt (im Anschluss an BGH NJW 2005, 1718, 1719).

    Es ist die Pflicht des behandelnden Arztes, den Patienten über die in seinem Fall bestehenden Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder wesentlich unterschiedlichen Erfolgsaussichten in Kenntnis zu setzen und ihm als Subjekt der Behandlung die Wahl zwischen den gleichermaßen medizinisch indizierten Behandlungsmethoden zu überlassen (BGH NJW 2005, 1718).

    Es geht dabei um die dem Patienten geschuldete Selbstbestimmungsaufklärung oder Risikoaufklärung (BGH NJW 2005, 1718. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. Laufs, in: Laufs-Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 3. Aufl., § 63 Rdnrn. 21ff.) und nicht um therapeutische (Verhaltens) Aufklärung (Sicherungsaufklärung).

    Hierauf waren die Parteien zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung nicht noch einmal hinzuweisen (§ 139 ZPO), nachdem am Schluss der Berufungsverhandlung der Senat nach vorläufiger Beratung darauf hingewiesen hat, dass eine Haftung entweder wegen grob fehlerhafter therapeutischer Beratung oder wegen fehlerhafter Aufklärung in Betracht komme, und der Senat nunmehr abschließend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1718) letztere Haftungsgrundlage bejaht.

    Nichts anders gilt, wenn man sich die Sicht der Beklagten zu eigen machte, wonach die konservative Behandlung eine von mehreren Möglichkeiten zur Behandlung des Bruchs gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2005, 1718).

    Sie haften daher für die aus dieser rechtswidrigen Behandlung entstandenen und entstehenden Folgen (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719).

    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).

    Die hier relevanten Rechtsfragen (insbesondere die Einwilligungsbedürftigkeit bei Entscheidung zwischen konservativer und operativer Therapie nach Knochenbrüchen, Beweislast bei Verletzung des Selbstbestimmungsrechts für die Kausalität des Schadens) sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH NJW 2005, 1718ff. mwNw).

    Außerdem war er unstreitig an der ambulanten Nachbehandlung der Klägerin beteiligt, bei der er persönlich die Möglichkeit gehabt hätte, nach entsprechender Rückfrage die gebotene Aufklärung nachzuholen bzw. nachholen zu lassen mit der Folge, dass die Klägerin - so informiert - zumindest hätte die Entscheidung treffen können, ob sie die konservative Therapie weiterhin fortsetzen (vgl. auch insoweit BGH NJW 2005, 1718ff.) oder sich zur Operation entschließen möchte.

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Gibt es indes mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH a.a.O.. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. NJW 1988, 765 = VersR 1988, 190 [191], jew. m.w. Nachw.).

    Es geht dabei um die dem Patienten geschuldete Selbstbestimmungsaufklärung oder Risikoaufklärung (BGH NJW 2005, 1718. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. Laufs, in: Laufs-Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 3. Aufl., § 63 Rdnrn. 21ff.) und nicht um therapeutische (Verhaltens) Aufklärung (Sicherungsaufklärung).

  • OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Ein solches Erfordernis ist auch nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1992, 975f.) zu entnehmen.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluss der Garantenstellung des Arztes (BGH a.a.O.. vgl. BGH VersR 1981, 456 [457]. NJW 1990, 2929 = VersR 1990, 1010 [1011]).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH NJW 2006, 1589, und zwar ausdrücklich entgegen OLG Braunschweig MDR 2004, 1185).
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80

    Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1990 - 8 U 110/89

    Sorgfalt bei Verwendung einer Außenseitermethode

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Zieht man ergänzend die deshalb eher vergleichbaren Fälle zu den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.12.1990 - 8 U 11089 - (VersR 1991, 1176: Fehlerhafte Oberarmbruchnagelung mit Lähmung des Nervus radialis, Gebrauchsfähigkeit des Armes und der Hand bleibend beeinträchtigt, Berufsunfähigkeit, Schmerzensgeld 55.000,00 DM = 27.500,00 EUR, kaufkraftschwundbereinigt heute 38.000,00 EUR) und vom 11.07.1991 - 8 U 2090 - (VersR 1992, 1096: Einsteifung des Schultergelenkes nach fehlerhafter Fortsetzung einer Cortisoninjektionstherapie, Arbeitsplatzverlust mit Frühverrentung als Folge, Schmerzensgeld 50.000,00 DM, kaufkraftschwundbereinigt heute 33.000,00 EUR ) heran, so ist, auch mit Rücksicht auf den bestehen bleibenden immateriellen Vorbehalt, ein Schmerzensgeld von 36.000,00 EUR angemessen und ausreichend, zumal eine Lähmung des Hauptnervs (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1991, 1176), die neben dem vollständigen Funktionsausfall auch zu Sensibilitätsausfällen führt, im vorliegenden Fall glücklicherweise nicht gegeben ist.
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 22/88

    Sorgfaltspflichten des Operateurs bei einer Gefäßoperation an einem Kleinkind

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 87/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 8 U 20/90

    Fortsetzung erfolgloser Cortisontherapie als Behandlungsfehler L

  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14434
OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2006,14434)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2006,14434)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 U 24/06 (Kart) (https://dejure.org/2006,14434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Taxigenossenschaft zur Auftragsvermittlung an Nichtmitglieder ; Folgen einer Betreibung einer zentralen Funkvermittlung für Beförderungsaufträge; Behinderungen anderer Taxiunternehmen im Wettbewerb; Bedeutung einer Unmöglichkeit der Einräumung der ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GWB § 20 Abs. 1 § 20 Abs. 2 § 33 Abs. 1 Satz 1
    Behinderung anderer Taxi-Unternehmen im Wettbewerb durch Verweigerung der Vermittlung von Beförderungsaufträgen über zentrale Funkvermittlung einer Taxigenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung einer Taxizentrale zur Annahme von Aufträgen für Nichtmitglieder

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Beherrscht eine Taxigenossenschaft den Markt für die Vermittlung von Beförderungsaufträgen an Taxifahrer, wie hier die Verfügungsbeklagte den entsprechenden Markt in H. , so kann allein diese genossenschaftliche Zweckbestimmung jedoch die Anwendung der kartellrechtlichen Bestimmungen nicht ausschließen (vgl. BGH, Beschluss v. 28. Juni 1977, KVR 2/77 "Autoruf-Genossenschaft" - WM 1977, 1257; BGH, Beschluss v. 18. November 1986, KVZ 1/86 - zitiert nach juris, dort Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1987 - U (Kart) 3/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Der einstweilige Zugang der Verfügungsklägerin zur Auftragsvermittlung durch die Verfügungsbeklagte belastet letztere im weitaus geringen Maße als eine endgültige Regelung (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss v. 1. September 1987, U (Kart) 3/87 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 30.03.2006 - U (K) 4148/05

    Zugang zu Telefonrufsäulensystem nur für Mitglieder einer Taxigenossenschaft -

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Selbst wenn jedoch eine entsprechende Satzungsbestimmung nicht existierte, dann verstieße der faktische Zwang zur Mitgliedschaft bei der Verfügungsbeklagten gegen die von Art. 9 Abs. 1 GG garantierte, als Wertsetzung auch im Zivilrecht zu berücksichtigende Grundfreiheit, einer Vereinigung fernzubleiben (s.g. negative Vereinigungsfreiheit, vgl. BVerfGE 50, 290; ebenso für den Zwang zur Mitgliedschaft in einer Taxigenossenschaft OLG München, Urteil v. 30. März 2006, U (K) 4148/05 - zitiert nach juris, Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1986 - KVZ 1/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Beherrscht eine Taxigenossenschaft den Markt für die Vermittlung von Beförderungsaufträgen an Taxifahrer, wie hier die Verfügungsbeklagte den entsprechenden Markt in H. , so kann allein diese genossenschaftliche Zweckbestimmung jedoch die Anwendung der kartellrechtlichen Bestimmungen nicht ausschließen (vgl. BGH, Beschluss v. 28. Juni 1977, KVR 2/77 "Autoruf-Genossenschaft" - WM 1977, 1257; BGH, Beschluss v. 18. November 1986, KVZ 1/86 - zitiert nach juris, dort Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 19.01.2006 - 7 O 2898/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, 7 O 2898/05, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 24/06
    Selbst wenn jedoch eine entsprechende Satzungsbestimmung nicht existierte, dann verstieße der faktische Zwang zur Mitgliedschaft bei der Verfügungsbeklagten gegen die von Art. 9 Abs. 1 GG garantierte, als Wertsetzung auch im Zivilrecht zu berücksichtigende Grundfreiheit, einer Vereinigung fernzubleiben (s.g. negative Vereinigungsfreiheit, vgl. BVerfGE 50, 290; ebenso für den Zwang zur Mitgliedschaft in einer Taxigenossenschaft OLG München, Urteil v. 30. März 2006, U (K) 4148/05 - zitiert nach juris, Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    2 Z 54/74">NJW 1975, 740; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 W 36/05, juris, Tenor; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 1 U 24/06 (Kart), juris, Tenor; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 226, 231 [juris Rn. 20 und 22]; OLG Köln, Beschluss vom 3. August 2011 - 16 W 1/11, juris, Tenor; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. November 2017 - 6 W 83/17, juris, Tenor; Zöller/Seibel aaO § 888 Rn. 8; Lackmann in Musielak/Voit aaO § 888 Rn. 10; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rn. 26; Rensen in Wieczorek/Schütze aaO § 888 Rn. 23; Schmidt in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle aaO § 888 Rn. 18b; Lugani in Prütting/Gehrlein aaO § 888 Rn. 40; Saenger/Kießling aaO § 888 Rn. 21; BeckOK.UWG/Tavanti/Scholz, 12. Edition [Stand 1. August 2021], § 12 Rn. 408; MünchKomm.AktG/Kubis, 4. Aufl., § 132 Rn. 54; Großkomm.AktG/Decher, 5. Aufl., § 132 Rn. 92; Lieder in Michalski/Heidinger/Leible/Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 13 Rn. 83; Vollkommer in Dierck/Morvilius/Vollkommer aaO 8. Kap. Rn. 69; Goebel/Goebel aaO § 13 Rn. 122; Peppersack in Hasselblatt/Sternal aaO M II 1 Anm. 3; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard aaO § 71 Rn. 39; Baur/Stürner/Bruns aaO Rn. 40.18; Jauernig/Berger aaO § 27 Rn. 21; Blomeyer aaO § 93 III 3; Scholz in Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, Rn. 1326; Schilken aaO S. 1250 bis 1255; Schall/Wiegand, DGVZ 2011, 193, 197; aA OLG Braunschweig, JurBüro 1976, 967; Bartels in Stein/Jonas aaO § 888 Rn. 40; Walker/Koranyi in Schuschke/Walker/Kessen/Thole aaO § 888 ZPO Rn. 36; Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich aaO § 888 ZPO Rn. 35; Bruns/Peters aaO § 44 III 1 aE; Schoenthal aaO S. 53 bis 60; Dietrich aaO S. 192 bis 194; Kring, NVwZ 2019, 23, 27).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Auskunftspflichtigen im Verfahren auf

    2 Z 54/74">NJW 1975, 740; OLG Stuttgart 26.7.2005 - 5 W 36/05, BeckRS 2005, 10529 (Tenor); OLG Naumburg 11.7.2006 - 1 U 24/06, BeckRS 2006, 12558(Kart) (Tenor); OLG Düsseldorf InstGE 13, 226, 231; OLG Köln 3.8.2011 - 16 W 1/11, BeckRS 2013, 17874 (Tenor); OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2018, 222 (Tenor); Zöller/Seibel ZPO § 888 Rn. 8; Musielak/Voit/Lackmann ZPO § 888 Rn. 10; MüKoZPO/Gruber ZPO § 888 Rn. 26; Wieczorek/Schütze/Rensen ZPO § 888 Rn. 23; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 888 Rn. 18 b; Prütting/Gehrlein/Lugani ZPO § 888 Rn. 40; Saenger/Kießling ZPO § 888 Rn. 21; BeckOK UWG/Tavanti/Scholz, 12. Ed. 1.8.2021, UWG § 12 Rn. 408; MüKoAktG/Kubis, 4. Aufl., AktG § 132 Rn. 54; GroßkommAktG/Decher, 5. Aufl., AktG § 132 Rn. 92; Michalski/Heidinger/Leible/Schmidt/Lieder GmbHG, 3. Aufl., § 13 Rn. 83; Dierck/Morvilius/Vollkommer ZwangsVollstrR-HdB, 8. Kap. Rn. 69; Goebel/Goebel Anwalt-Formulare Zwangsvollstreckung, § 13 Rn. 122; BeckFormB ZV/Peppersack, M II 1 Anm. 3; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard ZVR § 71 Rn. 39; Baur/Stürner/Bruns ZwangsVollstrR Rn. 40.18; Jauernig/Berger ZwangsVollstrR InsR § 27 Rn. 21; Blomeyer ZivilProzR VollstrVerf § 93 III 3; Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti WettbProzR/Scholz Rn. 1326; Schilken FS Huber, S. 1245 (1250-1255); Schall/Wiegand DGVZ 2011, 193 (197); aA OLG Braunschweig JurBüro 1976, 967; Stein/Jonas/Bartels ZPO § 888 Rn. 40; Schuschke/Walker/Kessen/TholeWalker/Koranyi ZPO § 888 Rn. 36; Bendtsen/Kindl/Meller-Hannich ZPO § 888 Rn. 35; Bruns/Peters ZwangsVollstrR § 44 III 1 aE; Schoenthal Die Stellung gesetzlicher Vertreter des Schuldners im Verfahren nach den §§ 888, 890 ZPO, S. 53-60; Dietrich Die Individualvollstreckung, S. 192-194; Kring NVwZ 2019, 23 (27)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16201
OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 Abs. 1 BGB
    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    500 000 Euro Schmerzensgeld für schwerst hirngeschädigt geborenes Kind

  • gesr.de PDF

    Schmerzensgeld bei Maximalschädigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Denn ist bei der Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (BGH VersR 1991, 788 [BGH 21.02.1991 - III ZR 204/89] unter IV.1. b) m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

    cc.) Ebenso hat auch das OLG Celle in seiner Entscheidung vom 22.10.2007 (Az. 1 U 24/06 , juris) entschieden.
  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.; OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6; OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.
  • OLG Bamberg, 17.02.2020 - 4 U 84/19

    Arzthaftung, grober Befunderhebungsfehler, unterlassene Abklärung einer

    Hinreichend wahrscheinlich ist ein Befundergebnis dann, wenn es im Falle der Erhebung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten gewesen wäre (OLG Celle, Urt. V. 22.10.2007, 1 U 24/06, Rn. 51, 52; Martis/Winkhart, a.a.O., U 57).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 15 U 189/13

    Arzthaftung: Gabe von Oxytocin und unterlassene Wehenaufzeichnung bei Geburt

    In dieser Höhe entspricht das Schmerzensgeld in Fällen schwerster Gesundheitsbeeinträchtigungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (neben den vom Landgericht zitierten Urteilen vgl. auch OLG Celle VersR 2009 - 500 [OLG Celle 22.10.2007 - 1 U 24/06] ; 500.000 EUR; KG GesR 2005, 499 - 500.000 EUR; OLGR Hamm 2002, 234 - 1.000.000 DM ; OLG Hamm, 3 U 122/02 - 500.000 EUR).
  • LG Aachen, 10.01.2018 - 11 O 314/14

    Schadensersatzanspruch und Zahlungsanspruch eines Kindes auf Schmerzensgeld wegen

    Schmerzensgelder von jeweils 500.000 Euro haben auch das OLG Celle (Urteil v. 22.10.2007 - 1 U 24/06, VersR 2009, 500) und das OLG Stuttgart (Urteil vom 09.09.2008 - 1 U 152/07, VersR 2009, 80) schwerst hirngeschädigt geborenen Kindern zuerkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 23.03.2006 - 1 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41940
OLG Braunschweig, 23.03.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,41940)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,41940)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,41940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,41940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.04.2006 - 1 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,53939
OLG Stuttgart, 03.04.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,53939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,53939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,53939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,53939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2006 - 1 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,90111
OLG Koblenz, 20.12.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,90111)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,90111)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2006,90111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,90111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht