Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - I-1 U 243/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,97465
OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - I-1 U 243/10 (https://dejure.org/2012,97465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2012 - I-1 U 243/10 (https://dejure.org/2012,97465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - I-1 U 243/10 (https://dejure.org/2012,97465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,97465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1979 - 2 Ss OWi 459/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Auch muss ein vorfahrtberechtigter Linksabbieger im Zuge des Abbiegens in die rechte Fahrbahnseite der sodann zu befahrenden Straße einfahren und darf dabei nicht die linke Fahrlinie dieser Straße schneiden (OLG Düsseldorf VRS 58, 269, OLG Hamm, OLGR 1992, 217; vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 8 Rdnr. 28, 47).

    In der Verlängerung verengt sich sodann die Bruchstraße wieder auf ca. 4 m. Bei dieser Straßengestaltung ist der Beklagte zu 1. nicht einem Linksabbieger gleichzustellen, der in Vollziehung des Abbiegevorgangs bei der Einfahrt in die links gelegene Straße nur die rechte Fahrbahnhälfte benutzen darf (vgl. bereits oben OLG Düsseldorf VRS 58, 269, OLG Hamm, OLGR 1992, 217; vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 8 Rdnr. 28, 47).

  • OLG Stuttgart, 16.11.1993 - 10 U 13/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Er dient lediglich als Hilfsmittel, um dem Wartepflichtigen bei einer unübersichtlichen Kreuzung das vorsichtige Hineintasten in die Kreuzung zu erleichtern, bis er die erforderliche Übersicht hat, (OLG Stuttgart, VersR 1995, 677, LG Darmstadt, VersR 1976, 397; Zieres in Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, 27. Kapitel Rdnr. 248).
  • LG Darmstadt, 09.05.1975 - 13 O 240/74

    Amtspflichtverletzung durch fehlerhafte Einstellung eines Verkehrsspiegels;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Er dient lediglich als Hilfsmittel, um dem Wartepflichtigen bei einer unübersichtlichen Kreuzung das vorsichtige Hineintasten in die Kreuzung zu erleichtern, bis er die erforderliche Übersicht hat, (OLG Stuttgart, VersR 1995, 677, LG Darmstadt, VersR 1976, 397; Zieres in Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, 27. Kapitel Rdnr. 248).
  • BGH, 07.01.1966 - VI ZR 164/64

    Verlust des Vorfahrtsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Da - wie bereits ausgeführt - das Vorfahrtsrecht eines etwaig von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers die ganze Straßenbreite erfasst, muss der Wartepflichtige auch mit Verstößen eines Bevorrechtigten rechnen (BGH VersR 1966, 294; 64, 1195).
  • BGH, 18.09.1964 - VI ZR 132/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem in Gegenrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Da - wie bereits ausgeführt - das Vorfahrtsrecht eines etwaig von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers die ganze Straßenbreite erfasst, muss der Wartepflichtige auch mit Verstößen eines Bevorrechtigten rechnen (BGH VersR 1966, 294; 64, 1195).
  • KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Es geht auch nicht verloren, wenn der Vorfahrtberechtigte gegen das für die bevorrechtigte Straße geltende Rechtsfahrgebot verstößt und die linke Fahrbahn benutzt; (Senat, Urteil vom 12.10.2005. I-1 U 103/05;  KG Berlin, MDR 2010, 805).
  • OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Bei Unübersichtlichkeit der Verkehrslage oder örtlichen Verhältnisse kann zudem ein konkreter Anlass für den Vorfahrtberechtigten gegeben sein, mit einem Vorfahrtverstoß zu rechnen (OLG Celle, VersR 1976, 345).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Dies kann ein zentimeterweises Vorrollen, mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten, bedeuten (BGH NJW 1985, 2757).
  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Ein schuldhaft verkehrswidriges Verhalten kann dem Vorfahrtberechtigten etwa dann angelastet werden, wenn er sein Vorfahrtrecht erzwingt (Thüringisches OLG Jena Urteil vom 9. Mai 2000 - 5 U 1346/99 - DAR 2000, 570).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 103/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10
    Es geht auch nicht verloren, wenn der Vorfahrtberechtigte gegen das für die bevorrechtigte Straße geltende Rechtsfahrgebot verstößt und die linke Fahrbahn benutzt; (Senat, Urteil vom 12.10.2005. I-1 U 103/05;  KG Berlin, MDR 2010, 805).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht