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   OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - I-1 U 244/09   

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https://dejure.org/2010,8676
OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - I-1 U 244/09 (https://dejure.org/2010,8676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2010 - I-1 U 244/09 (https://dejure.org/2010,8676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - I-1 U 244/09 (https://dejure.org/2010,8676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haushaltsführungsschaden

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1152
  • NZV 2011, 305
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Im Übrigen ist es zwar zutreffend, dass zur Bestimmtheit des Klageantrages gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der Kläger wenigstens die ungefähre Größenordnung des Schmerzensgeldanspruches angeben muss (BGH NJW 92, 311; 96, 2425; NJW-RR 04, 102).

    Es besteht jedoch - soweit die Bemessung, wie hier, in das Ermessen des Gerichts gestellt worden ist - keine Bindung des Gerichts an diesen "Mindestbetrag"; der Betrag darf vielmehr um ein Vielfaches überschritten werden (BGH NJW 96, 2425; 02, 3769; OLG Köln NJW-RR 02, 962).

  • OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 101/06

    Konkrete Behinderung des Verletzten bei der Ausführung einzelner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Maßstab für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung der Klägerin (OLG Celle, 14 U 101/06, Urteil vom 17.01.2007; KG NZV 2007, 43; OLG Hamm NZV 2002, 571), d.h. in welchem Umfang die Klägerin bei der Ausübung der von ihr übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist.

    Der Senat hält die Orientierung am Arbeitszeitbedarf anstelle des Arbeitszeitaufwandes (Tabelle 8) hier für zutreffend (vgl. auch OLG Celle, 14 U 101/06, Urteil vom 17.01.2007).

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Im Übrigen ist es zwar zutreffend, dass zur Bestimmtheit des Klageantrages gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der Kläger wenigstens die ungefähre Größenordnung des Schmerzensgeldanspruches angeben muss (BGH NJW 92, 311; 96, 2425; NJW-RR 04, 102).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Dies insbesondere im Hinblick auf die Kürze der Arbeitslosigkeit (vgl. hierzu auch BGH NZV 1995, 183; 1997, 222).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77

    Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Denn die von dem Sachverständigen festgestellte - prozentuale - Minderung der Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt belegt nicht zwangsläufig einen entsprechenden finanziellen Nachteil (BGH VersR 1978, 1170).
  • KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Abzustellen ist daher auf Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere zur Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, den in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen (Operationen, Krankenhausaufenthalte), dem voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf, den zu befürchtenden Dauerschäden, den Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten (BGH VersR 1955, 615; KG NZV 2002, 34).
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00

    Chirotherapeutische Behandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Maßstab für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung der Klägerin (OLG Celle, 14 U 101/06, Urteil vom 17.01.2007; KG NZV 2007, 43; OLG Hamm NZV 2002, 571), d.h. in welchem Umfang die Klägerin bei der Ausübung der von ihr übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Abzustellen ist daher auf Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere zur Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, den in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen (Operationen, Krankenhausaufenthalte), dem voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf, den zu befürchtenden Dauerschäden, den Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten (BGH VersR 1955, 615; KG NZV 2002, 34).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH VersR 2006, 710).
  • LG Tübingen, 14.11.1991 - 2 O 545/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09
    Diesen schätzt der Senat gemäß § 287 ZPO auf weitere 5 % des Nettoeinkommens (vgl. hierzu auch OLG Celle SP 2006, 96; OLG Naumburg, SP 1999, 90; LG Tübingen ZfS 1992, 82), so dass der auf den errechneten Durchschnittsverdienst von 392, 30 EUR zu machende Abschlag 20 % beträgt.
  • OLG Naumburg, 23.09.1998 - 12 U 31/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 130/00

    Höheres Schmerzensgeld bei verzögerlichem Regulierungsverhalten;

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 78/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Schmerzensgeldklage

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • KG, 04.05.2006 - 12 U 42/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenes Schmerzensgeld für erstgradige,

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