Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/2000, 1 U 25/00   

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https://dejure.org/2001,3449
OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/2000, 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,3449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2001 - 1 U 25/2000, 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,3449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2001 - 1 U 25/2000, 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,3449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtspflichtverletzung eines Richters bei objektiv unrichtiger Rechtsanwendung ; Erhaltung der verjährungshemmenden Wirkung des Prozesskostenhilfegesuchs ; Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis auf den Ablauf von gesetzlichen Fristen ; Abweichung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1, § 675, § 276
    Amtshaftung des Gerichts wegen unrichtiger Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren; Umfang der Aufklärungspflichten des Rechtsanwalts

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 4 O 213/98
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/2000, 1 U 25/00

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3270
  • NVwZ 2001, 1324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Ein Rechtsanwalt muß zur Sicherung eventueller Ansprüche des Mandanten Verjährungsfristen feststellen und den Auftraggeber über deren Ablauf rechtzeitig aufklären (BGH NJW 1994, 2822, 2823; NJW 1992, 820; Zugehör/Sieg, Handbuch der Anwaltshaftung, S. 320, 321; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., BGB, § 276, Rn. 39 m.w.N.).

    Eine Aufklärung und Belehrung der Partei ist nur dann entbehrlich, wenn der Rechtsanwalt mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Partei die Rechtslage bekannt ist (BGH NJW 1992, 820; Zugehör/Sieg a.a.O., S. 301 m.w.N.).

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Zur Erfüllung dieser Pflicht war von Rechtsanwalt H zu beachten, dass der Prozesskostenhilfeantrag für die Klage auf Zahlung des Pflichtteilsanspruches nur wenige Tage vor Ablauf der für diesen Anspruch geltenden Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht worden war und dass nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die verjährungshemmende Wirkung des Prozesskostenhilfegesuchs nur dann erhalten blieb, wenn binnen einer Frist von höchstens zwei Wochen nach dessen Ablehnung durch das erstinstanzliche Gericht hiergegen Beschwerde eingelegt wird (BGH NJW-RR 1991, 573; BGHZ 98, 295, 301).

    Sie beträgt höchstens zwei Wochen (BGH NJW-RR 1991, 573, 574; NJW 1987, 225).

  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64

    Ausstattungsversprechen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Maßgeblich für die Qualifizierung der Zuwendung als Ausstattung im Sinne des § 1624 BGB ist allein der entsprechende Ausstattungszweck (BGHZ 44, 91).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Ein Rechtsanwalt muß zur Sicherung eventueller Ansprüche des Mandanten Verjährungsfristen feststellen und den Auftraggeber über deren Ablauf rechtzeitig aufklären (BGH NJW 1994, 2822, 2823; NJW 1992, 820; Zugehör/Sieg, Handbuch der Anwaltshaftung, S. 320, 321; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., BGB, § 276, Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Prozesskostenhilfe darf nicht versagt werden, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechts- und Tatfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 413; BGH NJW 1998, 82).
  • BGH, 26.04.1990 - III ZR 182/89

    Amtshaftung eines Richters wegen unzulässige Verhängung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Diese Einschränkung erfordert der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (BGH NJW-RR 1992, 919; BGH, DAT-Zivil, Beschluß vom 26. April 1990 -- III ZR 182/92 [richtig: III ZR 182/89 - d. Red.] ).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Diese Einschränkung erfordert der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (BGH NJW-RR 1992, 919; BGH, DAT-Zivil, Beschluß vom 26. April 1990 -- III ZR 182/92 [richtig: III ZR 182/89 - d. Red.] ).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Zur Erfüllung dieser Pflicht war von Rechtsanwalt H zu beachten, dass der Prozesskostenhilfeantrag für die Klage auf Zahlung des Pflichtteilsanspruches nur wenige Tage vor Ablauf der für diesen Anspruch geltenden Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht worden war und dass nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die verjährungshemmende Wirkung des Prozesskostenhilfegesuchs nur dann erhalten blieb, wenn binnen einer Frist von höchstens zwei Wochen nach dessen Ablehnung durch das erstinstanzliche Gericht hiergegen Beschwerde eingelegt wird (BGH NJW-RR 1991, 573; BGHZ 98, 295, 301).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00
    Prozesskostenhilfe darf nicht versagt werden, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechts- und Tatfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 413; BGH NJW 1998, 82).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

    Soweit in solchen Fällen im Amtshaftungsprozess darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, kann dem Richter in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.07.2003 - III ZR 326/02 -, NJW 2003, 3052, 3053 m. w. N.); inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2003 - III ZR 326/02 -, NJW 2003, 3052, 3053; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2001 - 1 U 25/00 -, NJW 2001, 3270, 3271).
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Soweit in solchen Fällen im Amtshaftungsprozeß darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, kann dem Richter in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden (Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91 = BGHR BGB § 839 Abs. 2 Richter 1 m.w.N.); inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (OLG Frankfurt NJW 2001, 3270; Staudinger/Wurm Rn. 316).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Unter den genannten Umständen - insbesondere wegen der von den Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI abweichenden quantitativen Leistungsbeurteilung der Frau Dr. S. - war das Ermessen des LSG aber darauf reduziert, entweder das Erscheinen der Frau Dr. S. zum Termin zur mündlichen Verhandlung anzuordnen (vgl BGH MDR 2003, 168 mwN; BGH NJW 2001, 3270 zur "Beseitigung von Unklarheiten"; vgl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 64. Aufl 2006, RdNr 10 zu § 411), oder aber die Sachverständige erneut schriftlich zu befragen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 4 U 204/06

    Amtshaftung des Insolvenzgerichts: Fehlerhafte Auswahl und unterbliebene

    Auch dann, wenn - wie hier - § 839 Abs. 2 BGB (Richterspruchprivileg) nicht einschlägig ist (dazu etwa Graeber, a.a.O., Rn. 136; Smid, a.a.O., § 56 Rn. 22), kommt eine Amtspflichtverletzung wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich nur bei besonders groben Verstößen (dazu etwa BGH NJW 2003, 3052; OLG Frankfurt, NJW 2001, 3270; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 839 Rn. 53; Staudinger/Wurm, BGB, 2002, § 839 Rn. 639; Tremml/Karger, Der Amthaftungsprozess, 2. Aufl., Rn. 934 ff.; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2004, Rn. 635), bzw. nur bei unvertretbaren Entscheidungen (so BGH NJOZ 2005, 3987, 3989 f.; NJW 2007, 224, 226) in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 1 W 69/04

    Amtshaftung wegen Fehlern des Zwangsversteigerungsverfahrens: Unrichtige

    Da der Rechtspfleger, der im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens richterliche Aufgaben wahrnimmt und dabei gemäß § 9 RpflG sachlich unabhängig ist, besteht eine Haftung ebenso wie bei richterlicher Tätigkeit außerhalb des "Spruchrichterprivilegs" nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl. 2005, § 839 Rn. 53; BGH, Urt. v. 03.07.2003 - III ZR 326/02, BGHZ 155, 306 unter 2.a. der Gründe; Senat, NJW 2001, 3270).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen

    Aber auch bei richterlichen Entscheidungen außerhalb des Richterspruchprivilegs kommt im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine Amtshaftung nur bei besonders groben Verstößen, d.h. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Unvertretbarkeit der richterlichen Rechtsansicht, in Betracht (BGH, Urt. v. 03.07.2003, a.a.O., juris Rn. 2; Urt. v. 05.10.2006, NJW 2007, 224 [juris Rn. 19]; Urt. v. 04.11.2010, NJW 2011, 1072 [juris Rn. 14]; Senat, Urt. v. 29.03.2001, NJW 2001, 3270 [juris Rn. 7]; Beschl. v. 28.01.2011, NVwZ-RR 2011, 668 [juris Rn. 16]; Staudinger-Wöstmann, BGB, 2013, § 839 Rn. 313).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    16 D. Aber auch bei richterlichen Entscheidungen, auf welche § 839 Abs. 2 BGB danach keine Anwendung findet, kommt im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine Amtshaftung nur bei besonders groben Verstößen, d.h. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Unvertretbarkeit der richterlichen Rechtsansicht, in Betracht (BGH, Urt. v. 03.07.2003, BGHZ 155, 306 [juris Rn. 2 unter 2.a]; Urt. v. 05.10.2006, NJW 2007, 224 [juris Rn. 19]; Senat, Urt. v. 29.03.2001, NJW 2001, 3270 [juris Rn. 7]; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 313).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01

    Amtspflichtverletzung und Richterprivileg: Nichtaufnahme eines Antrags in

    Im Bereich richterlicher Tätigkeit außerhalb des Richterprivilegs ist eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (BGH NJW-RR 1992, 919 m.w.N.; OLG Frankfurt, NJW 2001, 3270, 3271 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 05.05.2004 - 14 O 410/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Unterlassung der Geltendmachung

    (Urteil des BGH v. 3.7.2003 -- III ZR 326/02 --, FamRZ 2003, 1541 = NJW 2003, 3052 f.; Beschluss des BGH v. 19.12.1991 -- III ZR 9/91 --, NJW-RR 1992, 919 £; Urteil des BGH v. 6.10.1994 -- III ZR 134/93 --, FamRZ 1995, 151 = NJW-RR 1995, 248 f.; Urteil des OLG Frankfurt, NJW 2001, 3270).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.02.2001 - 1 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5256
OLG Schleswig, 23.02.2001 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,5256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2001 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,5256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2001,5256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1018
  • AnwBl 2001, 365
  • NZG 2001, 658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2001 - 1 U 25/00
    Bejaht man eine solche Sittenwidrigkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Wettbewerbsverboten (BGH NJW 2000, 2584 f. m.w.N.), nach der Wettbewerbsverbote von über zwei Jahren gegen die guten Sitten verstoßen, so führt das zeitliche Übermaß wiederum in Anknüpfung an die genannte Rechtsprechung nicht zur Unwirksamkeit von § 18 Abs. 2 Sozietätsvertrag, sondern die Zeitspanne von drei Jahren ist lediglich im Wege geltungserhaltener Reduktion der Klausel auf das tolerable Maß von zwei Jahren zu kürzen.
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78

    Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2001 - 1 U 25/00
    Für die Kündigung einer Anwaltssozietät hat der Bundesgerichtshof trotz Abfindungsausschlusses ein erhebliches Missverhältnis verneint, wenn der durch Kündigung ausscheidende Rechtsanwalt das Recht hat, anteilig Mandate mitzunehmen und damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten (BGH WM 79, 1064).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5547
OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5547)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2000 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5547)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 1 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 326; ... ; BGB § 325; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 631 ff.; ; BGB § 361; ; BGB § 325 Abs. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 812; ; BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 3; ; BGB § 324 Abs. 1; ; LuftVG § 21 Abs. 2; ; LuftVG § 21 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 S. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung eines Luftfrachtführers bei Beförderungsverweigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Bei Verletzung sog. Kardinalpflichten, zu denen im Vertragsverhältnis zwischen den Parteien die Beförderungspflicht der Beklagten gehört, kann die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nicht formularmäßig ausgeschlossen werden (vgl. BGHZ 93, 48; BGH NJW 93, 335).
  • OLG Hamburg, 05.12.1990 - 4 U 92/90
    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Dies ergibt sich aus § 324 Abs. 1 BGB, wonach der Gläubiger nicht nur ein Verschulden im Sinne des § 276 BGB, sondern auch solche Umstände zu vertreten hat, die nach der vertraglichen Risikoverteilung in seine Sphäre fallen (vgl. nur BGH NJW 80, 700; OLG Hamburg, NJW-RR 91, 658; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 2; MünchKomm-Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 324 Rdnr. 7 ff.; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl., vor § 323 Rdnr. 114).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Nach dem für AGB geltenden Grundsatz der objektiven, an den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden ausgerichteten Auslegung (vgl. BGH NJW 92, 2629; NJW-RR 96, 857) erfasst die Klausel auch Maßnahmen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96

    Person des Versicherten der Versicherung für grenzüberschreitende Transporte

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Als allgemeine Lösung des in vergleichbaren Fällen stets wiederkehrenden Interessenkonflikts (vgl. dazu BGH NJW 99, 1711, 1714) erschiene sie offensichtlich unangemessen.
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92

    Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Nach dem für AGB geltenden Grundsatz der objektiven, an den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden ausgerichteten Auslegung (vgl. BGH NJW 92, 2629; NJW-RR 96, 857) erfasst die Klausel auch Maßnahmen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot.
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00
    Schadensersatz aus § 326 Abs. 1 BGB kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Landgerichts schon aus Rechtsgründen nicht verlangen: Der zwischen den Parteien geschlossene Luftbeförderungsvertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, denn das Erreichen des Zielortes Tel Aviv war wesentlicher Inhalt des Vertrages (vgl. BGHZ 62, 71; Führich, Reiserecht, 3. Aufl., Rdnr. 747, 755).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf - 1 U 25/00   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,99673
OLG Düsseldorf - 1 U 25/00 (https://dejure.org/9999,99673)
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Verfahrensgang

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