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   OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01   

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https://dejure.org/2001,10615
OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01 (https://dejure.org/2001,10615)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2001 - 1 U 2554/01 (https://dejure.org/2001,10615)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2001 - 1 U 2554/01 (https://dejure.org/2001,10615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Zur freien Auswahlmöglichkeit eines Operateurs unter mehreren praktisch gleichwertigen Methoden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichem Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht (progrediente Coxarthrose); Wahl des sog. vorderen Zugangs als Behandlung entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst (lege artis); Erforderliche Erfahrung des ...

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 19993/98
  • OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97

    Aufklärungspflicht eines Arztes bei einer Hallux-valgus-Operation;

    Auszug aus OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
    Nicht aber muß der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlaß die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem ein Knochen entfernt und die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. die Senatsentscheidung vom 4.3.1993, OLG München, VersR 1993, 752, und OLG Oldenburg, VersR 1997, 978 sowie VersR 1998, 1285).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
    Eine den ärztlichen Heileingriff rechtfertigende Einwilligung des Patienten setzt grundsätzlich voraus, daß dieser über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren im großen und ganzen aufgeklärt worden ist (BGHZ 106, 391(394) = VersR 1989, 514 (515)).
  • OLG Hamburg, 26.06.1987 - 1 U 49/86
    Auszug aus OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
    Unter mehreren praktisch gleichwertigen Methoden darf ein Operateur das nach seinem Ermessen am besten geeignete Verfahren bevorzugen, insbesondere ein solches, für das er die größte Erfahrung besitzt (vgl. OLG Hamburg, VersR 1989, 147).
  • OLG München, 04.03.1993 - 1 U 4101/92

    Schenkelhalsbruch; Totalendoprothese; Nervenschäden; Neurologe; Orthopäde;

    Auszug aus OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
    Nicht aber muß der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlaß die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem ein Knochen entfernt und die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. die Senatsentscheidung vom 4.3.1993, OLG München, VersR 1993, 752, und OLG Oldenburg, VersR 1997, 978 sowie VersR 1998, 1285).
  • OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten über die Risiken bei einer

    Auszug aus OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
    Nicht aber muß der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlaß die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem ein Knochen entfernt und die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. die Senatsentscheidung vom 4.3.1993, OLG München, VersR 1993, 752, und OLG Oldenburg, VersR 1997, 978 sowie VersR 1998, 1285).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 U 118/18

    Aufklärungspflicht über Zahn-Präparationsmethoden

    Dabei darf der Arzt in aller Regel davon ausgehen, dass der Patient hinsichtlich der Wahl der Behandlungsmethode seiner ärztlichen Entscheidung vertraut und keine eingehende fachliche Unterrichtung über speziell medizinische Fragen erwartet (OLG München, Urteil vom 29.11.2001, 1 U 2554/01, bei juris Rn. 128 zur Frage unterschiedlicher Zugänge für eine Hüftoperation).
  • OLG Koblenz, 23.04.2003 - 1 U 857/02

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen

    Insoweit besteht auch keine Aufklärungspflicht (OLG München, OLGR 2002, 419 ff).
  • LG Magdeburg, 13.01.2010 - 9 O 1890/08

    Arzthaftpflichtrecht; keine Aufklärung über Zugangsweg

    Nicht aber muss der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlass die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. OLG München, Urteil vom 29.11.2001 - 1 U 2554/01 BeckRS 2001 30223578).
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